Hypo: Warum die Bilanz 2013 in Zweifel gezogen werden muss
Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young zogen im Vorfeld der Hypo-Bilanzerstellung für 2013 die Wertansätze im Kredit- und Beteiligungsbereich der Bank massiv in Zweifel und drohten in einem „Warnbrief“ mit der Versagung des Bestätigungsvermerks. Laut dem profil vorliegenden Schriftverkehr zwischen dem damaligen Hypo-Management und Ernst & Young vom März 2014 hieß es seitens der Prüfer: „Wir sehen basierend auf unserem aktuellen Wissensstand einen Wertansatz betreffend die Anteile an verbundenen Unternehmen des SEE-Bankennetzwerkes ... als nicht angemessen an.“ Und weiter: „Wir sehen es aus prüferischer Sicht als erforderlich an, dass die Abdeckung der Non Performing Loans durch Einzelwertberichtigungen auf ein Niveau angehoben wird, das wir auch bei anderen Kreditinstituten, die in der SEE-Region tätig sind, beobachten können.“ Sollte die Bank die eingemahnten Korrekturen nicht vornehmen und die Republik den Fortbestand der Bank nicht bis jedenfalls Mai 2015 zusichern, so Ernst & Young abschließend, „werden wir den Bestätigungsvermerk versagen müssen.“
Die Bankvorstände entgegneten, „dass der Vorstand auch im Interesse der österreichischen Steuerzahler keine Buchabwertungen vornehmen kann, die sich nicht aus einer nachvollziehbaren, detaillierten und methodisch fundierten Ermittlung ergeben ... Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum nach Ansicht des Abschlussprüfers zusätzliche Wertberichtigungen erforderlich sind.“
Der Jahresabschluss 2013 wurde schlussendlich nach dem „going-concern“-Prinzip uneingeschränkt testiert, also unter der Voraussetzung, dass die Hypo als Bank zumindest ein weiteres Geschäftsjahr fortgeführt wird. Zum Zeitpunkt des Schriftverkehrs war die Abwicklung der Bank aber bereits eingeleitet.
Ernst & Young hielt in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber „profil“ fest: „Wir weisen Vorwürfe im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer der Hypo Alpe-Adria sowie Unterstellungen, dass auf EY in Zusammenhang der Erteilung der Bestätigungsvermerke Druck ausgeübt wurde, in aller Deutlichkeit zurück.“
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