profil-Morgenpost: Check, Re-Check
Heute möchte ich Ihnen etwas über den kurzen Weg erzählen. Der kurze Weg ist der, den zum Beispiel Journalisten wählen, wenn Sie eine Frage haben. Sie rufen oder schreiben den oder die an, von dem sie meinen, er oder sie könne diese Frage beantworten. Bestenfalls gibt es eine Antwort, zuweilen auch ein „no comment“ – Tagesgeschäft.
Staatsanwälte können das nicht. Selbst einfachste Fragen können nur im Amtsweg beantwortet werden. Heißt: Papierkram ohne Ende. Und: warten.
Wie Sie in der aktuellen Printausgabe nachlesen können, scheiterte Österreichs Justiz im Fall Eurofighter mehr als ein Jahr an der beglaubigten Übersetzung eines Rechtshilfeersuchens in die mongolische Sprache – ehe endlich jemand auf die Idee kam, einen mongolischen Staatsanwalt mal direkt zu fragen, ob er auch mit einem Rechtshilfeersuchen in englischer Übersetzung einverstanden wäre (er war einverstanden).
Scheck über 1,5 Millionen Euro
Ähnlich Umständliches hat sich auch im Fall Kaufmann-Bruckberger zugetragen. Seit Monaten beschäftigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sich unter anderem auch mit der Frage, ob die frühere FPÖ/BZÖ-Politikern Elisabeth Kaufmann-Bruckberger rund um die Eurofighter-Beschaffung vom Rüstungskonzern EADS Deutschland (nunmehr Airbus) einst 1,5 Millionen Euro erhalten hat – angewiesen im August 2006 im Wege eines Bankschecks der niederländischen ABN Amro.
Dieser Scheck war bereits Gegenstand des dritten Eurofighter-Untersuchungsausschusses gewesen, im Herbst 2019 erging zudem eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Medien, der „Falter“ griff die Story auf.
„Keinerlei Erklärung"
Die „Soko Hermes“ des Bundeskriminalamts hatte Frau Kaufmann-Bruckberger bereits im Juni 2019 als Zeugin einvernommen und auf den Scheck angesprochen: „Diesen Scheck sehe ich heute zum ersten Mal, Ich habe keinerlei Erklärung, wer diesen Scheck ausgestellt hat bzw wie dieser Scheck zustande gekommen ist.“
Nun ist das für sich genommen natürlich noch kein Beweis – der logische nächste Schritt wäre, sich bei der niederländischen ABN Amro Bank nach der Echtheit des Schecks zu erkundigen. An der Stelle wird es kompliziert: Um die niederländische Bank zu fragen, muss die österreichische Justiz zunächst ein Rechtshilfeersuchen an die niederländische Justiz richten, die dann ein Auskunftsersuchen an die niederländische Bank stellt, das dann den ganzen Weg wieder zurückgeht (in den jeweiligen beglaubigten Übersetzungen).
Warten auf Antwort aus den Niederlanden
Während Österreichs Justiz noch auf die amtliche Antwort aus den Niederlanden wartet, haben wir uns erlaubt, den Weg mit journalistischen Mitteln abzukürzen – wir haben uns am Dienstag mit vier Fragen zur Echtheit des Schecks an die Pressestelle der niederländischen ABN Amro gewandt (die geschätzten Kollegen von Ö1 Petra Pichler und Bernt Koschuh hatten übrigens die gleiche Idee gehabt). Die Antwort kam am Mittwoch – und sie war recht deutlich. Die Pressestelle der Bank betonte an fünf Stellen, dass der Scheck „fake“ oder „false“ sei.
Jetzt bleibt natürlich die vorerst noch schwer zu beantwortende Frage, warum und von wem diese Spur überhaupt ausgelegt wurde.
Gemeinsam mit Stefan Melichar arbeite ich jedenfalls mit Hochdruck an einem großen Eurofighter-Stück für die kommende Prinausgabe, das doch einige offene Fragen beantworten sollte.
Bis dahin wünsche ich Ihnen einen angenehmen Donnerstag.
Michael Nikbakhsh
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