Vermögensschwund bei Land Kärnten
Das Land Kärnten könnte gegenüber den Hypo/Heta-Haftungsgläubigern im Falle einer Insolvenz gerade einmal 60,5 Millionen Euro an verwertbarem Vermögen aufbieten. Dies geht aus einer profil vorliegenden „Vermögensaufstellung“ der Kärntner Landesregierung vom 26. November dieses Jahres hervor.
Demnach verfügte das Land zum Stichtag 31. Dezember 2014 zwar über ein buchmäßiges „Eigenkapital“ (Landesvermögen zu Buchwerten ohne stille Reserven abzüglich bestehender Schulden aber noch ohne Hypo-Haftungen) in der Höhe von 3,2 Milliarden Euro, auf Basis sogenannter Zerschlagungswerte wären es immer noch 2,2 Milliarden Euro gewesen.
Dabei handelt es sich aber um Vermögen, das nach Interpretation des Landes de facto zur Gänze der Erfüllung „bundes- und landesverfassungsgesetzlicher Aufgaben dient und daher dem Bestands- und Funktionsschutz unterliegt“. Also etwa die Landesstraßen, die Landesimmobilien, die indirekte Beteiligung an der Kelag, die Forderungen aus Wohnbaudarlehen und Bankguthaben. Die Landesregierung stützt sich dabei auf ein Gutachten der WU-Rechtsprofessoren Georg Kodek und Michael Potacs vom September, wonach Gläubiger keinen exekutiven Zugriff auf das Vermögen eines Bundeslands haben, wenn dieses Vermögen der Erfüllung „öffentlicher Aufgaben“ dient.