Novomatic-Manager an Blümel: „Hat die Übergabe funktioniert??“
Hat Gernot Blümel im Jahr 2014 für den damaligen Novomatic-Manager Harald Neumann einen – offenbar ziemlich wichtigen – Brief an Justizminister Wolfgang Brandstetter übergeben? Diese Frage beschäftigte schon 2020 den Ibiza-Untersuchungsausschuss. Sie war Thema in einer Beschuldigteneinvernahme Blümels im Februar 2021. Und sie spielt auch in einem einige Wochen alten Schriftsatz der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Rolle, der Teil des Ermittlungsakts im sogenannten Casinos-Komplex ist.
Bisher konnte sich der ehemalige ÖVP-Finanzminister nicht an einen derartigen Vorgang erinnern. Neue Chat-Nachrichten legen nun die Antwort nahe, dass Blümel den Brief tatsächlich überbracht haben könnte. Der gesamte Vorgang wirft einmal mehr heikle Fragen auf, was die Unabhängigkeit an bestimmten Stellen im Justizressort betrifft – und wie ausgeprägt das Grundverständnis von Rechtsstaatlichkeit wichtiger politischer Akteure in Österreich ist.
Tipps von einem Spitzenbeamten
Bekanntermaßen ermittelt die WKStA gegen Blümel und Neumann wegen Bestechungsverdachts. Neumann soll versucht haben, im Jahr 2017 – über den Mittelsmann Blümel – mit einem unlauteren Angebot an den damaligen Außenminister Sebastian Kurz heranzutreten; Kurz hatte gerade erst die ÖVP-Führung übernommen. Gemäß Verdachtslage soll Neumann eine Spende im Gegenzug für die allfällige Unterstützung von Novomatic bei einem Steuerproblem in Italien angeboten haben – profil berichtete ausführlich. Gegen Sebastian Kurz wird diesbezüglich nicht ermittelt. Blümel und Neumann bestreiten vehement jedes Fehlverhalten.
Dass Blümel und Neumann einen guten Draht zueinander hatten, schlossen die Ermittler auch aus einem E-Mail-Verkehr vom 13. und 14. Jänner 2014 zwischen dem Novomatic-Manager und einem hochrangigen Beamten aus dem Justizministerium. Neumann, der damals als „Managing Director“ der Novomatic-Tochter Austrian Gaming Industries GmbH auftrat, übermittelte dem Beamten auf dessen private E-Mail-Adresse einen Textentwurf für einen Brief an den damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter. Der Inhalt ist im Ermittlungsakt – soweit ersichtlich – nicht wiedergegeben. Die WKStA vermutet, dass sich der Brief auf ein damals laufendes Ermittlungsverfahren gegen Neumann in Zusammenhang mit der Causa Telekom bezog.
Politische Interventionsideen
Brandstetter saß auf einem ÖVP-Ticket in der Regierung. Neumann schrieb an den Justizbeamten: „Was hältst Du davon jemanden zu bitten, den Brief direkt dem HBM (Anm.: Herr Bundesminister) zu geben bzw. seiner Sekretärin. Habe an Mag. Blümel gedacht, ist neuer ÖVP BundesGF und hat daher direkten Zugang oder hast Du eine bessere Idee.“
Blümel war damals Generalsekretär (nicht Bundesgeschäftsführer) der Volkspartei. Der Justizbeamte formulierte den für den Justizminister bestimmten Brief ein wenig um und schrieb: „Lieber Harald! Nunmehr kann ich Dir den etwas modifizierten Briefentwurf übermitteln. Deine Idee, den Brief an Mag. Blümel mit der Bitte um unmittelbare Weitergabe an BM Dr. Brandstetter zu übergeben, halte ich für gut.“
„Kann mich nicht erinnern“
Wir halten fest: Sowohl ein Manager eines Glücksspielunternehmens als auch ein hochrangiger Beamter aus dem Justizministerium fanden nichts dabei, dass gegebenenfalls politisch beim Justizminister interveniert würde. Dass der Beamte dem Manager zusätzlich beim Formulieren unter die Arme griff, war offenbar auch kein No-Go.
An dieser Stelle endete bisher die Geschichte. Im Ibiza-Untersuchungsausschuss wurde Blümel am 16. Juli 2020 zu diesem Vorgang befragt: „Ich wüsste nichts von einem solchen Brief. Ich kann mich an so etwas nicht erinnern“, gab der damalige ÖVP-Finanzminister auf Nachfrage der Grünen Abgeordneten Nina Tomaselli zu Protokoll. Einige Monate danach wurde das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Spendenangebots 2017 eingeleitet. In einer Beschuldigteneinvernahme betonte Blümel später, er sei „kein Mittelsmann und auch kein Bote“. Dies bezog er auch auf die Mails zum Brandstetter-Brief. Er wolle „klarstellen, dass ich mich nicht konkret daran erinnern kann, aber ausschließen kann, derartige Botendienste übernommen zu haben.“ Wurde die Idee vielleicht gar nicht umgesetzt?
