Verkehrsstrafen: Mit welchen Nationen hat Österreich ein Abkommen?
Basierend auf einer entsprechenden EU-Richtlinie können Kfz-Daten in ausländischen Zulassungsregistern abgerufen und ausländische Verkehrssünder EU-weit verfolgt werden. Die Strafverfahren werden - bei Bußgeldern ab 70 Euro - genauso wie bei österreichischen Lenkern geführt. Allerdings beruht der Datenaustausch auf Gegenseitigkeit. Er funktioniert nur mit jenen Staaten, welche die Richtlinie bereits umgesetzt haben. Einige sind noch säumig.
Komplizierter ist die Sache bei verkehrssündigen Nicht-EU-Bürgern. Mangels elektronischen Datenaustausches werden Erhebungen, die nicht in absehbarer Zeit zum Erfolg führen, eingestellt.
Statistiken, ob respektive in welcher Höhe ausländische Lenker ihren Strafbescheiden nachkommen, werden nicht geführt. Laut Auskunft des Innenministeriums gehen zehn bis 20 Prozent der jährlich rund vier Millionen Verkehrsdelikte, die automatisiert festgestellt werden (Radar, Section Control), auf das Konto ausländischer Fahrer.
Sie haben auch Fragen? Schreiben Sie an [email protected]