Wie funktioniert das "Zentrale Kontenregister"?

Das Bankgeheimnis, wie wir es bisher kannten, ist Geschichte. Nachdem die Geheimniskrämerei über Dekaden als sakrosankt gegolten hat, bricht ab Oktober eine neue Zeitrechnung an: Auftritt "Zentrales Kontenregister“. Was weiß die neu geschaffene Datenbank? Wer darf Einschau halten? Wie funktioniert das konkret? Und was soll das überhaupt bringen?

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Betrifft mich das zentrale Kontenregister überhaupt?

Mit ziemlicher Sicherheit. Außer Sie gehören zu jenen rund 1,7 Prozent Österreichern, die über kein Bankkonto verfügen. Sollten Sie aber irgendeine Form von Bankverbindung vorweisen können, sind Sie betroffen. Im zentralen Kontenregister werden sämtliche Girokonten, Bausparer, Sparbücher und Wertpapier-Depots erfasst, die bei Banken in Österreich geführt werden. Egal ob deren Inhaber nun Privatpersonen oder Unternehmen sind.

Das sind ja eine Menge Informationen. Wer pflegt diese ein und wartet sie?

Für die Implementierung der Datenbank ist das zum Finanzministerium ressortierende Bundesrechenzentrum (BRZ) zuständig. Das BRZ ist der IT-Dienstleister der österreichischen Verwaltung und verfügt über eines der größten Rechenzentren des Landes. Dort werden die Daten gesichert. Seit Ende Mai gibt es Probeläufe. Dabei übermitteln die Banken Testdaten an das BRZ. Ab 10. August wird die Datenbank mit Echtdaten befüllt. Jede Bank bekommt einen bestimmten Termin, an dem sie die Informationen senden muss. Aufgrund des hohen Datenvolumens (insgesamt müssen rund 70 Millionen Datensätze eingespeist werden), wird dies vorzugsweise nächtens geschehen. In der Folge müssen die Banken die Daten monatlich aktualisieren und bekanntgeben, ob Konten geschlossen oder neue eröffnet wurden, ob sich bei den Begünstigten oder Zeichnungsberechtigten etwas geändert hat. Diese Änderungsmeldungen sollen bis zum 25. jedes Monats durchgeführt werden. Mit 5. Oktober soll das zentrale Kontenregister dann abrufbereit sein. "Der Termin hält“, heißt es aus dem Finanzministerium.

Der Staat weiß dann also viel mehr über mich, als mir lieb ist.

Nun ja, Finanz und Justiz hatten auch schon bisher Zugriff auf Ihre Daten - den Verdacht der Steuerhinterziehung vorausgesetzt. Die Erkundung war nur eben mühsam: Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Auskunftsersuchen an fünf Bankenfachverbände; Weiterleitung an rund 800 Kreditinstitute - und wieder zurück. Das hat gedauert und kostete Geld. Per Kontenregister lässt sich die Angelegenheit deutlich beschleunigen.

Welche Informationen stehen da drin?

Im Zentralen Kontenregister werden die sogenannten "äußeren Kontodaten“ erfasst. Die Behörden wollen wissen, wer wie viele Konten bei welchen Banken hat und wer darauf zugreifen kann. Dazu wird auf das sogenannte bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) zurückgegriffen. Diese verschlüsselte 28-stellige Identifikationsnummer (kommt vom Zentralen Melderegister) wird durch Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Ansässigkeitsstaat ergänzt. Außerdem sind neben Inhaber und Kontonummer auch Verfügungsberechtigte, Treugeber sowie der Tag der Kontoeröffnung wie auch der Auflösung zu melden.

Na toll, dann wissen zukünftig wohl auch meine Nachbarn, wie viel ich am Sparbuch liegen habe.

Nein. Kontostand und Kontobewegungen sind über die Datenbank nicht abrufbar.

Okay, aber eigentlich brauchen die Nachbarn auch nicht zu wissen, wie viele Konten ich wo habe.

Werden sie auch nicht. Zugang zum Zentralen Kontenregister haben die Abgabenbehörden des Bundes, aber auch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht. Die im Bundeskriminalamt angesiedelte Geldwäschemeldestelle - im Fachjargon "Financial Intelligence Unit“ (FIU) genannt - hat indes keinen Zugriff auf die Datenbank. Was einigermaßen absurd ist, schreibt doch die OECD zur Bekämpfung von Geldwäsche den Ländern generell zentrale Kontenregister vor.

Was ist, wenn ich mich scheiden lasse? Kann der Anwalt meines Partners das Kontenregister abrufen?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig haben Steuerberater und Notare ein Einsichtsrecht.

Werde ich zukünftig darüber verständigt, ob sich jemand für meine Bankverbindungen interessiert hat?

Ja. Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert. Diese Protokolle werden zehn Jahre lang aufbewahrt. Über FinanzOnline, das Internetportal der Finanzverwaltung, über das Millionen Bürger etwa ihren Steuerausgleich erledigen, können Sie abrufen, welche Sie betreffenden Daten im Kontenregister enthalten sind und ob darauf zugegriffen wurde.

Sind meine Daten dort überhaupt sicher?

