Nordbahnhof: Die Stadt Wien verstrickt sich in Widersprüche
Plötzlich stehen die Maschinen still. Die Kräne drehen sich nicht mehr. Der Baustellenlärm verstummt. Ein Gericht hat einen Baustopp verhängt, der die Steuerzahler jeden Tag Hunderttausende Euro kostet. Baufirmen denken über Klagen nach, weil ihre halbfertigen Projekte jäh unterbrochen worden sind. Hinter den Kulissen beraten hektisch Wiener Stadtpolitiker und Behörden über Auswege aus der Misere. Die Medien rätseln unterdessen täglich, was am Nordbahnhofgelände schiefgelaufen sein könnte.
Das ist nicht die Wirklichkeit, sondern ein Szenario. Es droht schlimmstenfalls ausgerechnet einer der größten und prestigeträchtigsten Baustellen in Wien. Auf dem Nordbahnhofgelände im 2. Gemeindebezirk sollen bis zum Jahr 2025 rund 5000 Wohnungen und Betriebe mit 20.000 Arbeitsplätzen entstehen. Eigentlich gilt das Projekt als Musterbeispiel für innovative Stadtplanung und durchdachten Wohnbau. Doch etwas Wichtiges wurde am Nordbahnhofgelände niemals vorgenommen: die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Eine UVP muss - unter bestimmten Bedingungen, die das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Städtebau aus dem Jahr 2004 festschreibt - vor Baubeginn erfolgen. Wenn nicht, sind die Bauten streng genommen illegal. Falls jemand klagt und Recht bekommt, können Baubewilligungen nachträglich entzogen, Baustopps verhängt, Umbauten angeordnet werden. Also: viel Rechts- und Planungsunsicherheit für Immobilieninvestoren wie für Bewohner.
Prüfungsangst?
Doch warum fand auf dem Areal keine UVP statt? Unter Wiens Stadtplanern und Rathausbeamten spekuliert man heftig über diese Frage. Manche munkeln - unter der Bedingung von Anonymität - die Stadtregierung versuche, sich an der Prüfung vorbeizuschummeln. Das Nordbahnhofgelände liegt mitten im dichtbebauten Stadtgebiet. Die Regeln hier sind streng, etwa betreffend Luftqualität. Eine UVP wäre teuer, aufwendig und zeitraubend. Also, behaupten die Kritiker, nehme Wiens rotgrüne Stadtregierung das Risiko des rechtslosen Zustands eben in Kauf.
Ob das stimmt, muss dahingestellt bleiben. Fest steht aber: Eine überzeugende Antwort auf die Frage nach dem Ausbleiben der UVP liefert die verantwortliche Wiener SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima nicht. Im Gegenteil, die Umweltschutz-Magistratsabteilung 22, die Sima untersteht, verstrickt sich bei ihren Erklärungen gegenüber profil in zahlreiche Widersprüche. Das zeigen Anfragen, die profil im Laufe der vergangenen Monate an die MA22 gerichtet hat.
Ausgerechnet Ulli Sima, die von ihrer SPÖ als "rote Stimme für die Umwelt“ gefeiert wird, muss sich unbequeme Fragen gefallen lassen. Warum wird eines der größten Bauprojekte Wiens nicht auf seine Umweltverträglichkeit getestet? Und wie elastisch interpretiert die Wiener Stadtregierung gesetzliche Bestimmungen?
Das Nordbahnhofgelände gehörte bis Herbst vergangenen Jahres den ÖBB. Danach verkauften sie es an ein Konsortium aus Wiener Städtischer Versicherung und den Immobilien-Ablegern von Raiffeisen und Erste Bank (profil berichtete). In Bezug auf die UVP jedoch spielen diese Besitzverhältnisse kaum eine Rolle. Denn letztverantwortlich dafür, die Prüfung anzustoßen, ist die Behörde, konkret Simas MA22. Sie jedoch blieb untätig.
"Planerische Gesamtwille" fehlt
Warum? Weil es am Nordbahnhof ganz klar keine UVP brauche, sagt Georg Patak, Pressesprecher der MA22. Es fehle nämlich der sogenannte "planerische Gesamtwille“. Dieser ist laut Gesetz ein Kriterium für die Notwendigkeit einer UVP. Das Nordbahnhofgelände "ist kein homogenes Stadtviertel im eigentlichen Sinn“, sagt Patak. "Es besteht aus vielen einzelnen Teilen.“
Diese Begründung mag zunächst einleuchtend klingen, doch ein Rückblick in den Oktober des Jahres 2012 weckt Zweifel. Damals fand in einem gemeindeeigenen Bürogebäude nahe des Wiener Rathauses eine Sitzung zum Nordbahnhofgelände statt. Das dazugehörige Protokoll liegt profil vor.
