Wirtschaft

Landwirtschaft und Privatzimmervermietungen während Corona überfördert

Mindestens 9,74 Millionen Euro zu viel: Der Rechnungshof kritisiert die Corona-Überförderung in der Landwirtschaft.

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Bis Ende 2021 wurden 178,48 Millionen Euro an Förderung für die Land- und Forstwirtschaft und für Privatzimmervermietungen ausbezahlt. Laut Rechnungshof waren das allerdings 9,74 Millionen Euro zu viel. Der Grund: Es konnten mehrere Förderungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Fördersummen überstiegen zudem oft den Umsatzentfall. 

Die Fördermaßnahmen wiesen laut Rechnungshof Schwächen auf, mitunter gab es inhaltliche Überschneidungen oder gleiche Förderzeiträume. 

Die Ausbezahlung der Corona-Förderungen lief in diesem Fall über die Agrarmarkt Austria, das Landwirtschaftsministerium hatte dafür zwei Richtlinien vorgegeben: Die Härtefallfonds-Richtlinie und die Sonderrichtlinie Verlustersatz.

Vor allem an der Härtefallfonds-Richtline übt der Rechnungshof nun Kritik: Hier wurden bis Ende 2021 insgesamt 135,61 Millionen Euro ausbezahlt, allerdings waren die Förderinstrumente waren so gestaltet, dass bei niedrigen ein Potenzial von Überförderung bestand. Der zuerkannte Förderbetrag beim Instrument „Abgeltung der Einkunftsverluste“ war beispielsweise höher als der in den jeweiligen Anträgen angegebene Umsatzausfall.

Zusätzlich erhielten 155 Betriebe bei Umsatzausfall sowohl eine Förderung auf Basis der Härtefallfonds-Richtlinie, als auch eine Förderung auf Basis der Sonderrichtlinie Verlustersatz bei einem Rückgang des Jahresabsatzes.

Das Überförderungspotential sei im Vorfeld bekannt gewesen - dennoch ließen es das Landwirtschaftsministerium und das Finanzministerium zu, kritisiert der Rechnungshof.