„Der Gesetzgeber hat nicht reagiert“

Rechnungshof-Präsident Moser über Hypo: „Gesetzgeber hat nicht reagiert“

Interview. RH-Präsident Moser nimmt die Hypo als Beispiel: Sein Haus braucht mehr Prüfungskompetenz

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Interview: Ulla Kramar-Schmid und Michael Nikbakhsh

profil: Herr Moser, der Rechnungshof hat die Hypo Alpe-Adria in der vergangenen Dekade ein Mal geprüft. Das war 2003, noch unter Ihrem Vorgänger Franz Fiedler. Wissen Sie noch, was da festgestellt wurde?
Josef Moser: Im Kern wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die Expansionspolitik der Bank die Eigentümer sowohl die Risikotragfähigkeit als auch die Eigenmittelausstattung besonders zu beachten haben.

profil: Das sind genau die Punkte, die das spätere Desaster vorwegnehmen: Zu starke Expansion, zu viel Risiko, zu wenig Eigenmittel. Und obwohl der Rechnungshof dies bereits 2003 erkannte, erfolgte keine weitere Prüfung. Warum?
Moser: Wir haben in Österreich das Problem, dass in einigen Bereichen die Mehrheitsverhältnisse geändert werden, wenn gewisse Maßnahmen erforderlich wären. Das war beim Flughafen Wien der Fall, wo eine Prüfung in Zusammenhang mit dem Pier West durchgeführt wurde und Probleme aufgezeigt wurden. Dann änderten die Eigentümer die Mehrheitsverhältnisse (Anm. Hauptaktionäre sind die Länder Wien und Niederösterreich) auf unter 50 Prozent, indem eine Mitarbeiterstiftung Anteile übernahm. Und genau das passierte auch bei Hypo Alpe-Adria. Auch hier wurden die Anteile des Landes Kärnten auf unter 50 Prozent gesenkt, auch hier wurde eine Mitarbeiterstiftungskonstruktion geschaffen. Damit war die Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofes nicht mehr gegeben.

profil: Wollen Sie damit sagen, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Verschiebung von Eigentumsverhältnissen und Rechnungshofprüfungen?
Moser: Es ist doch bezeichnend, dass beispielsweise bei der Hypo die Mehrheitsverhältnisse ausgerechnet in der Zeit verändert wurden, in der wir eine weitere Prüfung ansetzen wollten. Der Rechnungshof hatte im Rahmen der Prüfungsplanung 2005 Kontakt mit der Bank aufgenommen. Mit dem Ergebnis, dass wir am 6. April 2006 ein Schreiben von der Hypo erhalten haben, wonach die Kärntner Landesholding nunmehr lediglich 49,4 Prozent halte. Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes sei also nicht mehr gegeben.

profil: Ende 2006 lagen die Haftungen des Landes Kärnten für Anleiheverbindlichkeiten der Bank deutlich jenseits der 20 Milliarden Euro. Warum hat der Rechnungshof nicht hier angesetzt?
Moser: Die Prüfung von Ausfallshaftungen einer Gebietskörperschaft durch den Rechnungshof war bis 1977 möglich, dann wurde die Rechtslage geändert. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Art der Haftungen ein enormes Gefährdungspotenzial für den Steuerzahler darstellt. Der Gesetzgeber hat nur bis heute nicht reagiert.

profil: Dabei war in den Rechnungsabschlüssen des Landes Kärnten nachzulesen, dass die Haftungen in keiner Relation mehr zum Landesbudget standen …
Moser: Absolut. Und es kommt noch dazu, dass auch der Kärntner Landesrechnungshof an einer Prüfung scheiterte. Dieser hatte 2007 vom Landtag einen entsprechenden Auftrag erhalten. Die Hypo stellte sich aber auf den Standpunkt, der Landesrechnungshof sei nicht zuständig. Der Landesrechnungshof berichtete dann an den Landtag, dass zwar ein enormes Gefährdungspotenzial im Hinblick auf die Haftungen bestehe, die Bank aber eine Prüfung verweigere. Das hat der Landtag zur Kenntnis genommen.

profil: Ein sich selbst tragendes System der Verschleierung …
Moser: Man muss hier zwei Punkte beachten. Auf der einen Seite steht der Rechnungshof, der für Gebarungskontrolle zuständig ist. Auf der anderen Seite gibt es, soweit es die Banken betrifft, einen in sich geschlossenen Kontrollkreis: Die interne Revision, der Wirtschaftsprüfer, die Finanzmarktaufsicht, die Nationalbank.

