Wirtschaftsvertreter kritisieren geplante Salzburger "Herdprämie"
Die von der neuen Salzburger ÖVP-FPÖ-Regierung geplante "Herdprämie" stößt bei den Salzburger Wirtschaftsvertretern auf wenig Gegenliebe. Wie profil berichtete, plant Schwarz-Blau auf Bundeslandebene finanzielle Unterstützungen für Familien, "die ihre Kinder familienintern betreuen wollen". Eine Arbeitsgruppe soll nun Vorschläge für die "finanzielle Aufwertung für die Kinderbetreuung im Familienverband“ erarbeiten, wie es im Regierungsübereinkommen heißt.
Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels, haben die Salzburger Wirtschaftskammer (WKS) und Industriellenvereinigung (IV) aber wenig Freude mit solchen Ankündigungen: "Bei Aufrechterhaltung eines Wahlrechtes von Eltern über die Form der Betreuung ihrer Kinder erscheinen uns Maßnahmen, welche einen raschen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben unterstützen, sinnvoller", sagt ein WKS-Sprecher auf profil-Nachfrage. Die Wirtschaftskammer fordert stattdessen eine Steigerung der Betreuungsquote ab dem ersten Lebensjahr und "einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen, ganztägigen und ganzjährigen sowie leistbaren Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr in Salzburg."
Auch bei der IV hält man nichts von der geplanten Prämie. "Das Argument der Wahlfreiheit zwischen familienexterner bzw. familieninterner Kinderbetreuung hinkt, solange Angebote einer externen Kinderbetreuung in den Gemeinden fehlen. Maßnahmen wie das Berndorfer Modell liefern nur kurzfristige Anreize. Mittel- und langfristig wirken sie sich allerdings negativ auf die Erwerbsbiografien junger Eltern aus. Sie erschweren in erster Linie den Frauen, die einen Großteil der Betreuungsarbeit leisten, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, schwächen damit ihre finanzielle Unabhängigkeit und schmälern die Beiträge in die Pensionsversicherung", kommentiert IV-Salzburg-Präsident Peter Unterkofler die Überlegungen der künftigen Landesregierung zur sogenannten "Herdprämie".
In der Salzburger Gemeinde Berndorf wird seit 2013 eine solche Prämie ausbezahlt. Dem Elternteil, das in Karenz ist, wird das Kinderbetreuungsgeld mittels einer Förderung auf die Höhe der Mindestsicherung (aktuell 1.045 Euro) aufgestockt. Die Gemeinde bietet keine Betreuung für unter Dreijährige an. Die IV begrüße die Entscheidung des Landes, 13 Millionen Euro für kostenfreie Kinderbetreuungsplätzen bereitzustellen. Angesichts der hohen Teilzeitquote vor allem bei Müttern und des Fachkräftemangels brauche es ein flächendeckendes, ganztägiges Kinderbetreuungsangebot für berufstätige Eltern. Kritik an der geplanten Prämie kommt auch von der Arbeiterkammer und den Oppositionsparteien im Land.