Registrierkassenpflicht: „Zusperren werde ich nicht!“
Mit 1. Jänner 2016 trat die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Österreich in Kraft. Für Betriebe bedeutet das, dass ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro netto und Barumsätzen ab 7500 Euro netto jährlich, die Anschaffung einer Registrierkasse verpflichtend ist. Unabhängig davon ist, laut Informationsblatt der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), seit Jahresanfang jeder Unternehmer verpflichtet, „bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer“ auszuhändigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur wenige Betriebe: bestimmte Automaten, Feuerwehrfeste und Unternehmen, die unter die „Kalte-Händeregelung“ fallen. Letztere betrifft Umsätze im Freien bis zu einer Jahresumsatzgrenze von 30.000 Euro.
Die Sache ist durchaus kompliziert. Pizzalieferanten beispielsweise fallen nicht unter die „Kalte-Händeregelung“ und dürfen laut WKO auch keine im Voraus gedruckten Belege aushändigen. Gemäß der neuen Verordnung müssten sie entweder vor Ort handschriftlich einen Beleg ausstellen und diesen dann rückwirkend in eine Registrierkasse eintragen, oder gleich mit Registrierkasse in der Hand Essen ausliefern. Da dieser Punkt „praktisch nicht anwendbar“ sei, verhandle die WKO diesbezüglich noch mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Das BMF jedoch weiß nichts von diesen Verhandlungen und meint, dass Pizzalieferanten sehr wohl mit einem vorausgedruckten Bon Essen ausliefern dürften.
Die praxisnahe Nichtanwendbarkeit der neuen Regelung zeigt sich jedoch nicht nur bei Essenslieferanten, sondern auch bei Kleinunternehmen. Während die Registrierkassenpflicht für die meisten Unternehmer keine wesentliche Änderung darstellt, leiden die meisten von ihnen unter der Belegzettelpflicht. Ein Lokalaugenschein in Wien:
Die Trafikantin
Wien im März 2016. Brigitte M. (Name von der Redaktion geändert) führt eine Trafik in Wien. Seit Jahresbeginn muss sie für jeden Kunden Belegzettel drucken. Die Meisten würden die Trafik fluchtartig verlassen, um ja nicht in die Verlegenheit zu kommen, den Kassabon mitnehmen zu müssen. Manche Kunden reagierten sogar ungehalten. Sätze, wie „Den können Sie sich einmargarieren“, oder „Damit können Sie ihr Zimmer tapezieren“, seien mittlerweile an der Tagesordnung. Frau M. betrachtet die Belegzettelpflicht als „Armutszeugnis des Finanzamts“, das den Betrieben zu wenig Vertrauen entgegenbringt. Die neue Regelung verursache nur unnötige Mehrkosten für Kleinbetriebe und sei obendrein noch schädlich für die Umwelt. Eine Rolle Papier für die Kassa koste in etwa einen Euro. Pro Woche werden im Durchschnitt drei bis vier Rollen verbraucht. Während des Gesprächs mit Frau M. hat von zehn Kunden kein einziger den Belegzettel mitgenommen. „Wir schmeißen Geld in Form von Kassazetteln weg“, meint Brigitte M.
Der Einzelhändler
Alexander Zidek, Inhaber des Philatelie-Geschäfts „Sammeln und Seltenes“ in Wien-Mariahilf, wartet seit etwa einem halben Jahr auf seine Registrierkasse. Etwa 3000 Euro würde die Beschaffung des Geräts und der zugehörigen Software in seinem Fall kosten, da der Online-Shop gleich an das System gekoppelt würde. „Die Investition ist sinnvoll, weil sie eine zentrale Steuerung ermöglicht“, kommentiert Herr Zidek. Die Belegzettelpflicht erachtet er jedoch als „nicht so gescheit“, würden doch nicht alle Kunden die Rechnung tatsächlich mitnehmen. Herr Zidek hofft, dass er die Registrierkasse in ein bis zwei Wochen in Betrieb nehmen kann, denn mit April 2016 endet die Schonfrist des Finanzamts.
Die Pizzeria
Seit acht Jahren führt Torki Mahrous die Pizzeria „Pizza Pilgram“. Genau so lange hat er eine Registrierkasse. Wegen der neuen Regelung musste er die Software aufrüsten lassen. „Zum Glück ist mein Bruder in der IT-Branche und konnte das für mich machen“, sagt Mahrous. Für jede Pizza und jede Getränkedose muss er nun einen Beleg ausdrucken. Seine Kunden würden diese übrigens nie mitnehmen. Durch die neue Regelung verliere er Zeit und Geld. „Ich bin seit dem Jahr 2000 selbständig und hatte nie Probleme mit dem Finanzamt. Warum hat das Finanzamt kein Vertrauen in mich?“
Die Friseurin
Im Friseursalon Leprich steht noch keine Registrierkasse. Inhaberin Astrid Leprich will auch mit der Bestellung des Geräts und der zugehörigen Software noch etwa zwei Wochen warten. Die Übergangsfrist endet mit Ende März, danach gilt die Straffreiheit, laut Informationsblatt der WKO, nur noch in Ausnahmefällen, „wenn der Unternehmer besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann“. „Besondere Gründe“ seien beispielsweise Lieferschwierigkeiten. Frau Leprich zeigt sich zuversichtlich: „Wegen einer Registrierkasse werde ich nicht zusperren“. Die neue Verordnung betrachtet sie als nervige Bevormundung der Kleinstunternehmer, denen dadurch die Eigenverantwortung abgesprochen wird.