Faktencheck

Hat die ÖVP die Auslieferung von Kurz verzögert?

Bis zur Aufhebung der Immunität darf die WKStA nicht gegen Kurz ermitteln. Die Opposition wirft der ÖVP dabei Verzögerung vor. Die Türkisen widersprechen freilich. Wer hat Recht?

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Wir erleben das wieder schon bekannte Tricksen und Täuschen der Türkisen und des Herrn Kurz. Einerseits Stein und Bein schwören, dass er so schnell wie möglich ausgeliefert werden möchte und auf der anderen Seite aber tun die Türkisen jetzt alles, um die Auslieferung scheinbar zu verzögern.“

Jörg Leichtfried

SPÖ-Vizeklubchef, 31. Oktober 2021, Ö1 Sonntagsjournal

Falsch

Als Nationalratsabgeordneter und ÖVP-Klubobmann genießt Sebastian Kurz ein Recht, das er als Bundeskanzler nicht hatte: Parlamentarische Immunität. Das heißt: Die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) müssen in der Inseratenaffäre alles, was die Person Kurz persönlich betrifft, auf Eis legen. Und zwar solange, bis der Nationalrat mit einfacher Mehrheit die Auslieferung von Kurz beschließt.

SPÖ und FPÖ meinen, die ÖVP hätte die Auslieferung von Kurz verzögert. Die ÖVP sieht das anders. Wer hat Recht?

Zur Erinnerung: Kurz war Anfang Oktober zurückgetreten, weil ihn die WKStA als Beschuldigten in der Inseratenaffäre führt. Der Vorwurf: Umfragen sollen im Sinne von Kurz und der ÖVP frisiert worden sein – und gegen Steuergeld in der Tageszeitung „Österreich“ veröffentlich worden sein. Konkret wird dem Altkanzler vorgeworfen, er hätte Mitarbeiter des Finanzministeriums zur Untreue und Bestechlichkeit angestiftet. Dazu kommen Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss. Alle Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Opposition sieht „Verzögerungstaktik“

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried brachte die oppositionelle Kritik am Ex-Kanzler im Ö1-Sonntagsjournal am 31. Oktober vor: „Wir erleben das schon bekannte Tricksen und Täuschen der Türkisen und des Herrn Kurz. Einerseits Stein und Bein schwören, dass er so schnell wie möglich ausgeliefert werden möchte und auf der anderen Seite aber tun die Türkisen jetzt alles, um die Auslieferung scheinbar zu verzögern.“ Und auch der FPÖ-Abgeordnete Christian Hafenecker spricht in einer Aussendung zehn Tage zuvor von einer „Verzögerungstaktik“: „Diese (…) straft die vollmundige Ankündigung des Ex-Kanzlers, sich nicht hinter der Immunität verstecken und die Ermittlungen gegen ihn nicht verzögern zu wollen, Lügen. Als nunmehriger Klubobmann liegt diese Taktik, die die Auslieferung bis in den Dezember hinein verschleppen könnte, in der Verantwortung von Kurz selbst – er überführt sich somit einer weiteren Unwahrheit.“

Die ÖVP und Kurz betonten von Anfang an, dass die Immunität aufgehoben werden solle. Immerhin bedürfe es einer raschen Aufklärung der Vorwürfe. Ein Blick in die Geschäftsordnung des Nationalrats, seinen Sitzungskalender und in die Bundesverfassung zeigt: Die Opposition hatte in diesem Fall unrecht.

Das Prozedere der Auslieferung

Seit 14. Oktober dieses Jahres ist Kurz ÖVP-Klubobmann und Abgeordneter zum Nationalrat. Ab da musste die WKStA alle Investigationen in puncto Kurz stoppen – denn der Altkanzler ist vor Strafverfolgung geschützt. Die WKStA ersuchte den Nationalrat daher noch am selben Tag um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“ von Kurz, wie es im Auslieferungsantrag heißt.

