Köpfen, Hängen, Vierteilen: Wie in Wien hingerichtet wurde

Eine Wiener Forscherin hat zahlreiche makabre Flugblätter entdeckt: Die historischen Schriften künden von Hinrichtungen und verraten, wie im Wien der Frühneuzeit Mörder und Diebe zu Tode gebracht wurden. Eine verblüffende Chronik von Schuld und Sühne, garniert mit zeitgenössischen Kriminalgeschichten.

Drucken

Schriftgröße

Anna Clara E. war 36 Jahre alt, ledig und hatte zwei Kinder. Sie arbeitete als Kindermädchen in Wien. Zunächst lehnte sie Aufforderungen ab, den Schlüssel ihrer Truhe so zurechtzubiegen und daran zu feilen, dass sie damit in den Kanzleischrank ihrer Herrschaften einbrechen und daraus Geld entwenden könnte. Jenes "alldasige Stubenmensch“, wie die Anstifterin in der Ankündigung zu Anna Claras Hinrichtung bezeichnet wird, ließ nicht locker und konnte sie schließlich zum Diebstahl überreden. Es blieb nicht bei einem Mal, sie bediente sich bald regelmäßig an den Münzen der Herrschaften. Sie wurde überführt, und das Urteil für die zweifache Mutter war drakonisch: Tod durch das Schwert. Es wurde am Mittwoch, dem 23. November 1735, vor dem Schottentor in Wien vollzogen.

Die Wiener Literaturwissenschafterin Claudia Resch kennt die Geschichte von Anna Claras Hinrichtung aus einem Flugblatt der damaligen Zeit. Resch hat insgesamt 174 solch historische Dokumente aus dem 18. Jahrhundert ausfindig gemacht, einem Zeitalter, das quasi "Blütezeit“ für diese Art von Verkündigungen war. Damit wurden die Exekutionen öffentlich gemacht, sie dienten möglicherweise als Andenken für die Besucher, als moralische Rechtfertigung der stets als "wohlverdient“ bezeichneten Todesurteile und dazu, andere vor einer Laufbahn als Dieb, Räuber oder Mörder zu warnen. Diese bis heute erhaltenen, fragilen Flugblätter sind für die Forscherin ein großer Gewinn, denn im Vergleich zu anderen Städten gibt es für Wien kaum etwas anderes aus dieser Zeit. Von London, Paris und Nürnberg weiß man zum Beispiel anhand von Gerichtsakten und anderen Dokumenten ungleich genauer, wie man dort mit "Malefikanten“ verfuhr.

Es herrscht jedenfalls Aufholbedarf bei der frühneuzeitlichen Justizgeschichte Wiens, meint Resch, die am Austrian Centre for Digital Humanities der Österreichischen Akademie der Wissenschaften forscht. Anhand dieser Zettel kann sie nun einerseits tragische Einzelschicksale von Personen nachvollziehen, sich aber auch ein Bild über die Verbrechen dieser Zeit machen und darlegen, wie die Leute damit umgingen. Somit werfen die Flugblätter ein wenig mehr Licht auf eine bisher im Verborgenen gebliebene, dunkle Seite dieser Zeit.

"Vom Leben zum Todt hingerichtet"

"Diese Flugblätter zu Todesurteilen waren Gebrauchsschriften und gewissermaßen die Massenmedien der damaligen Zeit“, erklärt Resch. Umso mehr fasziniert es, dass diese Zettel noch erhalten sind, und zwar teilweise im Wien Museum, in der Nationalbibliothek und der Wienbibliothek. Es handelt sich um Blätter etwa im A4-Format, die in der Mitte einmal gefaltet waren und so eine Art Heftchen mit vier Seiten bildeten. Auf der Titelseite prangten unter Schlagzeilen wie "Rechtmässiges Todes-Urtheil“ oder "Wohl-verdientes Urtheil und Recht“ die harten Fakten, mit denen ein so drakonisches Urteil wie die Todesstrafe begründet wurde. Die römisch-katholische Anna Clara E. hatte verwerflicherweise "in ihrem ledigen Stand schon zwei Kinder erzeuget“ und stammte aus Stockerau. Der Familienname wurde stets abgekürzt, um die Verwandten und wohl auch Personen mit gleichlautendem Nachnamen zu schützen. Aus Aufzeichnungen einer Wiener Totenbruderschaft, die für ihr Begräbnis sorgte, weiß man heute, dass das E für "Eder“ stand. Sie habe die Diebstähle gestanden, kann man weiter lesen, ebenso wie oft und wie viel sie gestohlen habe, und darum würde sie "anderen zum Beispiel“ mit dem Schwert "vom Leben zum Todt hingerichtet“.