Die rathausinterne Zusammenkunft drehte sich um die Frage, welches Planungsbüro ein sogenanntes Leitbild für das Areal erstellen sollte, also einen groben Plan. Der Inhalt der Sitzung ist nicht weiter bemerkenswert, doch ein Satz ragt heraus. Er stammt nicht von Vertretern der MA22, sondern von Alexandra Madreiter, einer Beamtin der Magistratsabteilung 21, zuständig für Stadtplanung. Madreiter führt aus, welche Kriterien das Leitbild für das Areal erfüllen muss: "Das Leitbild sollte eine gewisse Detailschärfe haben, um eine Grundlage für die notwendigen UVPs zu bilden (Städtebau, Straßenbau)“, sagte sie laut Protokoll. Das bedeutet: Im Jahr 2012 erachteten Rathausvertreter eine oder mehrere Umweltverträglichkeitsprüfungen noch als "notwendig“. Kein Wort fiel in der Sitzung über den angeblich fehlenden "planerischen Gesamtwillen“, mit dem die MA22 heute argumentiert. Vertreter derselben MA22 nahmen damals an der Sitzung teil. Sie hörten sich Madreiters Ausführungen widerspruchslos an.
Warum hat sich die Einschätzung über die Notwendigkeit einer UVP seit dem Jahr 2012 diametral verändert? Dazu will die MA22 heute keine Stellung nehmen. Pressesprecher Patak verweist darauf, dass eine Vertreterin der MA21 die Aussage getätigt habe; man möge dort nachfragen. Die MA21 jedoch - sie untersteht der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou - ist nicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständig. Madreiter habe in ihrem Satz nur zusammengefasst, heißt es von dort, welche Kriterien ein Leitbild allgemein erfüllen muss. Also bleibt die Frage unbeantwortet.
Unabhängig davon präsentiert Ulli Simas MA22 auf nochmalige profil-Anfrage eine weitere Begründung, warum es keine UVP gab. Diesmal handelt sie nicht mehr vom "planerischen Gesamtwillen“, sondern vom ehemaligen Grundeigentümer ÖBB. Dieser habe zwar einen UVP-Antrag an die MA22 gestellt, erklärt Sprecher Patak, aber gleich wieder "zurückgezogen“. Warum? "Die ÖBB haben keinen Grund für die Zurückziehung ihres Antrags bekanntgegeben.“
ÖBB mit Gegendarstellung
Zwar könnte die MA22 auch ohne Zustimmung des Eigentümers ÖBB eine UVP anstoßen. Dennoch hat profil auch bei den ÖBB nachgefragt - und diese stellen den Fall völlig anders dar: Der UVP-Antrag sei zwar tatsächlich von den ÖBB zurückgezogen worden, sagt Pressesprecher Michael Braun, allerdings "nach mehrfacher Rücksprache mit der Stadt Wien“. Und warum hat das Rathaus gewollt, dass die ÖBB ihren Antrag zurückziehen? "Weil die Stadt der Ansicht war, dass die konkrete Flächenwidmung abgewartet werden sollte“, entgegnet Braun. Man sei also mit dem UVP-Antrag "zu früh dran gewesen“.
Die Flächenwidmung legt fest, wie die einzelnen Grundstücke des Areals künftig genutzt werden. Dieses Prozedere läuft gerade am Nordbahnhofgelände. Die UVP will die Gemeinde angeblich erst danach beginnen. So soll sie das zumindest gegenüber den ÖBB bekundet haben.
Doch auch hier gibt es eine massive Ungereimtheit. Üblicherweise nämlich findet bei Bauprojekten die UVP lange vor der Flächenwidmung statt. Diese Abfolge wird etwa bei allen anderen großen Baustellen in Wien angewendet. Warum? Weil es unsinnig wäre, zuerst den einzelnen Teilen eines Projekts ihre Verwendung zuzuweisen und erst danach das Ganze auf Umweltverträglichkeit zu prüfen. Beim Nordbahnhofgelände jedoch soll eben diese unübliche Reihenfolge vorgesehen sein. Der Hintergrund? Erneut unklar.
Das Fazit: Technische Details und auffallende Widersprüche ergeben ein alles andere als stimmiges Gesamtbild. Eines, in dem eben viele Einzelheiten nicht zusammenpassen. Eines, das Fragen aufwirft: Sind all die Erklärungen des Rathauses - vom fehlenden "planerischen Gesamtwillen“, vom Rückzug der ÖBB, vom Zuwarten wegen der Flächenwidmung - nur fadenscheinige Ausflüchte? Hat die Gemeinde Wien stattdessen wirklich die Absicht, die UVP, salopp gesagt, abzudrehen? Und wenn das stimmt: Gibt es politische Rückendeckung für den Plan? Verfolgt also jemand in der rotgrünen Stadtregierung die riskante Idee, dass man vielleicht damit durchkommen werde, wenn man es auf dem Nordbahnhofgelände einfach ohne UVP versucht?