Falsch, Frau Fürst (FPÖ)! Die Meinungsfreiheit wurde nicht abgeschafft
Es wird die Meinungsvielfalt bei diesem Thema beseitigt, es wird ein Meinungskanal geschaffen, und alles, was davon abweicht, wird verboten und kriminalisiert.
Falsch
Die FPÖ wird ins Rennen um die Hofburg ziehen. Ein Name, der in der Diskussion um den Kampf gegen Alexander Van der Bellen immer wieder auftaucht: Susanne Fürst. Die Rechtsanwältin gilt als Kickl-Unterstützerin, der auch der Sukkurs der mächtigen FPÖ Oberösterreich – ihrem Heimatbundesland – sicher scheint. Fürst fährt in Sachen Asylpolitik eine harte rechte Linie, stört sich am „Klimawahn“ der Grünen und bezeichnet Österreichs Corona-Politik als „verfassungswidrig“. Und damit muss sich die 53-Jährige als Verfassungssprecherin schließlich auskennen. Ein Thema, das ihr in dieser Funktion besonders am Herzen liegt, ist die Meinungsfreiheit: Dass die Videoplattform YouTube eine Rede von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wegen der Verbreitung von Fehlinfos über Covid-19 löschte, ist für Fürst „Zensur“. Und speziell das EU-weite Verbot des russischen Staatssenders Russia Today (RT) missfällt der FPÖ-Politikerin massiv. So warnt Fürst, die seit 2017 für die Freiheitlichen im Nationalrat sitzt, Ende März ebendort: „Es wird die Meinungsvielfalt bei diesem Thema beseitigt, es wird ein Meinungskanal geschaffen, und alles, was davon abweicht, wird verboten und kriminalisiert.“ Damit hat Fürst jedoch unrecht.
Keine Kriminalisierung abweichender Meinungen
Bis zu 50.000 Euro Verwaltungsstrafe droht in Österreich für die Übertragung von Programmen, die durch EU-Sanktionsmaßnahmen verboten sind. Auf der schwarzen Liste der EU steht das russische Staatsmedium RT – um die Übertragung von Fake News über den russischen Angriffskrieg zu unterbinden, wie in der EU-Verordnung begründet wird. Schließlich stellen die „Propagandaaktionen“ der Russischen Föderation „eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ dar, heißt es. Sehr zum Unmut der FPÖ, die in dem Verbot eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte sieht. Auch von Fachleuten wird das Verbot durchaus kritisch gesehen, beinhaltet die Regelung neben einem Sendeverbot von RT auch eine Verpflichtung für Anbieter von Internetzugängen, Websites zu sperren. Social-Media-Plattformen obliegt eine Überwachungspflicht. In einem sind sich aber alle Experten einig: „Abweichende“ Meinungen zum Ukraine-Krieg werden durch das Verbot von RT nicht „kriminalisiert“, wie Susanne Fürst behauptet. Fritz Hausjell, Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich, erklärt: „In jedem anderen Medium und in jedem digitalen Kanal sowie über sonstige Mittel, mit den Öffentlichkeit geschaffen werden kann, darf weiterhin alles zum Krieg Russlands gegen die Ukraine publiziert werden. Die Meinungsvielfalt ist also nicht beseitigt, wenn ein Propagandasender temporär verboten wird.“
Verfassungsrichter und Medienanwalt Michael Rami führt zunächst das „enorme Spannungsverhältnis“ des Verbots mit dem Recht auf freie Äußerung in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ins Treffen, präzisiert jedoch: „Die Verordnung beinhaltet aber keinesfalls ein generelles Verbot russlandfreundlicher Meinung. Was ein Bürger über den Ukraine-Krieg sagen darf, ist von diesem Rechtsakt nicht umfasst und fällt unter die Meinungsäußerungsfreiheit.“ Dieses Recht sei gerade dazu da, Außenseitermeinungen oder Äußerungen, die die Gesellschaft stören, zu schützen, so Rami. Und: Ganz generell seien inhaltlich falsche Behauptungen über politische Ereignisse nicht per se verboten – „so dumm sie im Einzelfall auch sein mögen“, meint der Experte. Ausnahmen bilden jedoch etwa das Verbotsgesetz oder die Strafvorschrift gegen Verleumdung. Schließlich bedeutet Meinungsfreiheit eben auch nicht, ohne Konsequenzen jeglichen Unsinn behaupten zu dürfen.
Fazit
Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Uni Wien, fasst zum RT-Verbot schließlich zusammen: „Natürlich wird damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt, aber diese ist bekanntlich - wie fast jedes andere Grundrecht auch - eben nicht schrankenlos. Ob die konkrete Maßnahme verhältnismäßig ist, kann man sicher fragen und gegebenenfalls auch gerichtlich klären (lassen).“ Das tut derzeit das Europäische Gericht in Luxemburg, das von RT Frankreich wegen der Sanktionen angerufen wurde. Wie auch immer die Entscheidung ausgeht: Russlandfreundliche Meinungen sind jedenfalls nicht verboten – damit liegt Susanne Fürst falsch.