Hypo-Prozess: Kulterer legte Geständnis ab
Kulterer hatte bereits in der vergangenen Woche während einer Verhandlung "Fehler" eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage hatte er dabei jedoch noch nicht abgelegt. "In seinem Schreiben hat Herr Kulterer nun gestanden, dass er durch die Geheimhaltung der Put-Optionen zu den Vorzugsaktien seine Befugnisse missbraucht hat", bestätigte Rechtsanwalt Ferdinand Lanker.
Die Hypo hätte nach den 2006 aufgeflogenen Swap-Verlusten im Jahr 2004 dringend Eigenmittel benötigt und ein Problem mit der "substanziellen Unterschreitung der gesetzlich geforderten Eigenmittelquote" gehabt, so Lanker. Dadurch habe man am internationalen Markt keine Eigenmittel zu vernünftigen Konditionen besorgen können, in der Folge sei der Weg der Ausgabe von Vorzugsaktien gewählt worden.
Da sich die Vorzugsaktien wegen der Swap-Affäre als schwer verkäuflich herausstellten, sei überlegt worden, die Kaufattraktivität durch Put-Optionen zu erhöhen. Bei diesen Put-Optionen und deren Geheimhaltung habe sich Kulterer "fachlich auf die juristische Expertise" von Alexander Klaus, damals Anwalt der Hypo Alpe Adria, verlassen. Zudem habe auch Notar Reinhard Kern keinen Hinweis geliefert, dass diese Vorgangsweise unzulässig sei, sonst hätte Kulterer diesen Weg nicht weiter beschritten, so der Inhalt des Geständnisses.
Trotz seiner bestehenden Zweifel an der dauerhaften Verfügbarkeit des Kapitals habe Kulterer das Risiko der Ausgabe von Vorzugsaktien mit Put-Optionen und deren Geheimhaltung in Kauf genommen, dadurch allerdings seine Befugnisse missbraucht. "Er bereut das zutiefst", erklärte Lanker. Kulterer habe auch die Fachbereiche und die Wirtschaftsprüfer davon nicht verständigt und auch nach seinem Wechsel in den Aufsichtsrat nicht mehr darauf reagiert und den neuen Vorstand nicht proaktiv informiert.
"Mein Mandant hat in seinem Geständnis aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er der Bank niemals bewussten Schaden zufügen wollte, sondern nur das Wohl der Bank in einer schwierigen Situation im Auge hatte, dabei aber zu weit gegangen ist. Zudem ist es erwiesen, dass er sich persönlich nie bereichert hat", erklärte Lanker. Ob der Bank überhaupt ein Schaden entstanden sei, werde im restlichen Verfahren noch geklärt werden.
Nach dem Geständnis und wegen fehlender finanzieller Ressourcen hat Kulterer in dem laufenden Strafverfahren auch das Vollmachtverhältnis zur Kanzlei Dieter Böhmdorfer aufgelöst. Die weitere anwaltliche Vertretung in dem Verfahren ist offen.
Das Ziel Böhmdorfers, durch die Annahme der Privatgutachten die Klärung der Eigenmittelschädlichkeit durch Sachverständige zu bewirken, sei jedenfalls erreicht worden. Ob nun eine Eigenmittelschädlichkeit vorliege oder nicht, würden die Sachverständigen im Verfahren zu klären haben, zumal nunmehr auch die Privatgutachten zugelassen worden seien, so Lanker.
Lanker betonte zudem, dass das schriftliche Geständnis in der Causa Vorzugsaktien "nicht als insgesamtes Geständnis für die Pleite der Hypo" verstanden werden könne. Kulterer bleibe weiterhin davon überzeugt, nicht für die "Hypo-Pleite" verantwortlich zu sein. Deren Ursachen seien bei den Verantwortlichen des späteren Haupteigentümers - der BayernLB - zu suchen. Die letzte Hypo-Bilanz in Kulterers Verantwortung als Vorstand liege inzwischen bereits mehr als neun Jahre zurück. Kulterer sei bereit, "bei der Aufklärung der Hypo-Pleite mitzuwirken", sagte Lanker.
Der Rechtsanwalt versicherte auch, dass sich Kulterer der Haft nicht entziehen wolle. Als Folge einer schweren Oberarmverletzung seien eine "intensive Behandlung sowie eine spezielle Therapie" nötig, die im Gefängnis nicht möglich seien. Kulterer werde jedoch voraussichtlich bis Ostern seine Haft antreten.
(APA/Red.)