Schiedsgerichtsanwälte freuen sich auf den Brexit
Was bringt der Brexit für Europa, Großbritannien, die Wirtschaft hüben wie drüben? Die Frage ist offen. Viele sehen der Zukunft mit Sorge entgegen. Nur eine Branche jubelt bereits über den EU-Austritt, der 2019 erfolgen wird: jene Anwaltskanzleien, meist mit Sitz in Großbritannien oder den USA, die sich auf Staat-Investor-Schiedsgerichtsverfahren spezialisiert haben.
Für diese tut sich ein "Brexit Bonanza“ auf, heißt es in einem Bericht der lobbying-kritischen Organisation "Corporate Europe Observatory“ (CEO) mit Sitz in Brüssel. Das Papier wurde noch nicht veröffentlicht, profil liegt es exklusiv vor.
Auf Konferenzen und in Online-Fachartikeln werben die Anwälte derzeit dafür, dass sich für Großunternehmen infolge des Brexit zahlreiche Klagsmöglichkeiten gegen das Vereinigte Königreich auftun. Sie könnten zum Beispiel klagen, weil der Zugang zum EU-Binnenmarkt nicht mehr bestehe. Oder weil durch die Abschaffung der Arbeitnehmerfreizügigkeit keine ausländischen Billig-Arbeiter mehr (etwa aus Polen) in England zur Verfügung stehen - was den Unternehmen höhere Kosten für Löhne beschert. Dass solche Möglichkeiten bestehen, erläuterte beispielsweise ein Jurist der Londoner Großkanzlei Volterra Fietta bei einer Konferenz im Juni.
"Eine goldene Möglichkeit“
Großbritannien unterhält derzeit 92 Handelsabkommen mit anderen Staaten, die eine Schiedsgerichtsbarkeit vorsehen. Diese Verträge bleiben vom EU-Austritt unberührt - auf ihrer Basis soll geklagt werden. Es ist dieselbe Art von Paralleljustiz, die in Österreich im Rahmen der Debatten um TTIP und CETA heiß diskutiert werden.
Die Ideen der Anwälte gehen noch weiter, als nur Großbritannien zu verklagen. Man könne den Brexit auch nutzen, um gegen andere EU-Staaten vorzugehen, wird beispielsweise in einem Fachartikel auf der Website der US-Kanzlei KL Gates ausgeführt. Wie das? Derzeit gibt es auch zwischen den EU-Staaten Handelsabkommen, die Schiedsgerichte vorsehen. Die EU-Kommission jedoch möchte diese in den kommenden Jahren abschaffen - das Schiedsgerichtswesen soll sich nach Wunsch der Kommission ausschließlich auf Nicht-EU-Staaten beschränken. Wenn die Abschaffung erfolgt, gilt sie jedoch nicht für Großbritannien, das dann bereits ausgetreten ist. Das heißt: Ein Konzern mit britischer Tochterfirma kann auf Basis der alten Inner-EU-Abkommen bequem gegen EU-Staaten vorgehen.
Großbritannien könne zum "Knotenpunkt der Investitionsgerichtsbarkeit“ werden, freut sich die Kanzlei KL Gates. Eine andere US-Kanzlei, Baker & McKenzie, schwärmt auf ihrer Website: Für klagswillige Konzerne tue sich gerade "eine goldene Möglichkeit“ in Großbritannien auf.