profil: Der RH konstatierte 2003 auch, dass „die Bankenaufsicht nach der Aktenlage und nach den ihr vorliegenden Informationen über die Hypo Alpe-Adria ihren aufsichtsbehördlichen Pflichten nachgekommen ist“. Würden Sie das heute auch noch so sagen?
Moser: Der Befund bezog sich auf die Vergangenheit, also auf die Phase vor 2003. Und wie schon gesagt, der Rechnungshof wies damals nicht nur auf die starke Expansion der Bank hin, sondern auch auf die damit einhergehenden Risiken und die erforderliche Eigenmittelausstattung. Eine weitere Prüfung war nur eben nicht möglich, nachdem man uns die Prüfkompetenz genommen hatte.

profil: Die Bank musste Ende 2009 notverstaatlicht werden. Spätestens ab da hätte der Rechnungshof tätig werden können.
Moser: Wir haben das Bankenpaket geprüft, wo unter anderem auch das der Hypo gewährte Partizipationskapital beleuchtet wurde. Wir haben die Kommunalkredit geprüft, die KA Finanz AG, Salzburg, Linz, die Spekulationsgeschäfte des Wasserverbands südliches Burgenland. Das heißt, wir waren und sind in dem Bereich sehr aktiv.

profil: Wir wollten Ihnen keine generelle Untätigkeit unterstellen. Aber soweit es die Hypo Alpe-Adria betrifft, gab es die Prüfung eben nicht.
Moser: Teilweise sehr wohl. Wir haben beispielsweise um den Jahreswechsel 2012/2013 die Kärntner Landeshaftungen beleuchtet und parallel dazu die Konsolidierungsmaßnahmen aller Länder geprüft. Soweit es Kärnten betrifft, haben wir darauf hingewiesen, dass die Haftungen mehr als 700 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben Kärntens erreichten und welche Folgewirkungen das hat.

profil: Alles zu spät …
Moser: Nein. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, wo Probleme bestehen. Es ist ja schön, wenn man fordert, der Rechnungshof möge alles prüfen. Der Rechnungshof hat ein Gesamtgebarungsvolumen von 165 Milliarden Euro zu prüfen. Das ist auch eine Frage der Kapazitäten. Als ich den Rechnungshof 2004 übernommen habe, hatten wir einen jährlichen Output von 2900 Seiten, jetzt sind wir bei 16.000 Seiten. Wir haben allein im Vorjahr 56 Prüfungsergebnisse in Richtung Bund veröffentlicht, 86 zu den Ländern und 26 zu Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kammern. Man muss in dem Bereich schauen, wer welche Aufgaben hat. Soweit es Banken betrifft, gibt es den bereits erwähnten Kontrollverband …

profil: Die Nationalbank will keinen Fehler gemacht haben, die Finanzmarktaufsicht ebensowenig, die Wirtschaftsprüfer nicht, der Aufsichtsrat nicht und der frühere Vorstand erst recht nicht. Niemand will am Hypo-Desaster schuld sein.
Moser: Das ist genau der Punkt. Man muss die Funktionsweise des Systems näher analysieren, um festzustellen, wer in der Kette welche Aufgaben hatte und wie diese wahrgenommen wurden. Das wird zu untersuchen sein.

profil: Wer soll das untersuchen?
Moser: Wir haben bereits mit der Prüfung der Notverstaatlichung begonnen. Wir werden bei dieser Gelegenheit auch die Kontrollkette aus interner Revision, Bankprüfer, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank genau beleuchten und gegebenenfalls Handlungsbedarf aufzeigen. Die Kernfragen in Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Hypo lauten: Wer hatte wann welche Informationen? Und wer hat seine Aufgaben möglicherweise nicht erfüllt?

profil: Wir können Ihnen bei Bedarf die profil-Ausgaben der vergangenen Jahre übermitteln. Da steht alles drin.
Moser: Die haben wir.

profil: Es gilt mittlerweile als gesichert, dass der Regierung im Zuge der Verstaatlichungsverhandlungen wesentliche Unterlagen zum Zustand der Bank 2009 vorenthalten wurden. Wird der Rechnungshof auch das untersuchen?
Moser: Ja, wir prüfen jetzt den Abschnitt bis zur Notverstaatlichung. Wenn die Entscheidung gefallen ist, wie es mit der Bank weitergehen soll, werden wir uns in einem zweiten Schritt die Phase nach der Verstaatlichung ansehen. Der Rechnungshof prüft nicht begleitend, sondern stets ex post.

profil: Das Management der Bank, das nach der Verstaatlichung eingesetzt wurde, hat die jetzt diskutierte Bad-Bank-Variante bereits 2011 aufs Tapet gebracht. Durch die Untätigkeit der Regierung im Allgemeinen und der damaligen Finanzministerin Maria Fekter im Besonderen ist das gesamte Projekt nun noch teurer geworden.
Moser: Wir werden diesen Aspekt genau beleuchten. Es geht hier um die Fragen: Was ist ab der Verstaatlichung Ende 2009 geschehen, welche Entscheidungsgrundlagen gab es und welche Lösungsansätze wurden gewählt?

