Linzer Hafen: Rechtsstreit um gekenterten Ponton
Dass in diesem Ensemble etwas verrutscht ist, erkennt man selbst aus der Entfernung. Wer den Linzer Handelshafen via Google Earth in Augenschein nimmt, wird unschwer erkennen, dass zwischen den beiden Hafenbecken ein Ding schräg im Wasser liegt, ein ziemlich großes Ding sogar. Die Satellitenaufnahme zeigt einen längsseitig gekippten Kahn nahe einer Böschung, nur ein Teil der Deckaufbauten ragt aus dem Wasser.
Ein Stillleben im tatsächlichen Sinne: So sieht das nämlich schon eine ganze Weile aus.
Wilder Rechtsstreit
Seit nunmehr sechs Jahren steckt das nicht motorisierte Trumm (86 Meter lang, 14 Meter breit) im Schlick. Nach dem Kentern im Dezember 2010 entbrannte ein wilder Rechtsstreit um die Verantwortung für das Desaster, der bis heute nicht entschieden ist. Die Stadt Linz, welcher der Hafen untersteht, hat die Kosten der Bergung mit rund 600.000 Euro veranschlagt und will den Eigentümer der Havarie in die Pflicht nehmen. Der Eigentümer aber sieht die alleinige Schuld beim Hafen; er weigert sich beharrlich, den Pott auf eigene Kosten heben zu lassen und fordert umgekehrt Schadenersatz.
1997 hatte der Wiener Unternehmer und Gastronom Norbert Weber die damals schon im Linzer Hafen verankerte Anlage erworben – kein Schiff im engeren Sinne, vielmehr ein pontonförmiger stählerner Schwimmkörper mit Aufbauten, den die einst staatliche DDSG als schwimmende Werkstätte genutzt hatte. Nach eigener Darstellung wollte Weber diese ursprünglich nach Wien verbringen und zu einem Restaurant umbauen lassen. Es blieb beim Plan, die Anlage sollte den Linzer Hafen nie verlassen.
Gut 100 Gerichtsverfahren
Weber ist gerade in Wien kein Unbekannter. Der langjährige ehemalige Generalpächter der „Copa Cagrana“, einer Vergnügungsmeile nahe der Wiener Reichsbrücke, pflegte engste Kontakte zur Stadt Wien im Allgemeinen, zur Wiener SPÖ im Besonderen, ehe es zum Bruch kam und Weber in die Rolle des Klassenfeinds schlüpfte. Gut 100 (teils noch laufende) Gerichtsverfahren wurden rund um die komplexen und reichlich intransparenten vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt und dem Pächter und die von Amts wegen verfügte Räumung der „Copa Cagrana“ angestoßen, im Sommer des Vorjahres schlitterte Webers Boardwalk Entertainment GmbH mit anerkannten Verbindlichkeiten von 417.600 Euro in den Konkurs (der jedoch mangels verwertbaren Vermögens wenig später wieder aufgehoben wurde).
„Ich bin für jede Einigung zu haben.”
Auch der Fall Linz strapaziert das Rechtssystem seit Jahren – ein Ende ist nicht absehbar. Die Linzer Stadtverwaltung erließ wiederholt Bescheide, die Weber umstandslos beeinspruchte und teils vor den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof trug. Er zog daneben gegen die gemeindeeigene Linz Service GmbH, die Stadt Linz und die Republik Österreich ins Feld. „Ich bin für jede Einigung zu haben. Aber es kann wohl nicht so sein, dass der Linzer Hafen im Zuge seiner Obsorgeverpflichtungen ein Schiff zerstört und mir die Kosten verrechnen möchte“, sagt Weber. „Bei all den Vorwürfen des Herrn Weber handelt es sich aus unserer Sicht um bloße Schutzbehauptungen, um von seinem Fehlverhalten als zivilrechtlicher Eigentümer der schwimmenden Werkstätte abzulenken, das insbesondere darin begründet ist, dass er diese zumindest über einen Zeitraum von über sechs Jahren völlig unbeaufsichtigt ließ“, heißt es auf profil-Anfrage seitens des Hafenbetreibers Linz Service GmbH. Das zur gemeindeeigenen Linz AG gehörende Unternehmen wirft Weber seinerseits „massive Obliegenheitsverletzungen“ vor.
