Werden Unternehmen ihre Corona-Hilfen zurückzahlen können?
Eigentlich sollten österreichische Unternehmen im kommenden Jahr damit beginnen, jene Corona-Unterstützungsmaßnahmen rückzuführen, die zwar mit staatlicher Hilfe, aber nur auf Zeit gewährt wurden. Das bezieht sich unter anderem auf von der Republik besicherte, aber von Banken vergebene Überbrückungskredite. Bei einem Teil davon endet Anfang 2022 die tilgungsfreie Zeit. Während die Corona-Situation nun neuerliche wirtschaftliche Einschnitte bringt, zeigt eine Analyse, dass es für viele Betriebe schwierig sein könnte, die Rückzahlungen zu leisten.
Das Beratungsunternehmen "Finanzombudsteam" (vormaliger Markenname: "Finanzombudsmann"), das Betrieben im Umgang mit Banken zur Seite steht, hat die finanzielle Situation von 535 Unternehmen unter die Lupe genommen. 65 Prozent davon kommen aus der Gastronomie, 25 Prozent aus der Hotellerie und zehn Prozent aus dem Handel. Somit stammen sie allesamt aus Branchen, die von der Pandemie besonders stark betroffen sind. Blieb den Firmen vor Corona im Durchschnitt pro Umsatz-Million unterm Strich ein Überschuss von 87.500 Euro, ist laut Analyse im Jahr 2022 nunmehr mit einem Minus von rund 36.700 Euro zu rechnen.
17 Prozent des Umsatzes für Rückzahlungen
Hauptgrund dafür sind drastisch steigende Rückzahlungserfordernisse: Mussten die Unternehmen vor der Pandemie im Schnitt rund sechs Prozent des Umsatzes für Rückzahlungen aufbringen, werden es im kommenden Jahr gut 17 Prozent sein. Dies übersteigt dann bereits das Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen. Einberechnet sind neben Rückzahlungen von Hilfskrediten auch solche von bis dato gestundeten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Auswertung zeige, dass die Rückzahlung der Hilfskredite selbst bei einem Ergebnis auf Vorkrisenniveau nicht möglich sei, sagt Gerald Zmuegg von "Finanzombudsteam". Er rechnet damit, dass im kommenden Jahr zumindest 70 Prozent der etwa 25.000 Unternehmen, die staatlich besicherte Überbrückungskredite erhalten haben, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können. Dabei gehe es um rund 2,9 Milliarden Euro. Zmuegg plädiert dafür, entweder die Laufzeit der Haftungen auf sieben bis zehn Jahre zu verlängern oder die Rückführung überhaupt endfällig zu gestalten.
Hilfsmaßnahmen verlängert
In Bezug auf einige andere Hilfsmaßnahmen kommt die Regierung den Unternehmen - vor dem Hintergrund des neuerlichen Lockdowns - nun entgegen und verlängert diese bis März 2022. Dies gilt für den sogenannten Ausfallsbonus und den Verlustersatz. Beide Maßnahmen sollen die Folgen starker Umsatzeinbrüche im Vergleich mit dem Vorkrisen-Niveau abfedern. Das Finanzministerium rechnet beim Ausfallsbonus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 700 Millionen Euro pro Monat. Beim Verlustersatz, bei dem der Förderrahmen deutlich höher ist, seien die Kosten noch nicht abschätzbar, hieß es am Freitag. Ebenfalls bis März 2022 verlängert wird der Härtefallfonds für Selbstständige, die von Einkommensrückgängen betroffen sind.
"Die Unternehmen kennen diese Hilfen und wissen, wie man sie beantragt", ließ Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag wissen. Ein Teil der Hilfen könne noch heuer beantragt werden. Eine wesentliche Neuerung gibt es allerdings: Verstößt ein gefördertes Unternehmen - etwa in Zusammenhang mit 2G-Kontrollen - gegen die Corona-Bestimmungen, muss es die erhaltenen Hilfen für das jeweilige Monat zurückzahlen.