Verwaltungsgericht Wien lehnt Beschwerde von Tojner-Vertrauten in wesentlichen Punkten ab
Wie „profil“ in seiner kommenden Ausgabe berichtet, bestätigt das Verwaltungsgericht Wien im Wesentlichen den Bescheid der Stadt Wien, wonach in der Causa WBV-GFW Verkäufe rückabzuwickeln seien. Im September des vergangenen Jahres stellte die Stadt Wien einen entsprechenden Bescheid aus.
Zwei Anteilsübertragungen müssen rückgängig gemacht werden
Bis dato hatte der Bescheid jedoch keine Rechtskraft. Die Eigentümer des Unternehmens – es handelt sich unter anderem um den Tiroler Christian Hosp, der als Vertrauter und enger Geschäftspartner des Immobilienunternehmers Michael Tojner gilt – haben eine Beschwerde dagegen eingebracht. Seither lag der Fall beim Verwaltungsgericht Wien. Dieses hat nun eine Entscheidung getroffen. In einer Erkenntnis vom 25. Juni, die „profil“ exklusiv vorliegt, gibt die zuständige Richterin der Stadt Wien in wesentlichen Punkten recht.
Konkret müssen zwei Anteilsübertragungen der vergangenen Jahre – zunächst an die Keystone Holding SA, danach an die Christian Hosp GmbH – rückgängig gemacht werden, so das Erkenntnis. Die Beschwerde werde in diesem Punkt „als unbegründet abgewiesen“. Zuvor gehörte das Unternehmen Michael Baumgartner und Stefan Gregorich, die es 2015 an Hosp verkauften.
Keine Stellungnahme der Betroffenen
Die ehemalige WBV-GÖD war 2003 von der ÖVP-nahen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an ein Konsortium um Baumgartner und Gregorich verkauft worden. Gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts kann noch vor dem Verwaltungsgerichtshof eine ordentliche Revision eingebracht werden. Die Betroffenen waren bis „profil“-Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.