Mehr Transparenz bei Umweltdaten: Ministerium plant Gesetzesnovelle
Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, plant das Klimaschutzministerium eine Novelle des österreichischen Umweltinformationsgesetzes. Auslöser ist eine höchstgerichtliche Entscheidung in einem Streit um die Freigabe von Abwasserdaten in Niederösterreich. profil machte die Angelegenheit im Oktober 2020 öffentlich: Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach (NÖ) hatte einem Landwirt bestimmte Auskünfte zu Abwässern eines Chemiekonzerns, die in den Fluss Thaya eingeleitet werden, verweigert. Begründung: Betriebsgeheimnis. Das Unternehmen – die Firma Jungbunzlauer – hatte eingewandt, dass durch die Weitergabe bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Produktion gezogen werden könnten.
Das Landesverwaltungsgericht NÖ gab zunächst zwar der Behörde und dem Chemiekonzern Recht. Wie zuerst die Zeitung „Der Standard“ berichtete, siegte später in oberster Instanz jedoch der Landwirt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte dabei fest, dass das österreichische Umweltinformationsgesetz in einem wichtigen Punkt der EU-Umweltinformationsrichtlinie widerspricht. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass bei Vorliegen von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen Informationen über Emissionen verweigert werden können, um wirtschaftliche Interessen zu schützen - außer wenn die Daten „in zeitlich aggregierter oder statistisch dargestellter Form“ vorliegen. Eine solche Darstellung bedeutet freilich, dass daraus nicht alle potenziell relevanten Details erkennbar sind. Das ist nicht richtlinienkonform. Gemäß Verwaltungsgerichtshof müssen Gerichte und Behörden die Einschränkung im österreichischen Gesetz deshalb unangewendet lassen. Der VwGH-Entscheid bedeutet letztlich, dass Auskünfte über Emissionen unabhängig von der Form, in der sie vorliegen, zu erteilen sind. Das schafft deutlich mehr Transparenz.
Der Anwalt des Landwirts, Wolfram Proksch, der den VwGH-Entscheid erkämpft hat, regte bei Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) eine Gesetzesänderung an. Auf profil-Anfrage heißt es nun aus dem Ministerium, das Erkenntnis des VwGH wirke sich „für die Vollzugsbehörden unmittelbar“ aus. Darüber seien die Behörden vom Ministerium bereits informiert worden: „Die Behörden sind in weiterer Folge dazu verpflichtet, die Entscheidung des VwGH zu beachten. Eine Novelle des Umweltinformationsgesetzes befindet sich derzeit in Planung.“