Warum wurden Verfahren gegen Gusenbauer und Silberstein in die Länge gezogen?
Es ist ein Fall, der eigentlich keiner ist - genau das macht ihn so eigenartig. Eine Staatsanwaltschaft will Anzeigen gegen einen SPÖ-Bundeskanzler a. D. und einen ehemaligen SPÖ-Berater einstellen, weil sie keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen gefunden hat. Die Oberbehörden haben es zunächst nicht eilig, der Akt bleibt annähernd ein Jahr liegen, ehe es dann plötzlich doch pressiert. Und zwar just in dem Moment, als ein Medium im Justizministerium nachfragt, warum die Erledigung der Causa so lange dauert (siehe dazu auch den vorwöchigen profil-Bericht zur Verschleppung einer Anklage gegen den früheren Meinl-Bankdirektor Weinzierl).
3St36/17g katalogisiert einen Akt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aus dem Jahr 2017. Die Involvierten sind angemessen prominent: Alfred Gusenbauer, Geschäftsmann, vordem SPÖ-Chef und Bundeskanzler der Republik Österreich; Tal Silberstein, ein israelischer Politikberater, dessen Kampagne für die SPÖ im Nationalratswahlkampf 2017 für einen Skandal gesorgt hatte; Beny Steinmetz, ein israelischer Unternehmer, der einst auch mit einem gewissen René Benko Geschäfte machte. Im Jänner 2017 war in Rumänien ein international beachteter Strafprozess angelaufen, der Silberstein und Steinmetz neben einer Reihe rumänischer Staatsbürger als Angeklagte führte. Diesen wurde unter anderem die Bildung einer kriminellen Organisation und Geldwäsche rund um Grundstücksdeals in Rumänien angelastet. Im August 2017 waren Silberstein und Steinmetz in Tel Aviv vorübergehend festgenommen worden (profil Nr. 34/17). Der Bukarester Prozess endete für sie kürzlich mit Freisprüchen.
Was bisher öffentlich nicht bekannt war: Die Meldungen über die Troubles in Rumänien 2017 blieben hierorts nicht ohne Folgen. Nach profil-Recherchen unterhielten Gusenbauer, Silberstein und/oder Steinmetz zuzurechnende Firmen jedenfalls zu dieser Zeit geschäftliche Verbindungen zur Raiffeisen Bank International (RBI). Eine dieser Firmen hieß "AG Global Technological Investment", hatte ein Konto bei der RBI, auf welchem Silberstein verfügungsberechtigt war, wie "Addendum" im September 2018 berichtete. "AG Global" war von Alfred Gusenbauer 2013 in den Niederlanden gegründet worden und stand in geschäftlicher Beziehung zu einem Unternehmen, das in dem rumänischen Gerichtsverfahren eine Rolle spielte. Im Jahresverlauf 2017 erstattete die RBI im Nachgang zu Geldbewegungen auf RBI-Konten mehrere gegen Gusenbauer, Silberstein und Steinmetz gerichtete "Geldwäsche-Verdachtsmeldungen" an das Bundeskriminalamt, welches der WKStA daraufhin eine Sachverhaltsmitteilung übermittelte.
Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall, fand aber letztlich keine Anhaltspunkte für "Vortaten", weshalb sie Fall 3St36/17g zu den Akten legen wollte. Im Juli 2018 informierte die WKStA die übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft Wien in einem Vorhabensbericht darüber, dass sie von der Einleitung eines Geldwäsche-Ermittlungsverfahrens mangels eines "Anfangsverdachts" abzusehen gedenke (geregelt ist das in Paragraf 35c des Staatsanwaltschaftsgesetzes). Die Antwort ließ auf sich warten. Im Oktober 2018 schickte die WKStA einen weiteren Vorhabensbericht an die OStA, in welchem sie abermals kundtat, kein Verfahren gegen Gusenbauer, Silberstein und Steinmetz einleiten zu wollen. Wieder kam keine Antwort. Nun ist es nicht so, dass die Oberbehörden völlig untätig geblieben wären. Der Akt ging durch mehrere Hände, ehe er im April 2019 beim Weisungsrat des Justizministers landete, der gegen eine "Enderledigung" keine Einwände hatte. Allein: Dies wurde der WKStA nicht mitgeteilt, diese wartete weiterhin auf eine Antwort. Vergangenen Donnerstag, rund ein Jahr, nachdem die Staatsanwaltschaft ihren ersten Vorhabensbericht nach oben geschickt hatte, fragte profil im Justizministerium nach, was es mit den Verzögerungen auf sich habe. Dort legt man neuerdings bekanntlich Wert auf eine rasche und effiziente Verfahrensführung.
Siehe da: Noch am Freitag ereilte die WKStA ein druckfrischer "Erlass" der OStA: Erledigung genehmigt, Causa finita. Michael Klackl, der Mediensprecher der OStA Wien, nennt das einen "Zufall": "Der Erlass wäre selbstverständlich auch ohne Medienanfrage zugestellt worden. Unsere knappen Ressourcen sind dafür verantwortlich, dass manche Prüfungen eben ihre Zeit brauchen." Das sagt auch die Sprecherin des Justizministeriums, Christina Ratz: "Wir möchten auf die dem gesetzlichen Auftrag entsprechende gründliche und sorgfältige Prüfung sowie auf die insgesamt bedauerlich knappe Ressourcenausstattung der Justiz verweisen, die sich auch bei der OStA Wien und dem Bundesministerium niederschlägt."