Bei manchen der Flugblätter kam auf den folgenden Seiten ein reuiges Gedicht, aus der Sicht der Verurteilten geschrieben - etwa: "Ich hab nach und nach entfremdet eine grosse Summa Geld/ hab es liederlich verschwendet“ -, in dem die Delinquenten ihre Geschichte noch einmal aufrollten, die anderen aufforderten, auf dem rechten Pfad zu bleiben, und schließlich Abschied von der Menge nehmen. Natürlich könne man davon ausgehen, dass sie diese Dichtungen nicht selbst verfassten, sondern dass ihnen diese Worte in den Mund gelegt wurden, so Resch: "Wer sie tatsächlich geschrieben hat, wissen wir nicht.“ Die Forscher gehen aber davon aus, dass die Flugblätter in Eile getextet und gedruckt worden sind, denn zwischen Verurteilung und Vollstreckung lagen in der Regel nur wenige Tage. Die meisten Flugblätter sind auch mit kleinen Holzschnittvignetten verziert, die zum Beispiel Totenschädel, verlöschende Kerzen, Sanduhren oder Schlangen als Zeichen der Vergänglichkeit und des Bösen zeigen.

Wer die Flugblätter verfasst hat, ist unklar. "Vielleicht waren es Theologen, vielleicht Schreiber vom Hof“, meint Resch. Sie könnten aber auch von Berichterstattern des 1703 erstmals erschienenen "Wiennerischen Diarium“ stammen, dem Vorläufer der heutigen "Wiener Zeitung“. Über manche Hinrichtungen wurde auch dort berichtet, und die Forscherin will nun die Texte hier und dort vergleichen. Verkauft wurden sie von den sogenannten "Urtheilsweibern“. Das waren höchstwahrscheinlich Händlerinnen, die sich als Kolporteurinnen ein Zubrot verdienten.

"Andenken" an Hinrichtung

Die Flugblätter wurden exakt am Tag einer Hinrichtung verteilt und waren günstige Drucke, die die Leute vielleicht wie das Programm für ein Theaterstück zur Information kauften - und als Andenken, dass sie bei einer solchen Hinrichtung dabei waren, sammelten. Für die Autoren war mit den der heutigen Sensationspresse nicht unähnlichen Blättern in Summe sicher auch ein schöner Gewinn zu erzielen. Nebenher dienten sie wohl der Legitimation der Todesurteile (immerhin hießen sie stets "wohlverdient“), und man konnte damit massenwirksam moralisieren. Auch in den aus Sicht der Delinquenten geschriebenen Verse gab es niemals Zweifel, dass die Strafen gerechtfertigt waren. Stets wandelten sie sich darin von gemeinen Verbrechern zu reuigen Sündern. Die diesseitige Bestrafung und Reue der Missetäter half laut der damaligen Auffassung, Schlimmeres zu verhindern, so Resch: "Dadurch hatte ein armer Sünder das ewige Leben noch nicht verwirkt.“ Man statuierte wohl auch Exempel zwecks Abschreckung und verdeutlichte dies in den Texten.

Unter den Verurteilten waren freilich Mörder, Räuber, die ihre Opfer erschlugen, und Kindstöterinnen. Die 20-jährige Maria Anna G. war seit ihrem zwölften Lebensjahr verwaist, verdiente ihren Unterhalt zunächst mit dem Bemalen von Bechern und erschummelte sich einen Pflegeplatz, als in Wien "die hinfallende Krankheit und Fraiß“ - ein Leiden mit Krampfanfällen - ausbrach, und erstach in der Versorgungsstätte, als die anderen Bewohner beim Gottesdienst waren, eine 80-jährige Frau, wohl um an deren Besitz zu kommen. In vielen Fällen ging es aber bloß um den Diebstahl von Geld und Wertgegenständen, von Vieh, Brennholz, Bettwäsche, Hemden und Lebensmitteln. Bei solchen geringeren Verbrechen mussten sich die Taten allerdings summieren, damit sie hinrichtungswürdig waren.

