Wirtschaft

Zahltag: 9% des gesamten Abgabenaufkommens sind eigene Steuern der Länder und Gemeinden

Wifo-Experte Hans Pitlik über die intransparenten und demokratiepolitsch problematischen Finanzströme beim Finanzausgleich.

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Das sind jene Einnahmen, die den Ländern und Gemeinden direkt zufließen. Aber selbst dabei gibt es kaum Steuern, bei denen politische Vertreter dieser Ebenen eigenständig über deren Höhe entscheiden können. Eine Ausnahme bilden der Wohnbauförderungsbeitrag auf Landesebene sowie die Grundsteuer auf Gemeindeebene. Mangelnde Transparenz der Finanzströme und fehlende Abgabenhoheit werden damit auch zu einem demokratiepolitischen Problem. Für die Wähler ist nicht ersichtlich, wie hoch die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Leistungen sind. Landes- und Gemeindepolitiker können nur mit zusätzlichen Ausgaben und nicht mit Steuersenkungen um Wählerstimmen werben. Fehlende Abgabenautonomie verschleiert nicht nur Finanzierungsverantwortlichkeiten, sondern ist ein Hemmschuh für eine kosteneffiziente Aufgabenerfüllung.

Ende 2023 einigten sich die Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden nach langem und zähem Feilschen darauf, die Anteile am Steuerkuchen im Rahmen des Finanzausgleichs unverändert zu lassen. Für ausgewählte Aufgaben der Länder und Gemeinden soll es jedoch zusätzliche zweckgebundene Finanzmittel geben.

Der österreichische Föderalismus zeichnet sich durch eine äußerst geringe Autonomie in der Finanzierungsstruktur der Gebietskörperschaften aus. Die Erträge der wichtigen Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mineralölsteuer) werden vom Bund eingehoben und nach festgelegten Schlüsseln auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Darüber hinaus empfangen Länder und Gemeinden Finanzzuweisungen, Zuschüsse und Kostenbeteiligungen des Bundes. Aus den für 2024 budgetierten Einnahmen des Bundes von 124,1 Milliarden Euro erhalten die Länder somit 36,1 und die Gemeinden 15 Milliarden Euro.

Durch die föderale Struktur Österreichs gibt es sowohl Überlappungen bei der Übernahme von Aufgaben als auch komplexe und intransparente Finanzierungswege. Dies betrifft wichtige Bereiche wie Krankenanstalten, die Pflege oder das Schulwesen.