Ab Oktober müssen große Onlinehändler eine Steuer von zwei Euro pro Bestellung, die nach Österreich geliefert wird, entrichten. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) rechnet mit jährlichen Einnahmen von 280 Millionen Euro. Damit soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zum Teil finanziert werden, die ab 1. Juli in Kraft tritt. Kostenpunkt: 400 Millionen Euro im Jahr. Ob die Rechnung aufgeht, ist offen. Otto Austria-Chef Harald Gutschi ist überzeugt: „Die Paketsteuer wird nicht halten.“ Gutschi will vor heimischen und europäischen Gerichten Klage gegen das Gesetz einbringen. Er stützt sich dabei unter anderem auf ein Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Dorda. Die Juristen führen eine ganze Reihe von verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken ins Feld. Dass die Paketsteuer nur für Unternehmen gilt, die im Onlinehandel mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz in Österreich machen, halten sie für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber darf zwar Marktteilnehmer unterschiedlich behandeln, hier zum Beispiel nach der Umsatzgröße. Dafür muss aber eine sachliche Begründung vorliegen. „Entscheidend ist nicht die absolute Höhe des gewählten Schwellenwertes, sondern ob gerade diese konkrete Grenze geeignet ist, die gesetzgeberischen Zielsetzungen abzubilden, oder ob sie willkürlich wirkt“, heißt es in dem Gutachten dazu.
Auch die Abwicklung ist nicht ganz unproblematisch: Die Steuer wird fällig, sobald die Zahlung beim Versandhändler eingegangen ist. Schickt ein Kunde die Ware zurück und erhält den Kaufpreis refundiert, kann der Verkäufer die Paketsteuer nicht zurückverlangen. Bei einer Retourenquote von mehr als 40 Prozent im Onlinehandel fällt das ins Gewicht. Harald Gutschi ist mit seinen Bedenken nicht allein. Bis zum Ende der parlamentarischen Begutachtungsfrist am vergangenen Dienstag langten 100 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf ein. Kritik gab es dabei nicht nur von betroffenen Unternehmen wie Amazon, eBay oder Zalando, sondern auch vom Rechnungshof und der Richtervereinigung. Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium adressiert ebenfalls „einige Problemfelder, die einer genaueren kritischen Überprüfung zu unterziehen sind“. Es sei „fraglich, ob die Wahl des Schwellenwertes von 100 Millionen Euro unionsrechtlich ausreichend begründbar ist oder ob dieser in seiner konkreten Wirkung zu einer selektiven Belastung einzelner Marktteilnehmer führt“. Und: Die Abgabe „widerspricht den digitalpolitischen Zielen sowie den angekündigten
Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen der Bundesregierung“. Schöne Grüße an den Koalitionspartner! Nichtsdestotrotz soll das Gesetz im Juli im Nationalrat beschlossen werden.
Außer Kontrolle
Das eigentliche Ziel der Paketsteuer sind die chinesischen Onlinehändler, die Europa seit Jahren mit enormen Mengen an billigen Konsumgütern überschwemmen. „Die schummeln sich einfach durch“, sagt Harald Gutschi. Er ist überzeugt, dass dem österreichischen Staat in den letzten zehn Jahren zwischen fünf und zehn Milliarden entgangen sind, weil Versandhändler wie AliExpress, Temu und Shein den Wert ihrer Waren zu niedrig angegeben haben. Die chinesischen E-Commerce-Konzerne haben von der Zollbefreiung von Paketen mit einem Warenwert von unter 150 Euro profitiert. 5,8 Milliarden solcher Pakete wurden im Vorjahr – vor allem aus Fernost – in die EU importiert. Rund zwei Drittel der chinesischen Billigsendungen sind zudem falsch deklariert, um Zollgebühren zu umgehen und Einfuhrumsatzsteuer zu sparen. So genau lässt sich das nicht sagen, die Stichprobe beim Zoll ist lächerlich gering. Nicht einmal ein Prozent der Sendungen wird kontrolliert. Großversender aus dem Nicht-EU-Ausland importieren ihre Waren in der Regel über einen „One-Stop-Shop“ in die Europäische Union. Dazu registrieren sie sich in einem Mitgliedstaat und entrichten dort die Einfuhrumsatzsteuer für ihre gesamten Importe. Diese Einnahmen werden dann von der zuständigen Finanzverwaltung an die Zielländer weitergegeben. Der Weg des geringsten Widerstandes führt vor allem über die Logistikzentren der Flughäfen in Lüttich und Budapest nach Europa, die Temu, Shein und Co zuvorkommend behandeln. Möglicherweise wird die Paketflut demnächst eingedämmt. Die EU hebt ab dem 1. Juli eine Zollgebühr von drei Euro pro Billigsendung aus Drittstaaten ein. Im Rahmen einer großen Zollreform wird ab 1. November zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von – wahrscheinlich - zwei Euro je Paket eingehoben, das in die EU importiert wird.
Kommen dazu noch zwei Euro aus Österreich drauf, dann ist die Zeit der günstigen Online-Schnäppchenjagd wohl vorbei.