Die 40-jährige Anna Maria M. wurde zum Beispiel am 27. Jänner 1747 als "angewohnt- und incorrigible Diebin“ ebenfalls vor dem Schottentor mit dem Schwert getötet. Sie war zuvor nach Diebstählen in Wieden und Döbling bereits mit "Ruthenstreichen“ gezüchtigt worden und hatte sich mehrmals im Zuchthaus befunden. Sie brach aus und wurde wieder beim Stehlen erwischt. Mathias H., 35 Jahre alt, stahl eine diamantbesetzte goldene Uhr, Goldketten, einen silbernen Degen und Ähnliches. Er wurde am 6. Oktober 1735 am Wienerberg durch den Strang hingerichtet. Viele Delinquenten waren zuvor schon wegen Vergehen des Landes verwiesen worden, kehrten zurück, weil sie sich anderswo nicht durchschlagen konnten, und wurden deshalb wegen "Urfehdebruch“ zum Tode verurteilt. So etwa Johann Adam F. Als Dieb und Betrüger bereits zu Zwangsarbeit verurteilt und wegen Mangel an Besserung des Landes verwiesen, kehrte er zurück, wurde gefasst, seilte sich auf der anschließenden Flucht mit einer Schnur von der Donaubastei ab, nur um wieder straffällig und gefasst zu werden, worauf die Richter seinem Treiben per Strang ein Ende setzen ließen.

In den insgesamt 174 Flugblättern wird von der Exekution von 168 Delinquenten berichtet. Davon waren 142 Männer und 26 Frauen. Manchmal waren zwei an einer Tat beteiligt, einmal sogar eine Bande von fünf Personen, andererseits gab es manchmal auch mehrere ähnliche Flugblätter für ein und dieselbe Hinrichtung. Entweder zeichneten dann mehrere Verfasser verantwortlich oder eine Ausgabe wurde eilig nachgedruckt, weil die erste Auflage zu rasch vergriffen war.

Strafen vor und nach dem Tod

Frauen wurden meist geköpft, Männer auch gerädert und gehenkt, berichtet Resch. Außerdem gab es diverse Strafen vor und nach dem Tod. Kindsmörderinnen wurde bei der Hinrichtung die Hand mit einem Schwerthieb abgeschlagen und der Menge präsentiert. Dem aus Baden stammenden Peter P., der einen Gesellen in einem Wäldchen bei Sankt Pölten im Streit erschlagen hatte, zwickte der Henker vor dem Aufhängen mit einer glühenden Zange in die linke Brust. Andere Verurteilte wurden zu ihrer Schande durch die Menge geführt. International gab es in dieser Zeit eine Tendenz, zusätzliche Strafen erst bei den toten Körpern zu vollstrecken: Dazu zählten die Zurschaustellung des Toten oder einzelner Körperteile und deren Nichtbestattung, so die Forscherin.

Die meisten Delinquenten waren eher jung, also in ihren Zwanzigern und Dreißigern, und vom Leben alles andere als bevorzugt. Darunter fanden sich viele Knechte und Mägde im Dienste von Bauern oder Fleischhackern, Gärtner, Haarkrauser, Hirten, Kellner, Leinweber- und Maurergesellen, Perückenmacher, Schaf-, Reit- und Rossknechte, aber auch ein Schneidermeister und ein Schuhmacher. Bei Mord und Totschlag waren die Tatwaffen häufig das, was man gerade zur Hand hatte, die meisten waren also eher nicht geplant. Von der Religion her machten die Richter keine Unterschiede, die Palette der Verurteilten entspricht - sofern man das bei den eher kleinen Zahlen sagen kann - dem damaligen Bevölkerungsschnitt, erklärt Resch.

