VW-Dieselgate
Ein Jahr nach Auffliegen des VW-Abgasskandals gibt es auch in Österreich die ersten Urteile zugunsten von Konsumenten. Eine Oberösterreicherin hatte 2011 einen mit der "Schummelsoftware“ ausgestatteten Polo Sky TDI gekauft. Der Steyrer Rechtsanwalt Hubert Niedermayr brachte in ihrem Namen Klage ein: gegen den Volkswagen-Konzern; gegen den österreichischen Importeur; gegen den lokalen VW-Händler. Die beiden ersten Verfahren wurden vom Bezirksgericht Amstetten mangels Zuständigkeit abgewiesen. In jenem gegen den VW-Vertragshändler befand der Richter diesen für "schuldig, der klagenden Partei für sämtliche zukünftige Schäden zu haften“, wie es in dem profil vorliegenden (nicht rechtskräftigen) Urteil heißt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn die Oberösterreicherin - bei einem allfälligen Weiterverkauf - aufgrund des Abgasskandals einen Wertverlust hinnehmen muss. Diesen Schaden muss sie dann allerdings auch genau nachweisen können. Anwalt Niedermayr ist zuversichtlich, dass das Urteil auch in der höheren Instanz halten wird. Burkhard Ernst, Bundesobmann des österreichischen Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer, meint: "Sollte der Händler rechtskräftig verurteilt werden, empfehlen wir, dem Importeur den Streit zu verkünden. Dieser wiederum könne sich am Hersteller schadlos halten. Schließlich sei ja Volkswagen und nicht der Händler für einen eventuellen Schaden verantwortlich.