Post und Porr: Bußgeld in Millionenhöhe
Es kommt nicht alle Tage vor, dass hierorts gleich zwei große Unternehmensgruppen, börsennotiert zumal, in kurzer Zeit für einschlägige Nachrichten sorgen.
Die Post und der Datenschutz
Erstes Beispiel: Die teilstaatliche Österreichische Post AG hat jüngst Post von der Datenschutzbehörde bekommen. Diese hat ein Bußgeld von 9,5 Millionen Euro festgelegt, weil ein von der Post eingerichteter Online-Zugang zu Datenschutzauskünften unzulänglich sein soll – offenbar hat die Behörde im Wesentlichen das Fehlen einer E-Mail-Adresse beanstandet. Die Post (vertreten durch die Wiener Kanzleien PHH und Schönherr) hat bereits Rechtsmittel angekündigt, das Bußgeld ist nicht rechtskräftig.
Schon 2019 hatte die Datenschutzbehörde die Post zu 18 Millionen Euro Strafe verdonnert (dabei war es um den Umgang mit Kundendaten gegangen), ehe das Bundesverwaltungsgericht diese 2020 wieder kippte. Laut dem Post-Management ist der Ausblick 2021 „von dieser Thematik nicht beeinträchtigt“. Das Logistikunternehmen rechnet für das laufende Geschäftsjahr Jahr unter anderem mit einem Plus im Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von jedenfalls 20 Prozent, seit Jahresbeginn hat die Post-Aktie 27,5 Prozent zugelegt, wenngleich der September nicht der beste Monat für das Wertpapier war.
Das Baukartell und die Porr AG
Zweites Beispiel: Das Bauunternehmen Porr wurde eben von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgestraft: knackige 62,35 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen (Stichwort: „Baukartell“). Ein Bußgeld dieser Höhe hat es in Österreich auch noch nicht gegeben. Erst im Juli dieses Jahres hatte die BWB die gleichfalls börsennotierte Strabag SE mit 45,37 Millionen Euro belegt. Beide Strafen sind nicht rechtskräftig; seitens der Porr gab es allerdings bereits im Vorfeld ein „Anerkenntnis“ der Schuld, wie die Austria Presseagentur vergangene Woche unter Berufung auf einen BWB-Sprecher berichtete.
Das inkriminierte Baukartell rund um Porr, Strabag und drei Dutzend weitere Firmen war 2017 aufgeflogen, es soll nach Erhebungen der Ermittlungsbehörden seit 2002 bestanden haben. Die Beteiligten sollen systematisch Aufträge und Preise abgesprochen und so den Wettbewerb im Bausektor faktisch beseitigt haben – es gilt die Unschuldsvermutung.
Im November 2019 hatte profil das „beispiellose Verfahren“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen insgesamt rund 300 Beschuldigte – von denen damals etwa ein Dutzend geständig war – ausführlich beleuchtet („Tatort Landesstraße“, Ausgabe Nr. 49/19).
Die WKStA beschreibt das Baukartell als „ein langjähriges, fest im Wirtschaftsleben verankertes System von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren vorwiegend im Bereich des Tief- und Straßenbaus“. In letzter Konsequenz erfolgte das vielfach zum Nachteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die beanstandeten Bauvorhaben überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
Die Porr AG notiert nicht nur an der Börse, sie stellt zugleich auch das älteste Wertpapier des Wiener Kurszettels (Erstnotiz: 8. April 1869, der Porr-Titel ist damit eine Woche älter als die Wienerberger-Aktie). Das Corona-Jahr 2020 lief für den Porr-Konzern wenig überraschend schlecht, für heuer hatte das Management sich wieder deutlich mehr vorgenommen. Für Anleger heißt es nun, Geduld zu haben. Die Nachricht der BWB-Strafe brachte den Aktienkurs vergangene Woche spürbar ins Rutschen, wenngleich die Aktie im bisherigen Jahresverlauf immer noch mit rund 19 Prozent im Plus liegt.