profil: Nun ist Kärnten ja nicht das einzige Bundesland, das für Verbindlichkeiten einer Landeshypo haftet. Dennoch existieren keine gesicherten Zahlen über das Gesamtausmaß dieser Haftungen.
Moser: Wir haben in unserem ersten Positionspapier zur Verwaltungsreform 2006 auf die Problematik hingewiesen, dass wir auf Ebene der Gebietskörperschaften ein Rechnungswesen haben, das der vollen Transparenz nicht förderlich ist. Das heißt, dass die finanzielle Lage einer Gebietskörperschaft aus den Rechnungsabschlüssen nicht herauszulesen ist. So haben wir beispielsweise bei der Prüfung von Konsolidierungsmaßnahmen in Niederösterreich, Tirol und Kärnten festgestellt, dass die Zahlen nicht miteinander vergleichbar sind. Allein diese drei Bundesländer haben sechs verschiedene Schuldenarten gewählt, weil der Begriff Finanzschulden bis heute nicht klar festgelegt ist. Gleichzeitig wurden auch die Haftungen nicht in vollem Umfang ausgewiesen. In Kärnten waren sie zur Gänze im Rechnungsabschluss enthalten, in Tirol dagegen nicht. Das Problem besteht auch auf Gemeindeebene. Wir drängen mit Nachdruck darauf, endlich ein Rechnungswesen aufzusetzen, das genau diesem Umstand Rechnung trägt.

profil: Sind Sie ein Freund des Föderalismus?
Moser: Ja. Es geht darum, dass jede Aufgabe auf der Ebene erfüllt wird, wo sie bestmöglich erfüllt werden kann. Föderalismus ist also zweckmäßig, wenn er aufgabenbezogen ist. Er wird aber falsch verstanden, wenn es in die Richtung von Machterhalt und Intransparenz geht. Das ist derzeit der Fall. Daher brauchen wir hier Reformen, insbesondere im Bereich der Förderungen, der Bildung und der Gesundheit.

profil: Warum braucht eigentlich jedes Bundesland seinen eigenen Rechnungshof?
Moser: Ich sehe das durchaus positiv. Wir haben im Rechnungshof 300 Bedienstete, die Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Kammern und Unternehmen zu prüfen haben. Dazu kommen Begutachtungen und notarielle Tätigkeiten, die eigentlich keinen Kontrollmehrwert haben, etwa in Zusammenhang mit dem Parteiengesetz und dem Medientransparenzgesetz, wo der Rechnungshof nur Verwaltungsaufgaben hat und nicht prüfen darf. So gesehen sind Landeskontrolleinrichtungen sehr positiv. Neben landesspezifischen Themen fällt beispielsweise auch die Testierung der jeweiligen Landesrechnungsabschlüsse in deren Kompetenzbereich.

profil: Kärnten ist aber doch ein gutes Beispiel dafür, dass die Landesrechnungshöfe bisweilen Schwierigkeiten haben, sich gegen selbstbewusste Landeshauptleute durchzusetzen.
Moser: Ich sehe hier eher ein strukturelles Thema. Der Landesrechnungshof hatte das Gefährdungspotenzial ja erkannt und wollte die Hypo auf Basis eines Landtagsbeschlusses prüfen. Die Bank weigerte sich, und der Landtag hat das eben zur Kenntnis genommen. Ich habe in diesem Zusammenhang immer wieder gefordert, dass ab einer Kernaktionärsschaft der öffentlichen Hand von 25 Prozent plus einer Aktie eine Prüfung durch einen Rechnungshof möglich sein sollte. Erst recht, wenn Haftungen im Spiel sind. Das wurde bisher nur nie umgesetzt. Ähnliches gilt auf Ebene der Gemeinden. Von 2356 Gemeinden konnten wir in der Vergangenheit 24 prüfen, seit 1. Jänner 2011 sind es 77. In einigen Ländern wurde zwischenzeitlich die Möglichkeit geschaffen, weitere Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu prüfen, in anderen ist das nicht der Fall. Da findet nach wie vor keine externe, transparente Kontrolle statt.

Zur Person

Josef Moser, 58. Der gebürtige Lienzer steht dem Rechungshof (RH) seit 1. Juli 2004 vor. Der promovierte Jurist trat 1981 in den Dienst der Kärntner
Finanzlandesdirektion ein, 1992 wurde er Klubdirektor des Freiheitlichen Parlamentsklubs Wien. 2003 wechselte der Vertraute Jörg Haiders zunächst in den Vorstand der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG, 2004 war er für wenige Monate Vorstandsmitglied der ÖBB-Holding, ehe er an die Spitze des RH wechselte. Sein Vertrag läuft noch bis 2016.

Foto: Philipp Horak für profil