Auch die Hinrichtungsorte konnte sie anhand der Dokumente nachvollziehen: "Beim Rabenstein vor dem Schottentor haben wir 79 Fälle, dort fanden die meisten Hinrichtungen statt.“ Etwas seltener wurde am Wienerberg bei der Spinnerin am Kreuz vollstreckt, denn ab 1747 wurde diese Hinrichtungsstätte auf Geheiß der Kaiserin Maria Theresia nicht mehr verwendet. Einzelne Fälle gab es auch auf der Gänseweide, der Erdberger Rossweide, vor dem Stuben- und Kärntnertor. Die Plätze waren stets so gewählt, dass Platz für eine größere Zuseherschar war. Eine Enthauptung, das Hängen, Rädern, Vierteilen und Verbrennen stellte wohl auch ein Spektakel dar. Solche Tötungen fanden öfter gegen Ende der Woche statt, wobei Sonntag offensichtlich tabu war: Am Tag des Herrn musste keiner der Delinquenten in Reue vor ihn treten. Aufgrund der Anzahl der erhaltenen Flugblätter schließt Resch, dass solche Hinrichtungen im Schnitt alle paar Monate stattfanden. "Wir können zwar nicht davon ausgehen, dass alle Flugblätter erhalten geblieben sind, aber allzu viele mehr sollten es nicht sein“, vermutet sie.

Um die sterblichen Überreste der Hingerichteten kümmerte sich eine Wiener Totenbruderschaft. Diese hatte sich nicht nur in die Statuten geschrieben, Arme und Mittellose zu begraben, sondern auch die Körper sündiger Seelen. Teilweise erhielten Wiener Anatomen die Leichname für ihre Forschungen.

Mit ihren Kollegen Daniel Schopper und Magdalena Aigner hat Resch die Flugblätter nun im Volltext digitalisiert und mit vielen Anmerkungen und Erklärungen versehen. Das Verschlagworten sei gar nicht so einfach, denn die gängigen Computerwerkzeuge sind nur für die Gegenwartssprache ausgelegt. In den alten Texten findet man etwa für "Urteil“ verschiedene Schreibweisen wie "Urtheil“, "Vrtheil“ und "Urthl“. Außerdem tun sich die Texterkennungsprogramme mit der Frakturschrift der Originale schwer. Deshalb war viel Handarbeit angesagt. Dennoch werden die Texte mittelfristig für alle Forscher verfügbar sein, die etwas damit anfangen können. Zum Beispiel Kriminalitätshistoriker, Sozialgeschichtsforscher, Religionswissenschafter, Genealogen, Kunsthistoriker, die sich für die Holzschnittvignetten interessieren, oder Linguisten, die den Sprachstand der Texte analysieren. Die Forscher rechnen mit Interesse aus verschiedensten Wissenschaftsdisziplinen aber auch aus der breiteren Öffentlichkeit und stellen ihre Arbeiten daher als Open Data frei zur Verfügung.

Resch hat aber auch selbst noch viel mit den nunmehr digitalisierten Texten aus den Flugblättern vor. Zum Beispiel eine Landkarte der Verbrechen im Wien im 18. Jahrhundert zu erstellen. Sie will auch herausfinden, ob es in Wien und den Vorstädten seinerzeit besonders gefährliche Zonen gab. Und schließlich gebe es viel Populärliteratur über Mord, Totschlag und Hinrichtungen aus der frühen Neuzeit, die sich allerdings kaum auf fundierte Quellen stütze. Hier könne vielleicht die eine oder andere Irrmeinung korrigiert werden.

So kam der Tod

Sämtliche Arten der Hinrichtung im Wien des 18. Jahrhunderts.

Enthauptung: Der Kopf wurde mit dem Schwert gewaltsam vom Rumpf getrennt.

Hängen: Der Delinquent wurde mit dem Hals an einer Schlinge aufgehängt und starb durch Genickbruch oder Strangulation.

Vierteilung: Durch Zerren an den Armen und Beinen wurden drei Gliedmaßen vom Rumpf abgetrennt. Der Delinquent wurde so in die namensgebenden vier Teile zerrissen. Oft geschah dies erst am Leichnam.

Rädern: Der Verurteilte wurde am Boden festgebunden und mit einem "Richtrad“ von den Beinen bis zu den Armen überrollt. Waren alle Gliedmaßen gebrochen, konnte er am Rad festgeflochten oder leichter gevierteilt werden, manchmal folgte danach auch Aufhängen.

Verbrennen: An einen Pfahl auf einem Scheiterhaufen gebunden stirbt der Straftäter in den Flammen.