FAQ

Neues Pfandsystem: Alles, was man wissen muss

Ab 1. Jänner gelten 25 Cent Pfand auf Dosen und Flaschen. Was rund um das Leergut zu beachten ist, hat profil zusammengefasst.

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Es ist eines der letzten Leuchtturmprojekte, das Noch-Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) umsetzt: Das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen. Da vor allem im städtischen Bereich die Sammelquoten für Verpackungsmaterial seit Jahren nicht erreicht werden, wird ab dem neuen Jahr österreichweit ein Pfand von 25 Cent auf Plastikflaschen und Metalldosen eingeführt.

Worauf gilt ab 2025 Pfand?

Neben dem bisherigen Pfand von acht oder 15 Cent auf Mehrweg-Glasflaschen gilt ab dem neuen Jahr ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Getränke (PET-Flaschen, Aludosen). Ausgenommen sind Verpackungen für Tetrapaks, Milchgetränke und Fruchtsirup-Flaschen.

Die Plastikflaschen und Aludosen müssen leer sein, dürfen nicht zerdrückt werden, und das Pfandlogo muss lesbar sein, um das Leergut an den Rückgabeautomaten abzugeben.

Wer hebt Pfand ein, wer zahlt ihn aus?

Alle, die Einweg-Getränkeverpackungen verkaufen, sind verpflichtet, diese wieder zurückzunehmen – entweder maschinell über Rückgabeautomaten oder manuell. Bei der manuellen Rücknahme gilt, dass nur Getränkeverpackungen in den „üblichen Verkaufs- und Füllmengen“ zurückgenommen werden müssen. Würstelstandbetreiber, die nur Dosenbier verkaufen, sind beispielsweise dazu verpflichtet, lediglich Dosen und keine Flaschen anzunehmen.

Für wen gelten Ausnahmen?

An Getränkeautomaten, bei der Post oder bei Essenslieferanten gibt es keine Möglichkeit, Leergut zurückzugeben. Betreiber, bei denen keine Rücknahme möglich ist, müssen stattdessen einen Ausgleichsbeitrag von aktuell 0,038 Euro pro Verpackung an die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH anmelden und entrichten. Als Konsument kann das Leergut dann nach wie vor am Automat im Supermarkt zurückgegeben werden. 

Für Online-Händler und -Supermärkte gilt das gleiche Prinzip: Ist eine manuelle Rücknahme durch den eigenen Lieferanten nicht möglich, ist der Ausgleichsbetrag vom Betreiber zu entrichten.

Müssen Würstelstände und co. nun auch Pfand zurücknehmen?

Ja. Kleine Betriebe wie Würstelstände, Imbissbuden oder Trafiken sind zur Rücknahme verpflichtet oder müssen den Ausgleichsbeitrag zahlen. Das sorgte im Vorfeld der Pfandeinführung für Unmut bei den Wiener Würstelständen.

Mittlerweile gibt es für Standbetreiber eine Kompromisslösung, die sie von der Rücknahme ausnimmt: Befindet sich das Lokal in einem Umkreis von 300 Metern zu einem Supermarkt, können sie mittels Vereinbarung mit dem Lebensmittelhandel auf die Automaten in den Supermärkten verweisen. Die Handelskette Billa hat sich dazu bereit erklärt, als kostenlose Rückgabestelle zu fungieren. „Für Betreiber:innen sind damit keine zusätzlichen Kosten verbunden“, sagt Billa-Vorstand Harald Mießner. Einziger Nachteil: Es gelten die Öffnungszeiten des Handels.

Muss Pfand in der Gastronomie bezahlt werden?

Nein. In der „geschlossenen Gastronomie“, also in Lokalen (Restaurants, Bars, Clubs, etc.), wo Getränke bestellt und konsumiert werden, muss kein Pfand eingehoben werden, es gibt auch keine Rücknahmeverpflichtung für die Betreiber. Für „to go“-Getränke wird jedoch Pfand für Flaschen und Dosen an die Kunden weiterverrechnet.

Werden wir uns von der Hülsn verabschieden müssen?

In der heimischen Brauwirtschaft ist das neue Dosenpfand ein viel diskutiertes Thema, sagt Hubert Stöhr, Geschäftsführer der Privatbrauereien. Immerhin mache die Dose mehr als ein Viertel des Biervertriebs aus. Ob, wie in Deutschland nach der Pfandeinführung 2003, das Dosenbier weniger nachgefragt wird, bleibt abzuwarten. „Kurzfristig wird wahrscheinlich der Dosenabsatz wie in Deutschland zurückgehen, langfristig müssen wir sehen, wie sich das Pfand bei den Kunden einpendeln wird“, so Stöhr. Vor allem im städtischen Bereich, beim klassischen Bier für unterwegs, sieht der Privatbrauer einen Rückgang der Hülsn voraus. Allerdings werde sie, wie in Deutschland, nicht gänzlich verschwinden, da die Dose als Verpackung auch praktische und ökologische Vorteile bieten kann.

Zwingt die EU zum Einheben des Pfands?

Es gibt keine EU-Verordnungen, die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, Pfand für Leergut einzuführen. Vorgeschrieben sind jedoch Sammelquoten von 77 Prozent bis 2025 und 90 Prozent bis 2029 für Kunststoff-Getränkeflaschen und Aluminiumdosen. Laut ARA lag die Recyclingquote für PET-Flaschen in Österreich zuletzt bei etwa 76 Prozent. 

Ab 2025 müssen Plastikflaschen zudem zu einem Viertel aus recyceltem Material bestehen. Das neue Pfandsystem soll zudem das „Littering“, also die Vermüllung der Umwelt, eindämmen.

Ist der Handel auf die Umstellung vorbereitet?

Die Wirtschaftskammer sieht die Branche auf das Einwegpfand „gut vorbereitet“. Der Handelsverband erwartet, dass die Umstellung „gut gelingt“. Insgesamt stehen für die Förderung von Rücknahmeautomaten 80 Millionen Euro aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan der EU zur Verfügung. Davon sind 20 Millionen Euro für kleine Unternehmen reserviert.

Der Lebensmittelhändler SPAR hat neben der Umrüstung der bestehenden Automaten, österreichweit 600 neue Rückgabeautomaten für rund 60 Millionen Euro installiert, ein Drittel der Kosten wurde gefördert. Auch die Handelsketten Billa und Penny sehen sich für das neue Pfandsystem gerüstet: „Die Filialen sind bis dahin alle fit für die Rücknahme von mehreren hundert Millionen Einwegpfandgebinden im Jahr.“

Getränkeverpackungen, die noch kein Pfandlogo tragen, dürfen übrigens bis Ende 2025 weiterhin verkauft werden.

Kevin Yang

Kevin Yang

seit November 2024 im profil Digitalressort.