Laut Angaben des Finanzministeriums sind die Daten mit denselben Sicherheitsstandards und Firewalls wie FinanzOnline gesichert. Und dieses Portal wurde bisher noch nie gehackt. Ein Backup-System befindet sich in der "Einsatzzentrale Basisraum“, dem sogenannten "Regierungsbunker“ in St. Johann im Pongau, der Ende der 1970er-Jahre, zur Zeit des Kalten Krieges, errichtet wurde.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Schaffung des zentralen Kontenregisters ein ziemlicher Fortschritt. In der Vergangenheit wussten jeweils mehrere Hundert Personen Bescheid, wenn jemand in den Verdacht geraten war, beispielsweise Steuern zu hinterziehen oder Geld zu waschen. Denn das Auskunftsbegehr der Behörden wurde an rund 800 Kreditinstitute ausgeschickt. Die Begründung, warum gegen wen ermittelt wird, bekam also eine schier unüberschaubare Zahl an Leuten in die Hände. Nicht besonders angenehm für die Betroffenen. Erst recht nicht, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausgestellt hat.

Zudem wird ein Rechtsschutzbeauftragter installiert. Er überprüft die Protokollaufzeichnungen der Kontoregisterabfragen und übermittelt seinen Bericht einmal jährlich an den Finanzminister.

Und wie funktioniert die Kontoöffnung in der Praxis?

Im Zuge von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt wird der Abruf des zentralen Kontenregisters zukünftig ein Routinevorgang sein. Von den rund 300.000 österreichischen Unternehmen werden pro Jahr etwa 15 Prozent von der Finanz geprüft. Bei unselbstständig Tätigen wird das Kontenregister - beispielsweise im Rahmen des Jahresausgleichs - nicht automatisch abgefragt. Dazu braucht es einen konkreten Verdacht, etwa eine Anzeige wegen Pfuschs. Doch wenn den Beamten ein Konto auffällt, von dem sie bislang nichts wussten und der Inhaber den Verwendungszweck nicht plausibel erklären kann, wird es vermutlich zu einer Kontoöffnung kommen. Dazu müssen "begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabenpflichtigen“ bestehen, wie es im Gesetz heißt. Die da wären? "Etwa der Verdacht auf Schwarzumsätze oder Zuflüsse von anderen Unternehmen, die aber nicht in der Steuererklärung aufscheinen“, sagt Herwig Heller, Leiter der Abteilung Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll im Finanzministerium. Jedenfalls muss dem Kontoinhaber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Antrag auf Kontenöffnung bedarf einer schriftlichen Begründung. Dieser wird nicht vom jeweiligen Finanzbeamten gestellt, sondern muss vom Leiter des zuständigen Finanzamtes unterfertigt werden. Ob das Konto geöffnet wird, hat ein Richter des Bundesfinanzgerichtes zu entscheiden - "tunlichst binnen 3 Tagen“, wie es im Gesetz heißt. Stimmt der Richter der Konteneinschau zu muss sich die Finanzbehörde an die jeweilige Bank wenden, die dann die gewünschten Informationen zu übermitteln hat.

Kann ich mich gegen die Kontenöffnung wehren?

Nur bedingt. Gegen die Entscheidung des Richters kann zwar Rekurs eingelegt werden. Über diesen hat ein Senat des Bundesfinanzgerichtes zu befinden. Die Konteneinschau selbst kann aber nicht verhindern werden, da die Berufung keine aufschiebende Wirkung hat. Entscheidet der Senat jedoch, dass die Konteneinschau zu Unrecht bewilligt wurde, gilt ein Verwertungsverbot der gewonnenen Beweise.

Dann transferiere ich mein Geld einfach noch schnell auf ein ausländisches Konto.

Für solche Versuche hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Die Kreditinstitute müssen rückwirkend alle Konten einmelden, die mit Stichtag 1. März 2015 bestanden haben. Und damit Steuersünder nicht vor Inkrafttreten des Registers ihre Konten und Depots leerräumen, erfassen die Banken Kapitalabflüsse rückwirkend bis zu ebendiesem Datum. Abhebungen über 50.000 Euro müssen dem Finanzministerium gemeldet werden. Ausgenommen sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten von Unternehmen. Außerdem müssen die Banken dem Finanzministerium bekanntgeben, ob von Juli 2011 bis Ende 2012 Gelder aus der Schweiz auf österreichische Konten gelangten und von Anfang 2012 bis Ende 2013 aus Liechtenstein.

Was genau soll das nochmal bringen?

Staatsanwaltschaften und Finanzämter können schneller und unbürokratischer auf Kontodaten zugreifen als heute. Die Finanz will damit künftig leichter Schwarzgeldkonten ausfindig machen und mehr Steuersünder erwischen. Der Bund erwartet sich durch den Wegfall des Bankgeheimnisses allein heuer rund 700 Millionen Euro zusätzlich - ein wichtiger Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform. Experten halten diese Schätzung allerdings für zu optimistisch.

Und wie wird das eigentlich in anderen Ländern gehandhabt?

Deutschlands Banken sind bereits seit über zehn Jahren verpflichtet, eine Auflistung aller Konten zu führen. In den Niederlanden melden die Finanzinstitute dem "Belastingdienst“ (Steuerbehörde) einmal pro Jahr die Kontodaten ihrer Kunden, inklusive Kontostand, Zins- und Dividendenerträge. Generell ist in funktionstüchtigen Demokratien wie Dänemark, Frankreich oder auch Spanien der Datenaustausch mit den Behörden längst automatisiert.

In Schweden oder Norwegen existiert nicht einmal ein Steuergeheimnis. Jeder Bürger kann nachschlagen, wie hoch das Einkommen und Vermögen seines Chefs oder Nachbarn, des prominenten Politikers oder Popstars ist. Für leidenschaftliche Geheimniskrämer ein Albtraum.

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

war bis Oktober 2024 Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von "Vorsicht, heiß!", dem profil-Klimapodcast.