Neue Chats aus altem Handy
Nun hat die WKStA den Beteiligten im Rahmen eines Schriftsatzes vom 16. Dezember 2021 eine Gedächtnisstütze vorgelegt. Dies als Reaktion auf einen Einspruch Neumanns wegen Rechtsverletzung. In einem – mittlerweile entsperrten – älteren Mobiltelefon des ehemaligen Novomatic-Chefs waren die Ermittler auf weitere Chats mit Blümel gestoßen. Darunter findet sich auch ein Nachrichtenaustausch vom 23. Jänner 2014 – somit eineinhalb Wochen nach den zitierten E-Mails.
Neumann schrieb damals an den ÖVP-Politiker: „Hallo Herr Mag Blümel! Hat die Übergabe funktioniert und hat der HBM irgendeine Reaktion gezeigt??“ Die Antwort kam zwei Stunden später: „Wird geprüft. Rückmeldung sobald wie möglich.“ Neumann bedankte sich. Die WKStA wertet dies als hinreichenden Beweis „für die plangemäße Umsetzung“ der Idee mit der Briefübergabe an Brandstetter.
Einstellung erfolgte knapp danach
Betont sei, dass die WKStA an diese Episode keinen strafrechtlichen Vorwurf knüpft. Die damaligen Telekom-Ermittlungen gegen Neumann wurden zwar tatsächlich knapp danach eingestellt – allerdings erfolgte dies im Rahmen einer umfangreichen Teilerledigung, die auch andere Personen betraf. Zieht man die üblichen justizinternen Vorlaufzeiten in Betracht, ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des allfälligen Brandstetter-Briefs die Verfahrenseinstellung für Neumann bereits auf dem Weg, aber dem Beschuldigten noch nicht formell kommuniziert war. Nicht unüblich wäre auch, dass in einer solchen Situation etwas an die Verteidiger durchsickert und dann Druck auf die rasche Abfertigung der inhaltlich bereits gefallenen Entscheidung gemacht wird.
Einem Beschuldigten ist es nicht verwehrt, am oberen Ende der staatsanwaltschaftlichen Weisungs- und Aufsichtskette – also beim Minister – auf eine möglichst rasche Erledigung zu drängen. Üblicherweise machen dies jedoch Anwälte. Die Vorgehensweise, ein Schreiben mit einem Justiz-Insider zu erarbeiten und im Wege der politischen Intervention überbringen zu lassen, wirft – so es denn tatsächlich so stattgefunden hat – ein schiefes Licht auf die Angelegenheit.
Brandstetter: „Keinerlei Erinnerungen“
profil fragte bei Wolfgang Brandstetter nach, ob ihm Blümel damals einen Brief von Neumann übergeben hatte. Der Ex-Justizminister hält dazu fest, er habe „keinerlei Erinnerungen an derartige Vorgänge, die sich vor genau acht Jahren zugetragen haben sollen, keinerlei Erinnerung an einen Brief von Blümel und auch nicht an Neumann, ein Verfahren gegen ihn oder einen Brief von ihm“. Allgemein teilt Brandstetter mit: „Wenn Briefe oder sonstige Eingaben bezüglich Einzelverfahren an mich durchdrangen, so habe ich sie regelmäßig und ausnahmslos über das Kabinett an die zuständige Abteilung weitergeleitet.“ Er könne „dezidiert ausschließen, zugunsten von Herrn Neumann in ein Verfahren eingegriffen zu haben, weil ich für jedes Verfahren ausschließen kann, in unzulässiger Weise eingegriffen oder es beeinflusst zu haben“.
Neumann wollte auf profil-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Blümels Anwalt Werner Suppan teilte mit: „Mein Mandant ist zu diesem Themenkomplex bereits vor vielen Monaten von der WKStA befragt worden und hat erschöpfend dazu Stellung genommen, wie sich aus den im Ermittlungsakt befindlichen, dem alten (und wohl auch dem neuen) Untersuchungsausschuss vorliegenden und ja auch schon öffentlich diskutierten Einvernahmeprotokollen nachvollziehen lässt. Ich bitte daher um Verständnis, dass er dazu keine weiteren Erläuterungen abgibt.“
Auf den Hinweis von profil, dass der nun vorliegende Chat-Verlauf – soweit bekannt – noch nicht Teil der bisherigen Einvernahmen war, folgte keine weitere Reaktion.