Das Bankgeheimnis schadet mehr, als es nützt. Denn es schützt die Falschen. Weg damit!

Michael Nikbakhsh: Geheimnisträgerin

Geheimnisträgerin

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Da haben sie sich ja einiges vorgenommen, die griechischen Steuerbehörden. Neuerdings durchfurchen Finanzbeamtinnen abertausende Bankverbindungen im ganzen Land. Immer auf der Suche nach mutmaßlichen Steuerhinterzieherinnen. Wer mehr als 100.000 Euro bunkert und deren Herkunft nicht erhellen kann, soll den Furor der hellenischen Finanzverwaltung zu spüren bekommen. Dass dafür gerade einmal vier Leute abgestellt wurden, lässt zwar ein wenig an der Ernsthaftigkeit der Operation zweifeln – aber ein kleiner Anfang ist besser als gar keiner.
Das Datenmaterial haben Griechenlands Banken übrigens selbst gestellt. Diese sind nicht nur an kein Bankgeheimnis gebunden, sondern vielmehr zum Datenaustausch mit den Finanzämtern verpflichtet. Kennt man auch aus anderen europäischen Ländern. Hierorts dagegen: undenkbar, und das – mit Unterbrechungen – seit 1848.

Das österreichische Bankgeheimnis also. Eine Errungenschaft bürgerlich-revolutionärer Erhebung und darob unantastbar. Fetischisiert. Sensibel (auch ich konnte mich dem lange nicht entziehen – mein letzter flammender Appell pro Bankgeheimnis stammt allerdings aus dem März 2008, geschrieben vor Ausbruch der globalen Finanzkrise. Man darf dazulernen).

Vor nunmehr knapp mehr als einem Jahr, auf dem Höhepunkt der Affäre „Offshoreleaks“ kam zwar tatsächlich so etwas wie ein öffentlicher Diskurs in Gang. Doch erlahmte dieser alsbald, nachdem die Regierung eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für Ausländerinnen paktiert hatte.
Für Österreicherinnen dagegen galt das Bankgeheimnis, gilt und wird weiterhin gelten – und darf konsequenterweise nur im Rahmen von „eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen“ durchbrochen werden.

Das ist mehr als nur bedauerlich. Dieses Bankgeheimnis, schadet allen bestandswahrenden Argumenten zum Trotz mehr, als es nützt. Denn es schützt die Falschen.

Argument eins: Eine Abschaffung bringt doch nichts – außer kollektive Verstimmung. Auch in Staaten ohne Bankgeheimnis steht es um die Moral der Steuerpflichtigen nicht notwendigerweise zum Besten.
Das ist schon richtig. Andererseits verhält sich die Steuerehrlichkeit proportional zur Funktionalität einer Finanzverwaltung (gerade die griechischen Behörden haben hier einiges gutzumachen, die österreichischen weniger). Eine Abschaffung des Bankgeheimnisses nebst laufendem automatisierten Datenaustausch zwischen Banken und Finanzämtern würde den bürokratischen Aufwand, der derzeit mit der Aufklärung von Steuerdelikten einhergeht, substanziell reduzieren: Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Auskunftsersuchen an fünf Bankenfachverbände; Weiterleitung an rund 800 Kreditinstitute – und wieder zurück. Die alles andere als erwünschte Nebenerwirkung: Wann immer ein Konto geöffnet wird, erfahren davon zwangsläufig hunderte Menschen.

Argument zwei: Immer auf die Kleinen. An die großen Schwarzgelder wird man damit auch nicht kommen, die ankern ja schließlich offshore, in raffinierten Umgehungskonstruktionen.

Durchaus. Aber die Welt wird kleiner. Ab 2017 müssen Steuermüde sich schon ziemlich weit aus dem OECD-Raum hinauswagen, um völlig unerkannt zu bleiben. Abgesehen davon: Was spricht gegen die Bekämpfung sowohl der Steuerflucht im Inland als auch der ins Ausland?

Argument drei: Da ist doch nichts zu holen. Die Österreicherinnen zahlen nicht nur zu viel Steuern, sie zahlen sie vor allem ganz brav.

Auch das stimmt. Die sogenannte Steuerergiebigkeit ist im internationalen Vergleich herausragend. Andererseits: Schwarzarbeit und Sozialbetrug sind auch hierzulande prosperierende Wirtschaftszweige. Nach Studien des Linzer Universitätsprofessors Friedrich Schneider setzt die Schattenwirtschaft jährlich mehr als 20 Milliarden Euro um – von denen weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlt werden. Und irgendwo muss dieses Schwarzgeld ja hin. Es kommt zwar gemeinhin schneller wieder in den Kreislauf als weißes, aber wohl kaum zur Gänze.

Argument vier: Wehret den Anfängen! Erst das Bankgeheimnis – und dann alle andere Berufsgeheimnisse!

Dem ist zweierlei entgegenzuhalten.

Erstens: In Staaten wie Frankreich, Dänemark, Spanien oder Schweden ist der Datentransfer zwischen Banken und Fiskus längst automatisiert, ohne dass die liberale Gesellschaftsordnung zusammengebrochen wäre.

Zweitens: Berufsgeheimnisse stehen in Wechselwirkung zu verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Die Anhäufung von Schwarzgeld ist damit nicht gemeint.

Argument fünf schließlich: Was geht mein Konto meinen Nachbarinnen an?
Nichts. Denn es gilt das Geschäftsgeheimnis, und das bliebe unberührt. Bei Scheidungen wirkt das Bankgeheimnis übrigens ohnehin nicht mehr, Eheleute können vor Gericht die Kontenöffnung beim jeweils anderen erzwingen. Und bei Verlassenschaften sind die Banken ohnehin zur Offenlegung verpflichtet.

Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Abschaffung gilt für das Bankgeheimnis selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

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Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.