Als Weber die Anlage 1997 vom Vorbesitzer – einer Privatperson – erwarb, lag diese bereits über Jahrzehnte fest verankert im „Hafenbecken 1“. 2005 jedoch musste sie die angestammte Liegestelle verlassen, weil die Verwaltung Platz schaffen wollte. Im November 2005 wurde der Ponton auf Anweisung der Hafenmeisterei (wenn auch ohne Webers Wissen) an eben jene Landzunge zwischen den beiden Hafenbecken verbracht, wo sie am 8. Dezember 2010 aus ungeklärter Ursache sank. Zwei Monate vor dem Zwischenfall war die Feuerwehr ausgerückt, nachdem ein Obdachloser an Bord ein Feuer entfacht hatte (am Rande sei angemerkt, dass es auch in und um Webers Wiener Objekte mehrfach brannte). Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Einsatz und dem Kentern konnte bis heute allerdings nicht hergestellt werden.
Wurde der Schwimmkörper fachgerecht gesichert?
So oder so wird auch Jahre später darüber gestritten, ob der Schwimmkörper an der neuen Liegestelle fachgerecht gesichert wurde oder nicht. Nein, sagt Weber. Ja, sagt der Hafen – und ergänzt, dass es ohnehin die alleinige Aufgabe des Eigentümers gewesen wäre, die Anlage so instand zu halten, dass sie nicht sinken könne. „Zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung hätte jedenfalls eine regelmäßige Nachschau gehört, die über den erwähnten Zeitraum niemals durchgeführt worden ist“, so die Linz AG in ihrer Stellungnahme an profil. Weber (vertreten durch den Wiener Anwalt Hanno Zanier) wiederum wendet ein, dass der Hafen die Anlage gar nicht verlegen und an anderer Stelle „errichten“ hätte dürfen, weil die dafür erforderlichen schifffahrts- und wasserrechtsbehördlichen Bewilligungen nie eingeholt worden seien.
Am 11. Mai 2011, sechs Monate nach dem Kentern, trug der damalige Linzer SPÖ-Bürgermeister Klaus Dobusch Webers Boardwalk Entertainment GmbH per Bescheid die Entfernung der Havarie auf. Die Boardwalk GmbH bekämpfte diesen mit Hinweis darauf, dass das Unternehmen gar nicht Eigentümer der Anlage sei, sondern vielmehr die Privatperson Norbert Weber (faktisch machte das zwar keinen Unterschied, weil Weber ja Alleingesellschafter der Boardwalk war und ist, rechtlich aber eben doch). Es dauerte bis September 2013, ehe das Bezirksgericht Linz Webers Eigentümerschaft anerkannte.
600.000 Euro Bergungskosten
Am 3. Oktober 2013, annähernd drei Jahre nach dem Kentern, erließ Dobusch einen weiteren Entfernungsbescheid, der nun an Weber direkt adressiert war (wenige Tage später übergab Dobusch an Nachfolger Klaus Luger). Weber legte daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ein, das diese im März 2014 abwies, woraufhin er sowohl den Verwaltungs- als auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien anrief. Der VfGH erklärte sich unzuständig, der Verwaltungsgerichtshof nahm sich Zeit. Erst im April 2016, die Anlage lag da schon fünfeinhalb Jahre im Wasser, wies auch der VwGH Webers Vorbringen ab. Seither ist der Bescheid aus 2013 rechtskräftig. Doch der Unternehmer weigert sich weiterhin, die Anlage bergen zu lassen. Seit 2013 führt die Boardwalk GmbH (also eh Norbert Weber) vor dem Bezirksgericht Linz zwei Schadenersatzklagen gegen die Linz Service GmbH, seit 2014 ist eine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Linz und die Republik anhängig. Der zentrale Vorwurf auch hier: Die Hafenmeisterei habe die Anlage a) ohne Webers Wissen und ohne die erforderlichen behördlichen Bewilligungen verlegt und b) bei der Sicherung geschlampt.
Vor einem Monat erst wurde Weber wieder vorstellig. Er brachte beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Verfahrenshilfe in Zusammenhang mit einer weiteren beabsichtigten Klage ein: Er will nun auch als Privatperson bei der gemeindeeigenen Linz Service GmbH nicht weniger als 2,1 Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich vier Prozent Zinsen seit Ende 2010 erstreiten (600.000 Euro Bergungskosten sowie 1,5 Millionen Euro Schadenersatz für eine „baugleiche Anlage“). Das Landesgericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden.
Wie auch immer die Affäre ausgehen mag: Am Ende werden wohl die Steuerzahler auf den Bergungskosten sitzen bleiben. Weber ist finanziell klamm. Da der Konkurs der Boardwalk GmbH aufgehoben wurde, sind die aufgelaufenen Verbindlichkeiten von 417.000 Euro nach wie vor vorhanden. Er spricht zwar von „hohen Forderungen“ gegenüber der Gemeinde Wien – wie viel davon tatsächlich bleibt, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen: „Ich versuche alle Gläubiger zu befriedigen, auch wenn dies zur Zeit etwas problematisch ist.“