Bevor das Plenum des Nationalrats allerdings darüber abstimmt, muss der Antrag noch in den Immunitätsausschuss, eine Runde von 13 Abgeordneten aller Fraktionen. Diese prüfen, ob eine behördliche Verfolgung von Abgeordneten überhaupt zulässig ist. Denn das ist etwa nur möglich, wenn eine strafbare Handlung „offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht“, wie es in der Verfassung steht (Art 57 Abs 3 B-VG; siehe außerdem §§ 10 Abs 3, 80 Abs 1 Geschäftsordnungsgesetz 1975). Nur dann darf die Staatsanwaltschaft ans Werk. Bei Kurz stand das nie wirklich zur Debatte – schließlich ist er erst seit etwas mehr als einem Monat Abgeordneter. Karl-Heinz Grundböck, Sprecher der Parlamentsdirektion, erklärt auf profil-Anfrage das Prozedere: „Der Antrag der Staatsanwaltschaft kommt, der Immunitätsausschuss wird angesetzt. Dann kommt die Beschlussfassung im Immunitätsausschuss, daraufhin im Plenum. Danach ergeht die Antwort an die Staatsanwaltschaft. Das ist ein absoluter Routinevorgang.“

Terminfindung: Immunitätsausschuss

Üblich ist, dass der Immunitätsausschuss – wie auch alle anderen Ausschüsse – in zeitlicher Nähe zur nächsten Plenarsitzung des Nationalrats zusammenkommt. Das hat einen ganz einfachen Grund: Schließlich sind dann alle Abgeordneten ohnehin in Wien – etwa aus den Bundesländern angereist. Ein Blick in den Kalender des Nationalrats zeigt: Das letzte Plenum fand am 14. Oktober statt. Einen Tag zuvor, am 13. Oktober, wurde der Immunitätsausschuss abgehalten. Für die Immunitäts-Causa von Kurz war das natürlich noch zu früh: Er wurde erst am 14. Oktober als Abgeordneter angelobt.

Die nächste Plenarsitzung war für 16. bis 19. November anberaumt, wie der Nationalrats-Kalender zeigt. Vor oder in diesem Zeitraum galt es einen Termin für den Immunitätsausschuss zu finden. Die Kritik der SPÖ: Bei der Terminfindung soll es Probleme gegeben haben. Laut SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim, die Vorsitzende des Immunitätsausschusses  ist, soll die Volkspartei mehrere Terminvorschläge abgelehnt haben. Der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Ausschuss, Friedrich Ofenauer, wies das zurück. Die konkrete Befürchtung der SPÖ lag darin: Hätte der Immunitätsausschuss nicht rechtzeitig grünes Licht für die Auslieferung von Kurz gegeben, wäre sich ein Beschluss im Plenum nicht mehr ausgegangen. Politikwissenschafter Hubert Sickinger kann die Aufregung nicht wirklich nachvollziehen: „Plenarsitzungen sind normalerweise einmal pro Monat am Mittwoch und Donnerstag und teilweise so wie diesmal auch am Freitag. Und um diesen Zeitraum herum tagt dann auch der Immunitätsausschuss. Ob der Beschluss des Plenums dann am ersten oder letzten Tag einer Sitzungswoche ergeht, macht keinen großen Unterschied.“

(Sonder-)Sitzung des Nationalrats

Der Immunitätsausschuss kam schließlich am vergangenen Dienstag, dem 16. November, zusammen und schlug dem Nationalrat einstimmig – mit Stimmen der ÖVP – vor, Kurz auszuliefern. Das wurde auch in die Tagesordnung zur 130. Sitzung des Nationalrats am 18. November aufgenommen. Der Nationalrat stimmt also heute über die Auslieferung ab. Von einer einstimmigen Entscheidung ist auszugehen.

Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, kann dem Vorwurf der Verzögerungskritik nichts abgewinnen. Er war zwar vor seiner Pensionierung Klubdirektor der ÖVP, genießt als Experte für die Spielregeln des Parlamentarismus parteiübergreifende Anerkennung. Seine Bilanz: „Von Verzögerung kann gar nicht gesprochen werden, weil jetzt die erste reguläre Woche gewesen ist, wo das Plenum das beschließen konnte. Andernfalls hätte die Opposition eine Sondersitzung einberufen müssen.“ Das sei bei einer Auslieferungscausa allerdings nicht üblich, wie auch Verfassungsjurist Peter Bußjäger auf profil-Anfrage erklärt: „Grundsätzlich wurde der normale parlamentarische Ablauf gewählt. Das ist sicher keine Verzögerung. Es ist natürlich die Frage, ob man durch eine Sondersitzung den Ablauf hätte beschleunigen können. Nach meinem Wissensstand ist das bei Auslieferungen aber nicht üblich.“

Gesetzliche Frist

Einer allzu langen Verzögerung der Auslieferung sind jedoch ohnehin gesetzliche Grenzen gesetzt, wie ein Blick in die Gesetzbücher zeigt. Verfassungsexperte Bußjäger fasst für Nichtjuristinnen- und –juristen zusammen: „Der Nationalrat muss im Plenum über den Auslieferungsantrag entscheiden. Dafür gibt es eine Frist von acht Wochen ab dem Ansuchen der WKStA. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nationalrat nicht innerhalb von diesen acht Wochen die Auslieferung verweigert.“ Zur Einordnung: Die WKStA hat am 14. Oktober um Auslieferung ersucht, Mitte Dezember wäre es ohnehin zur Aufhebung der Immunität von Kurz gekommen, hätte es davor keine Entscheidung im Plenum gegeben.

Wem nutzt eine Verzögerung?

Eine Verzögerung wäre auch nicht wirklich im Interesse der ÖVP gewesen, erklärt Politikwissenschafter Peter Filzmaier gegenüber profil: „Aus Sicht der politischen Kommunikation hat die Opposition ein Interesse an einer Verzögerungsdebatte – und nicht die ÖVP.“ Schließlich könne es sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohnehin nur um eine Verzögerung von Tagen oder Wochen handeln. Filzmaier: „Es gab einen kurzen Terminstreit. Die Logik einer Verzögerung durch die ÖVP sehe ich nicht. Das wäre eher ein Schaden für die Partei.“ Schließlich wird die Unschuld von Kurz stets betont – eine schnelle Widerlegung der Vorwürfe muss daher im Interesse der ÖVP liegen.

Fazit

Die Aussage der SPÖ ist als falsch einzustufen. Der Immunitätsausschuss fand zeitgerecht statt, eine Abstimmung über die Auslieferung im nächsten Plenum des Nationalrats war möglich. Offen bleibt, wie schwierig sich die Terminfindung im Hintergrund tatsächlich gestaltete. Im Ergebnis gab es objektiv jedenfalls keine Verzögerung. Im Übrigen wären einer allfälligen Verzögerungstaktik der ÖVP enge zeitliche Grenzen gesetzt gewesen: Im Dezember wäre Kurz ohnehin ausgeliefert worden, hätte sich der Nationalrat nicht mehrheitlich dagegen ausgesprochen. Und es hätte sich wohl kaum eine Partei gefunden, die der ÖVP im Parlament die nötige Unterstützung verschafft hätte, um Kurz weiter vor Strafverfolgung zu schützen.

Durch Kurz‘ Wechsel in den Nationalrat kam es jedenfalls zu einem zwischenzeitlichen Ermittlungsstopp. Diese natürliche Verzögerung wird übrigens von der ÖVP selbst instrumentalisiert – die Partei behauptet, die WKStA würde das Verfahren gegen Kurz verzögern. Das ist ebenfalls falsch, wie Sie hier nachlesen können.

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.