FFP2-Masken: Worauf ist beim Kauf zu achten?
Österreich erlebt ab Montag eine neue Masken-Landschaft. Denn ab sofort sind für alle ab 14 Jahren die höherwertigen FFP2-Masken im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen. Ausgenommen sind Schwangere und Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.
FFP2-Masken für den Bau entwickelt
FFP2-Masken wurden eigentlich für den Bau entwickelt, sie sollen mehr als 94 Prozent der Partikel und Aerosole aus der Luft filtern. In China heißen Masken dieser Dichte KN95, in den USA N95. Im Idealfall haben die Masken eine CE-Kennzeichnung mit einer vierstelligen Nummer, die auf das Prüfinstitut in Europa hinweist. In Österreich sind auch Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA), die ein beschleunigtes Testverfahren durchlaufen haben, für medizinisches Personal zugelassen. Mit diesem konnten heimische Hersteller im Frühling schnell in Produktion gehen, aber auch chinesische Modelle können somit legal verkauft werden.
Überblick im Dickicht behalten
Der Arzneimittel-Vollgroßhandel, bei dem Apotheken einkaufen, führt keine chinesischen Masken, wie dessen Sprecherin auf profil-Anfrage versichert. Die großen heimischen Supermärkte wollen hauptsächlich österreichische Ware anbieten. Es ist schwer, in dem Dickicht von Marken, Prüfnummern und Zertifizierungen den Überblick zu behalten. Immerhin kann man schwarze Schafe hier nachschlagen: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz sammelt in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" die Hersteller und Markennamen schadhafter FFP2-Masken.
Supermärkte bieten Masken vorerst gratis an
Erst hatten die großen Lebensmittelketten Rewe (Billa, Merkur, Penny), Spar und Hofer die ab Montag beim Einkaufen vorgeschriebenen FFP2-Masken zum Tiefpreis von 59 Cent pro Stück angeboten - doch dann setzte Rewe die Konkurrenz am Samstag mit der Ankündigung unter Zugzwang, die Masken ab Montag gratis zur Verfügung zu stellen. Spar, Hofer und Lidl haben bereits reagiert und wollen die Masken nun ebenfalls gratis abgeben.
Abstandspflicht erweitert sich auf zwei Meter
Neben der neuen Maskenpflicht gilt in der Öffentlichkeit nunmehr auch ein Zwei-Meter-Abstand. Ausgenommen sind Menschen, mit denen man zusammenlebt, bzw. getrennt lebenden Partnern oder Personen, die man z.B. zum Spazierengehen trifft. Hier gilt freilich weiter, dass mehrere Personen nur eine aus einem anderen Haushalt treffen dürfen.