Die Novomatic-Tochter Admiral Sportwetten GmbH wurde wegen des Verdachts auf verbotene Live-Wetten angezeigt

Pressefreiheit vs. Novomatic 2:0

Der Glücksspielkonzern scheiterte mit einer Klage gegen profil nun auch in zweiter Instanz.

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Seit August 2020 verfolgt Novomatic profil vor dem Handelsgericht Wien. Es geht um Unterlassung, Widerruf, eine Schadenersatzforderung und um einen - prohibitiven - Gesamtstreitwert von 85.000 Euro. 2021 war die Klage in erster Instanz abgewiesen worden, Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer ging in Berufung. Diese wurde nun auch vom Oberlandesgericht Wien verworfen, zugleich die "ordentliche Revision" an den Obersten Gerichtshof ausgeschlossen. Rechtskräftig ist der Fall - profil wird von Rechtsanwalt Hubert Simon vertreten - dennoch nicht. Novomatic könnte den OGH noch im Wege einer "außerordentlichen Revision" anrufen.

"Gab es einen Deal ÖVP-Novomatic?" An dieser Frage hatte sich der Streit entzündet. Ein im Juli 2020 veröffentlichter Artikel behandelte einen Geheimplan des ÖVP-regierten Finanzministeriums aus 2018/19, der nie umgesetzt wurde: die weitreichende Liberalisierung des Glücksspielmarktes, von der nicht zuletzt Novomatic profitiert hätte. In zeitlicher Nähe zu diesem Reformprojekt rangen die damaligen Großaktionäre der Casinos Austria AG-Republik, Novomatic, Sazka Group - um Macht und Posten. Um den politisch gewünschten Einfluss auf die Casinos durchzusetzen, war die Bundesregierung auf die Unterstützung von Novomatic angewiesen (die sie auch bekam).

Die damals ausgewerteten Dokumente stellten uns vor die Frage nach einem "Deal" ÖVP-Novomatic, wenngleich die Befragten das allesamt verneinten. Für Novomatic-Anwalt Zöchbauer hatte profil aber mit der Frage an sich schon einen "massiven Verdacht" gegen den Konzern formuliert.

Das OLG Wien hat nun wichtige Feststellungen zur sogenannten Verdachtsberichterstattung getroffen, die auch die Pressefreiheit in Österreich stärken. "Die berichtete Verdachtslage war im dargestellten Umfang tatsächlich gegeben, sodass es nicht des Nachweises der Wahrheit jener Tatsachen bedurfte, die den Inhalt der Verdächtigung bildeten." "Dem Leser gegenüber wurde offengelegt, welche konkreten Umstande als zur Begründung des Verdachts maßgeblich erachtet wurden. Dabei wurde die Dringlichkeit des Verdachts nicht bewertet, dieser vor allem weder als besonders naheliegend, wahrscheinlich, massiv oder schwerwiegend bezeichnet. Eine strafrechtliche Bewertung des 'Deals' wurde nicht vorgenommen."

Das OLG verdeutlicht an mehreren Stellen, dass das Thema an sich von überwiegendem öffentlichen Interesse sei und Novomatic aufgrund seiner Stellung in Österreich auch "einen höheren Grad an Toleranz" zeigen müsse. Im konkreten Fall "bedurfte es auch nur eines, dünnen Tatsachensubstrats' als Grundlage der geäußerten Verdächtigung". Das OLG weist zudem darauf hin, dass es der Presse in ihrer Rolle als "public watchdog" möglich sein müsse, "politische Vorgänge kritisch zu beleuchten". profil die "Verbreitung von Äußerungen zu verbieten, die sich auf Grundlage eines wahren Tatsachenkerns mit möglichen Absprachen zu Gesetzesvorhaben kritisch auseinandersetzen", sei damit "unvereinbar".

Das OLG hat auch eine handwerkliche Frage beantwortet: Journalistinnen und Journalisten sind nicht verpflichtet, Stellungnahmen Dritter in voller Länge zu veröffentlichen. "Die weitere Beanstandung, die Beklagte habe die journalistische Sorgfalt nicht eingehalten, weil sie die Stellungnahme der Klägerin nicht wiedergegeben habe, ist schon insofern unberechtigt, als über die Stellungnahme jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach berichtet wurde Das Abdrucken der vollständigen Stellungnahme wäre schon aufgrund ihres Umfangs im Rahmen des beanstandeten Artikels nicht zumutbar gewesen."

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ).