Wissenschaft

Wer in Österreich einen Ballon steigen lassen darf

In den USA wurden vor Kurzem mehrere nicht-gemeldete Flugobjekte entdeckt - und abgeschossen. Ob Wetter- oder Spionageballone ist noch nicht geklärt. In Österreich gibt es für das Steigenlassen und den Überflug strenge Regeln.

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Ist das Steigenlassen von Wetterballone meldepflichtig?

Ja, in Österreich ist das Starten eines Wetterballons grundsätzlich meldepflichtig. Für das Steigenlassen von Wetterballonen oder Ballonen zu wissenschaftlichen Zwecken von einem beliebigen Standort aus, muss ein Antrag bei der Austro Control gestellt werden, der geprüft und gegebenenfalls genehmigt wird, sofern die Aufstiege keine Gefährdung der Luftfahrt darstellen. 

Wer lässt in Österreich Wetterballone steigen?

Allen voran führt die Austro Control routinemäßig Radiosondierungsaufstiege mit Wetterballonen an den Flughäfen Linz, Graz und Innsbruck durch. Dafür gibt es dauerhafte Genehmigungen. Die Starts erfolgen an jedem der drei Standorte einmal pro Tag zu festgelegten Zeiten. Eine Sonde wiegt rund 100 Gramm. Gemessen werden unter anderem Wind, Temperatur und Feuchte. Die Aufstiege reichen bis zur Tropopause oder darüber hinaus bis etwa 15 Kilometern Höhe. Die Ballone können etwa 150km bis 300km vom Aufstiegsstandort abdriften bevor sie platzen und zu Boden fallen. Die Sonden sind mit Fallschirmen ausgerüstet. 

Wie sieht es mit Heißluftballonfahrten aus?

Für Fahrten mit bemannten Heißluftballonen muss unterschieden werden: Findet die Fahrt in einem nicht-freigabepflichtigen Luftraum statt, so ist der Pilot eigenverantwortlich nach Sichtflugregeln unterwegs. Findet die Fahrt in einem freigabepflichtigen Luftraum statt, so ist die Freigabe der Flugsicherung einzuholen, in diesem Fall der Austro Control. Handelt es sich allerdings um militärische Zwecke, fällt diese Entscheidung gemeinsam mit dem Verteidigungs- und gegebenenfalls dem Außenministerium. 

Ab welcher Flughöhe verletzt man den österreichischen Luftraum?

Österreich definiert seine “obere Staatsgrenze” seit 2010 an der sogenannten Kármán-Linie in einer Höhe von rund 100 Kilometern. Diese “obere Staatsgrenze” definiert jedes Land allerdings unterschiedlich. Die Kármán-Linie dient hier eher als Orientierung. Die USA behalten sich zum Beispiel einseitig das Recht vor, in welcher Höhe ihr Staatsgebiet endet. Ab 80 Kilometern gilt man in den USA als Astronaut, alles darunter ist so gesehen jedenfalls US-amerikanisches Staatsgebiet. Diese Grenze ist aber dynamisch definiert und richtet sich nach technischem Fortschritt. Je höher Objekte fliegen können (und je besser die Aufnahmequalität von Kameras wird), desto eher muss diese Grenze nach oben korrigiert werden.

Maximilian Mayerhofer

Maximilian Mayerhofer

war bis Mai 2023 Online-Redakteur bei profil. Davor war er beim TV-Sender PULS 4 tätig.