Cyberama von Thomas Vaek Sheriff Google
Google hat einen Kinderpornobesitzer auffliegen lassen. Ein Tipp des Suchmaschinenkonzerns brachte die US-Behörden auf die Spur eines 41-jährigen Texaners, der über seinen Gmail-Account offenbar Missbrauchsbilder verschickt hatte. Der Mann wurde verhaftet, bei einer Durchsuchung fand man weiteres einschlägiges Material. Der Fall löst zwiespältige Reaktionen aus. Da ist zum einen die Freude, dass ein Schlag gegen Kinderpornografie gelungen ist. Zugleich gibt es jedoch Unbehagen darüber, dass ein Netzkonzern Hilfssheriff spielt. Dass Google den Inhalt sämtlicher E-Mails analysiert, ist seit Jahren bekannt. Zugleich weisen die Google-Nutzungsbestimmungen darauf hin, dass Informationen zu diesen Inhalten weitergegeben werden können, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Im November 2013 hat Googles Verwaltungsratschef Eric Schmidt angekündigt, aktiv gegen Kinderpornografie auf Google-Angeboten vorzugehen, sexuellen Missbrauch an die Behörden zu melden. Es ist also folgerichtig, dass der Netzkonzern die Mails auf Gmail nach Kinderpornos durchsucht. Google benutzt dazu offenbar eine Technik, die es erlaubt, per Mail verschickte Fotos automatisch mit aus dem Netz bekanntem Kinderpornomaterial abzugleichen. Der Suchmaschinenkonzern betont zwar, dass er dieses Verfahren nur zur Identifikation von Kinderpornos einsetzt. Doch er hätte sicherlich die technischen Möglichkeiten, E-Mails auch nach Hinweisen auf andere illegale Aktivitäten zu durchforsten. Das wirft heikle rechtliche Fragen auf, und zwar auch dann, wenn man Google keine bösen Absichten unterstellt. Soll Google die Behörden verständigen, wenn ein E-Mail-Scan Hinweise auf kriminelle Handlungen liefert? Und wenn ja, nach welchen Kriterien? Entstünde da nicht eine Art privater Geheimdienst ohne jegliche Legitimation?
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