Peter Weinzierl

Justizministerium ließ Meinl-Akt vier Jahre liegen

Staatsanwaltschaft Eisenstadt wollte Bankdirektor Weinzierl 2013 wegen übler Nachrede anklagen – Verfahren wurde 2017 eingestellt.

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profil berichtet in seiner aktuellen Ausgabe von einem Fall von Verfahrensverschleppung durch das Justizministerium. Im März 2013 wollte die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt den damaligen Meinl-Bankdirektor Peter Weinzierl wegen übler Nachrede anklagen, nachdem er den einst fallführenden Staatsanwalt Markus Fussenegger (StA Wien) und Richterin Bettina Deutenhauser (LG Wien) öffentlich mehrfach beleidigt hatte. Das Justizministerium ließ einen Vorhabensbericht der StA Eisenstadt vier Jahre lang unerledigt liegen, ehe der gegen Weinzierl gerichtete „Strafantrag“ mit Billigung des Weisungsrats im März 2017 eingestellt wurde.

"Ermächtigungen" zurückgezogen

Nach profil-Recherchen hatten ursprünglich sowohl Fussenegger als auch Deutenhauser und deren Vorgesetzte Maria-Luise Nittel (StA Wien) und Friedrich Forsthuber (Landesgericht Wien) ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben, Peter Weinzierl strafrechtlich verfolgen zu lassen. Ende 2016 wurden diese „Ermächtigungen“ jedoch zurückgezogen, wie Nittel und Forsthuber gegenüber profil bestätigten.

Der Chef der Strafrechtssektion des Justizministeriums, Christian Pilnacek, legt Wert auf die Feststellung, dass es in diesem Fall „keine Weisung oder Ähnliches“ gegeben habe.