KHG vs KHG, nächste Runde
Grasser trägt das von ihm Ende 2015 angestrengte Verfahren nun vor den Obersten Gerichtshof. Wie berichtet, wollte Grasser das von Christian Felsenreich und Klaus Hofegger entwickelte Spiel mit satirischem Anspruch (es gewinnt, wer am dreistesten betrügt) vom Markt nehmen lassen - unter anderem wegen Verletzung seines "Persönlichkeits- und Namensrechtes“. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage im Frühjahr ab, nachdem es keinen "unerlaubten Eingriff“ erkennen konnte. Dies unabhängig von der Frage, "ob der Bezeichnung, KHG‘ nun ein namensäquivalenter Kennzeichnungswert zuerkannt wird oder nicht“, wie es im Ersturteil vom 31. Mai dieses Jahres heißt.
Außerordentliche Revision
Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, rief daraufhin das Oberlandesgericht Wien an, das die Klage abermals abwies und die ordentliche Revision vor dem OGH ausschloss. Grasser misst der Rechtsfrage allerdings "erhebliche Bedeutung“ zu, weshalb er das Höchstgericht nun im Wege einer außerordentlichen Revision anrief. "Das OLG maß unter anderem der kreativen Verwendung der deutschen Sprache besondere Bedeutung zu“, so Zöchbauer. Das sei unverständlich. Umso mehr, als der OGH in einem ähnlich gelagerten Fall vor Jahren anders entschieden habe. "Die gesamte Klage ist aus unserer Sicht ziemlich überzogen“, entgegnet Spieleentwickler Hofegger. "Das passt aber gut zum Kläger.“