Ölheizungen werden immer noch gefördert
Raus aus dem Öl. Diesem Slogan hat sich ein Gutteil der österreichischen Politiker verschrieben. Ölheizungen sind mit Abstand die klimaschädlichste Heizart. Die alte ÖVP-FPÖ-Regierung rief deshalb beispielsweise den sogenannten "Raus-aus-dem-Öl-Bonus" ins Leben. Wer seinen alten Ölkessel durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt, bekommt seither eine Förderung von bis zu 5000 Euro.
Gleichzeitig jedoch wird der Einbau von Ölheizungen indirekt immer noch gefördert -absurderweise. Dafür verantwortlich ist ein versteckter Passus im Energieeffizienzgesetz (Eeffg) aus dem Jahr 2014. Dieser Passus ist Teil einer Verordnung; sie muss demnach nicht durchs Parlament und ließe sich per Federstrich im verantwortlichen Umweltministerium verändern. Doch weder die abgetretene Ressortchefin Elisabeth Köstinger (ÖVP) noch deren Nachfolgerin Maria Patek (parteilos) haben dies getan.
Um den Hintergrund zu verstehen, muss man die Funktionsweise des Energieeffizienzgesetzes kennen: Wenn Unternehmen nachweisen, dass sie Energie einsparen, bekommen sie je nach Ersparnis eine Gutschrift -diese können sie beispielsweise weiterverkaufen. Eingesparte Energie ist also bares Geld wert.
Die Frage ist: Wie bemisst man derartige Einsparungen? Die Antwort findet sich im sogenannten "Methodenhandbuch", einer laufend aktualisierten Verordnung des Umweltministeriums. Diese listet auf Hunderten Seiten Energiesparmaßnahmen auf. Ein Beispiel von vielen: Tauscht ein Betrieb seine alten Halogen-Lampen durch moderne LED-Leuchten, kann er sich eine bestimmte Menge eingesparter Energie gutschreiben lassen.
In ebendiesem Methodenbuch findet sich besagter Passus über die Ölheizungen. Wenn in einem Gewerbebetrieb - also etwa einer Bäckerei oder einem Hotel -eine alte Ölheizung durch eine neue ersetzt wird, gilt dies als Energiesparmaßnahme im Sinne des Energieeffizienzgesetzes. Heißt: Indirekt wird der Einbau des neuen Kessels gefördert.
Zweifellos läuft das neue Gerät zwar tatsächlich energiesparender als das alte. Allerdings: Ölheizungen, ob neu oder alt, bleiben klimaschädlich; überdies wird ein neu installiertes Gerät gleich mehrere Jahrzehnte in Betrieb sein. Das Fazit: Eben das, was die Politik abschaffen will, fördert sie über den Umweg des Energieeffizienzgesetzes.
Das Umweltministerium bestätigt auf profil-Anfrage, dass der Kesseltausch in Gewerbebetrieben als Energiesparmaßnahme gilt. Allerdings: Man könne nichts dagegen tun. "Ein Verbot der Anrechnung von Ölheizungen müsste auf gesetzlicher Ebene erfolgen, mit entsprechender Zweidrittelmehrheit im Nationalrat", sagt Michael Strasser, Sprecher von Ministerin Maria Patek. "Eine Regelung, ohne das Gesetz zu ändern -also lediglich auf Ebene der Verordnung - ist nicht möglich."
Sind dem Ministerium tatsächlich die Hände gebunden? Experten widersprechen. profil hat bei Martin Niederhuber nachgefragt, einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Umweltrecht von der Kanzlei NHP in Wien. Dessen Einschätzung fällt klar aus: "Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum der Ministerin, eine Änderung auf Ebene der Verordnung vorzunehmen, ist gegeben."