
Wie das Land Oberösterreich Windenergieprojekte erschwert
Im Mühlviertel weht ein rauer Wind. Wegen des geplanten Baus mehrerer Windkraftanlagen krachen Bürgerinnen und Bürger, Bürgermeister, Umweltschützer, Projektwerber und die oberösterreichische Landesregierung aneinander. Von Linz aus sind es etwa 40 Kilometer bis Rainbach im Mühlkreis und Grünbach bei Freistadt – und nur zehn weitere bis zur tschechischen Grenze. Der Verbund möchte hier das Projekt „Schiffberg“, das bis zu sieben Windräder umfasst, realisieren. Die drei bereits fixierten Windräder sollen 10.000 Haushalte mit Strom versorgen. Das Projekt war lange umstritten, die Mehrheit der Bevölkerung in der Gemeinde Rainbach stimmte bei einer Volksbefragung schließlich mit 55 Prozent pro Windkraft. Die andere Kommune, Grünbach, ist dagegen. Zumindest der Bürgermeister. Weil sich in dem Ort aber Widerstand gegen die Blockadehaltung formierte, wird auch dort am 1. Juni eine Volksbefragung durchgeführt. Vier Windräder könnten hinzukommen. So weit, so gut. Der Verbund hat die wesentlichen Player in der Region von seinem Projekt überzeugt – sollte eine umfassende Umweltprüfung positiv ausfallen, steht dem Projekt nichts mehr im Weg. Angepeilte Inbetriebnahme: 2030.
Ein weitaus größeres Projekt ist mit 22 Windrädern zehn Kilometer nordöstlich geplant. Zwei Großgrundbesitzer, denen nicht nur zigtausende Hektar Wald in der Region, sondern auch das Schloss Traun und die Burg Rappottenstein gehören, haben sich hier zusammengeschlossen und die „Windenergie Sandl GmbH“ gegründet – und ein Mega-Projekt geplant: 250 Millionen Euro sollen hier investiert werden. Die lokale Bevölkerung und auch der Bürgermeister befürworten das größte Windkraftprojekt, das je in Oberösterreich geplant wurde. Zur Einordnung: Die Region lebt derzeit von der Land- und Forstwirtschaft, im Sommer tummeln sich Mountainbiker am Schwemmkanal. Im Winter trainiert am Tellerlift in Sandl der Skinachwuchs, denn der Freiwald zählt jeden Winter zu den Kältepolen Österreichs. Sonst ist in der Region aber nicht viel los.
Das Vorhaben würde laut Projektwerber Strom für bis zu 125.000 Haushalte liefern. Bei allem Zuspruch hat das Mega-Projekt aber ein Problem: Die oberösterreichische Landesregierung will es nicht. Und das soll per Verordnung festgehalten werden.
EU-Richtlinie kennt keine „Ausschlusszonen“
Das kommt so: Im Oktober 2023 wurde auf europäischer Ebene die RED-III-Richtlinie beschlossen. Was sehr technisch klingt, soll im Wesentlichen dafür sorgen, dass EU-weit mehr Strom aus Wasser-, Sonnen- und Windkraft erzeugt wird. Der Bruttoenergieverbrauch aus Erneuerbaren soll von 21,8 Prozent aus dem Jahr 2021 bis 2030 in etwa verdoppelt werden. Und dafür müssen die Mitgliedstaaten sogenannte „EE-Beschleunigungsgebiete“ ausweisen. Also Zonen, in denen dem übergeordneten Ziel der Energieerzeugung wenig entgegensteht. Die oberösterreichische Landesregierung hat diese Zonierung kurz vor Weihnachten 2024 angekündigt, allerdings mit einer Überraschung: Oberösterreich wird nicht nur „Beschleunigungszonen“ ausweisen, sondern auch „neutrale Zonen“ und „Ausschlusszonen“. Diese verlangt die EU-Richtlinie zwar nicht, aber im Zuge der Ausarbeitung „wurde von Seiten des Landes Oberösterreich erkannt, dass es neben den Eignungszonen (Beschleunigungsgebiete) für erneuerbare Energien auch Räume gibt, die aufgrund ihrer herausragenden naturschutzfachlichen und landschaftlichen Qualitäten für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht geeignet sind“, steht im Verordnungsentwurf.
Auch Projekt „Schiffberg“ in der roten Zone?
Windkraft-Verbotszonen also. Unter den Projektwerbern sorgt das für Unsicherheit: Am 20. Dezember 2024 verkündeten der für Raumordnung und Naturschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP), dass sich das Projekt „Schiffberg“ in einer „neutralen Zone“ befinden wird. Am 20. Jänner jedoch verschickte ein Beamter der Abteilung Raumordnung den Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Anhänge an die betroffenen Gemeinden, an alle im Landtag vertretenen Parteien, die Kammern, den Städte- und Gemeindebund, die oberösterreichische Landesumweltanwaltschaft und den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. In einem Schreiben, in dem die Abteilung Raumordnung die Verordnung erläutert, finden sich die Gemeinden Rainbach und Grünbach aber in der „Liste der von den Ausschlusszonen für Windkraftanlagen betroffenen Gemeinden“.
Was stimmt nun? Und was heißt diese „rote Zone“ für die beiden Windkraft-Vorhaben im Mühlviertel?
Wenn ein Bundesland ein Beschleunigungsgebiet für Windenergie ausweist, wo nachweislich nicht ausreichend viel und starker Wind weht, um so eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben, dann ist diese Verordnung gesetzwidrig.
