Wirtschaftshilfen

Corona-Hilfen: Burgerista-Pleite beschäftigt die Politik

Die Gastro-Firma Burgerista musste monatelang auf Unterstützungszahlungen warten und meldete wenige Stunden, bevor die Zusage der Cofag kam, Insolvenz an. Nun stellt sich heraus: Das Unternehmen hatte beim Finanzministerium reklamiert – und vor einer Pleite gewarnt.

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Das Thema ist auf der politischen Ebene angekommen: profil berichtete vor einigen Tagen über die Erlebnisse der bekannten oberösterreichischen Gastro-Firma Burgerista mit der staatlichen Corona-Hilfen-Agentur Cofag. Dem Restaurantbetreiber mit rund 130 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern war am Abend des 30. Juni 2022 die Zusage für Unterstützungszahlungen von insgesamt 160.000 Euro zugegangen. Wenige Stunden zuvor hatte das Unternehmen, das monatelang auf die Hilfen gewartet hatte, allerdings bereits Insolvenz angemeldet.

Der NEOS-Abgeordnete Gerald Loacker will jetzt von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) unter anderem wissen, wann und wie oft bei der Cofag urgiert wurde und ob der Minister selbst informiert gewesen sei. Tatsächlich zeigen profil-Recherchen, dass der späten Hilfszusage mehrere Reklamationen vorangegangen sein dürften – unter anderem auch direkt im Finanzministerium. Dabei wurde augenscheinlich auch explizit vor einer Insolvenz gewarnt, falls das Geld ausbleibt.

Kryptische Förderablehnung

Ursprünglich hatte die Burgerista Operations GmbH im Jänner beziehungsweise im Februar 2022 um die Hilfszahlungen angesucht. Konkret handelte es sich um einen sogenannten Ausfallbonus von jeweils 80.000 Euro für die Monate November und Dezember 2021. Doch die Zahlungen flossen nicht.

profil-Informationen zufolge richtete ein externer Berater von Burgerista Mitte Mai 2022 ein Reklamationsschreiben an die Cofag (voller Name: Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH). Dem Schreiben zufolge sei die Auszahlung aus „nicht nachvollziehbaren Gründen“ verweigert worden. Im Namen der Cofag-Geschäftsführung sei per E-Mail lediglich – eher kryptisch – mitgeteilt worden: „Konkret widerspricht Ihr Antrag folgender Anforderung: Ein negatives Ergänzungsgutachten und Ablehnung des letzten Antrags in Tranche 1 aufgrund fehlender Antragsvoraussetzungen liegen vor. Die betroffenen Risikokriterien im aktuellen Antrag sind:“. Laut dem Reklamationsschreiben folge nach dem Doppelpunkt keine weitere Erläuterung. Auch das erwähnte Ergänzungsgutachten sei Burgerista nicht vorgelegen. Der Berater des Unternehmens äußerte die Vermutung, dass es möglicherweise einen Irrtum bezüglich eines früher gestellten, jedoch wieder zurückgezogenen Antrags auf einen Ausfallbonus für Dezember 2020 gegeben haben könnte.

Schreiben an Minister Brunner

Die Reklamation an die Cofag dürfte keinen Erfolg gebracht haben, weshalb sich der Berater von Burgerista mit einem Schreiben vom 7. Juni 2022 ans Finanzministerium wendete – zu Handen Minister Magnus Brunner. Am Ende des Reklamationsschreibens hielt der Berater klipp und klar fest: „Durch die Nichtauszahlung der Ausfallsboni für die Monate November und Dezember 2021 in Höhe von insgesamt EUR 160.000 fehlt dem Unternehmen entsprechende Liquidität zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.“ Gebeten wurde um eine Auszahlung bis spätestens 28. Juni 2022.

Dass die Burgerista Operations GmbH am 30. Juni die Insolvenz beantragte (das Gericht eröffnete umgehend ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – die Restaurants sollen geöffnet bleiben), dürfte für die involvierten Stellen demnach nicht ganz aus heiterem Himmel gekommen sein. Die – offenbar zu spät erfolgte – Zusage deutet wiederum darauf hin, dass das Unternehmen sehr wohl anspruchsberechtigt war. Am 27. Juni hatte das Finanzministerium dem Burgerista-Berater übrigens noch mitgeteilt, man habe die Beschwerde an die Cofag weitergeleitet.

Cofag: „Klares Regelwerk“

profil fragte beim Insolvenzverwalter von Burgerista nach. Dieser teilte mit, er müsse den geschilderten Sachverhalt erst recherchieren. Da ein Insolvenzverfahren nicht öffentlich sei, könne er wiederum der Cofag und dem Finanzministerium keine Vollmacht erteilen, Anfragen zu der Fördercausa zu beantworten.

Entsprechend allgemein fielen deren Stellungnahmen aus: Die Cofag verwies darauf, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen 19 Tage betrage. Man halte sich strikt an ein klares Regelwerk: „Wenn einzelne Punkte im Antrag nicht plausibel erscheinen, werden entsprechende Prüfschritte gesetzt. In einigen Fällen gibt es komplexere Fragen zu beantworten und es bedarf dafür auch Ergänzungsgutachten, die die Finanzverwaltung im Auftrag der Cofag erstellt.“ Eine Ablehnung werde gegenüber dem Antragsteller begründet. Im Fall von Beschwerden könne – wegen oftmals komplexer Sachverhalte – die Bearbeitungsdauer abweichen.

Laut Ministerium Brunner nicht informiert

Die Cofag verweist auf einen rechtlichen Unterschied zwischen einem „Sanierungsverfahren“ und einem „Konkursverfahren“: Ersteres ziele darauf ab, das Unternehmen zu erhalten, weshalb eine richtlinienkonforme Förderauszahlung in einem solchen Fall den wirtschaftlichen Zweck erfülle.

profil hat auch im Finanzministerium nachgefragt. Ein Sprecher teilte mit, der Minister habe nicht persönlich Kenntnis über den Fall gehabt.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ).