Faktencheck: NÖ-Wahlspezial

FPÖ will Kindergeld nur für Österreicher – laut Juristen rechtswidrig

Udo Landbauer, Kandidat der Freiheitlichen für die Landtagswahl in Niederösterreich, möchte ein „Landeskindergeld“ nur für österreichische Staatsangehörige. Rechtlich unmöglich, sagen Experten.

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Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass das Landeskindergeld nur an österreichische Staatsbürger ausbezahlt werden darf.

Udo Landbauer

Spitzenkandidat FP-Niederösterreich, Antrag im Landtag, 22. September 2022

Irreführend

Dass Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Kinderbetreuung in Niederösterreich ausbauen will, stößt Udo Landbauer sauer auf. Der Spitzenkandidat der FPÖ will lieber, dass Eltern ihre Kinder selbst zu Hause betreuen. Finanziell abgesichert werden sollen Väter und – nach dem FPÖ-Modell wohl in erster Linie – Mütter dabei durch ein eigenes „Landeskindergeld“. Dieses soll das bereits bestehende Kinderbetreuungsgeld vom Bund auf die Höhe der Sozialhilfe (rund 978 Euro) aufstocken. Das Spezifikum: „Nur österreichische Staatsbürger“ dürfen „Landeskindergeld“ beziehen, wie es im FPÖ-Antrag im niederösterreichischen Landtag heißt und Landbauer auf profil-Anfrage bestätigt: „Wir wollen die heimischen Familien stärken und nicht die unkontrollierte Massenzuwanderung fördern.“

faktiv hat die Gesetzeslage analysiert und führende Verfassungsjuristen befragt: Der Vorschlag ist rechtlich nicht umsetzbar.

Fachleute sehen „großes unionsrechtliches Problem“

„Diese Maßnahme ist diskriminierend“, sagt Bernd-Christian Funk, ehemaliger Professor für öffentliches Recht; ein „großes unionsrechtliches Problem“ sieht Peter Bußjäger, Verfassungsrechtsexperte von der Uni Innsbruck, darin. Denn EU-Bürger sind mit Österreichern rechtlich gleichzustellen, wie aus den EU-Verträgen hervorgeht und auch der Europäische Gerichtshof in unzähligen Entscheidungen ausgesprochen hat.

Ob sich die FPÖ dessen bewusst ist? Aus dem Büro von Landbauer heißt es lediglich, dass dem Vorschlag entgegenstehende Normen – schlicht und einfach – „zu ändern seien“. Der Haken: Beim sogenannten Diskriminierungsverbot von Unionsbürgern handelt es sich um primäres Unionsrecht – sozusagen die EU-Verfassung. Und diese abzuändern ist  alles andere als einfach. Im Übrigen dürfen auch Drittstaatsangehörige nicht ohne Weiteres benachteiligt werden und automatisch von Geldleistungen ausgeschlossen werden. „Es braucht immer eine sachliche Begründung“, betont Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber profil.

Fazit

Das „Landeskindergeld“ nur für Österreicher von FP-Kandidat Udo Landbauer bleibt somit ein leeres – und vor allem irreführendes Versprechen – vor der Wahl. Eine Umsetzung ist so nämlich rechtlich gar nicht möglich. 

faktiv-Spezial

Dieser Text ist Teil einer Faktencheck-Serie zur Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023. Dabei deckt die faktiv-Redaktion gebrochene Versprechen, Dirty Campaigning und rechtswidrige Vorschläge auf.

Jakob Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.