Der zuständige Beamte der Abteilung Raumordnung schreibt: „Die angedachten Standorte der Windräder des Projektes ‚Schiffberg‘ in den Gemeinden Rainbach / Grünbach liegen außerhalb der Ausschlusszone.“ Heißt also: Teile der Gemeinden sind in der „roten Zone“ – das Verbund-Projekt jedoch nicht. Ganz anders beim Projekt der 22 Windräder in Sandl, die rund zehn Kilometer entfernt gebaut werden sollen. Sie würden mitten in der Ausschlusszone „Mühlviertel Nord-Ost“ stehen.
Rechtswidrige Zonierung?
Damit stellt sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausgeht und sich das Projekt dann per Verordnung in der „roten Zone“ wiederfindet. Daniel Ennöckl, Universitätsprofessor am Institut für Rechtswissenschaften der BOKU Wien, räumt dem Windpark durchaus gute Chancen ein: „Das UVP-Gesetz sieht seit der Novelle 2023 vor, dass Windkraftanlagen mit Zustimmung der Standortgemeinde auch ohne eine entsprechende Flächenwidmung bewilligt werden können, wenn das Land nicht ausreichende Zonen ausgewiesen hat, um die Energiewende voranzubringen“, sagt der Staatsrechtler zu profil. Interessant wird es laut dem Juristen dann, wenn das Land Beschleunigungszonen ausweist. Allein zu sagen „30 Kilometer weiter südlich könnte das Projekt realisiert werden“, wie es die Landesregierung den Projektwerbern bereits ausgerichtet hat, könnte zu wenig sein, so Ennöckl. „Wenn ein Bundesland ein Beschleunigungsgebiet für Windenergie ausweist, wo nachweislich nicht ausreichend viel und starker Wind weht, um so eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben, dann ist diese Verordnung gesetzwidrig. Damit unterwandert man auch die Vorgaben der RED-III-Richtlinie“, sagt der Staatsrechtler.
Ennöckls Rechtsansichten sind nicht unumstritten. Nicht zuletzt, weil er auch die ehemalige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in ihrer Entscheidung zur Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung bestärkt hat. Anders sieht die Rechtslage der auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Piotr Pyka. „Meiner Einschätzung nach stünde die Ausschlusszone der Erteilung einer UVP-Genehmigung sehr wohl entgegen, weil mit der Zone eben besonders wertvolle Lebensräume geschützt werden sollen und die Realisierung des Projektes in diese Lebensräume massiv eingreifen würde“, so der Jurist. Und, so Pyka weiter: „Sollte die UVP-Genehmigung trotzdem erteilt werden, so ist von Beschwerden seitens der Umweltanwaltschaft bzw. von Umweltorganisationen auszugehen.“
Verordnung mit Handschrift des Umweltanwalts
Eben jene angesprochene Umweltanwaltschaft ist es auch, die bei der Ausarbeitung der Verordnung maßgeblich beteiligt war. Bei Projektwerbern ist Umweltanwalt Martin Donat bekannt, vor allem deshalb, weil er seine Aufgabe – die Rechte der Umwelt in Oberösterreich zu vertreten – in der Vergangenheit sehr offensiv ausgeübt hat. Etwa indem faktenwidrige Aussagen zum Thema Windräder per Wurfpost als „amtliche Mitteilung“ verteilt wurden – auf einem Informationsabend zum Verbund-Projekt im Mühlviertel bot Donat auch zweifelhaften „Infraschall-Theorien“ eine Bühne.
Demnach hätten Personen oder Tiere, die in der Nähe eines Windrades wohnen oder grasen, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Von einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, geschwächten Herzmuskeln bis hin zu Fruchtbarkeitsproblemen bei Mensch und Tier sprach ein beim Informationsabend aufgetretener pensionierter Mediziner. Obwohl Umweltmediziner solche Auswirkungen vehement bestreiten, bei vermeintlichen Auswirkungen von Infraschall habe Donat „für mich keine abschließende Position“, wie der Umweltanwalt damals zu profil sagte.
Wie geht es im Mühlviertel weiter?
Zurück zum geplanten Windpark Sandl. Die Projektwerber lassen sich rechtliche Schritte jedenfalls offen. „Es geht hier auch darum, dass zwei Eigentümer eine Viertelmilliarde Euro am Standort investieren wollen. Ein solches Projekt bedarf viel Planung und langen Vorlaufzeiten, selbstverständlich wird die Windenergie Sandl GmbH ihre rechtlichen Interessen schützen und gegebenenfalls verteidigen“, sagt ein Sprecher der Projektwerber.
Diese könnten sich juristisch auf den Vertrauensgrundsatz berufen, der besagt, dass Bürgerinnen und Bürger auf verlässliche staatliche Entscheidungen vertrauen können und Gesetzesänderungen konsistent und nachvollziehbar sein sollen. Aber auch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht sei möglich, falls – wie von Staatsrechtler Ennöckl angesprochen – keine geeigneten Beschleunigungszonen ausgewiesen werden.
Der Beamte der Abteilung Raumordnung des Landes denkt, dass es so weit gar nicht kommen wird. Er, der den Verordnungsentwurf verschickt hat, schätzt die Wahrscheinlichkeit eines positiven UVP-Verfahrens „äußerst gering“ ein, zudem stelle die Ausschlusszonenverordnung „einen Teil der Oö. Energieraumplanung dar und demnach ist diese Zonierung sowohl in einem UVP-Verfahren für ein Windkraftprojekt als auch in einem Widmungsverfahren seitens des Gemeinderates verbindlich zu berücksichtigen.“ Welche Rolle die Zonierung in der Praxis tatsächlich spielen wird, bleibt abzuwarten.
Bis zur Jahresmitte 2025 möchte die Landesregierung die Ausschlusszonenverordnung beschließen. Die Beschleunigungsgebiete, die die RED-III-Richtlinie eigentlich verlangt, sollen erst im ersten Halbjahr 2026 folgen.