(v.l.) Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und FPÖ-Chef Herbert Kickl
Faktencheck

Kickl im Unrecht: Neutrales Österreich darf russische Invasion verurteilen

Der FPÖ-Chef meint, Bundeskanzler Nehammer verstoße mit seiner Positionierung gegenüber Russland gegen die „immerwährende Neutralität“. Warum das nicht stimmt.

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Österreich hat die verfassungsrechtliche Verpflichtung, immerwährend neutral zu sein. (…) Jeder Minister hat einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Daraus leitet sich auch ab, dass Österreich weder auf der Seite Russlands noch auf Seite der USA/NATO stehen darf.“

Herbert Kickl

FPÖ-Bundesparteiobmann, 22. Februar 2022

Falsch

Wer Zweifel daran hatte, ob FPÖ-Chef Herbert Kickl ein Versteher des russischen Präsidenten Wladimir Putin ist, der kann sich nun sicher sein: Kickl steht seinen ehemaligen Parteifreunden wie Ex-Außenministerin Karin Kneissl, die Putin zu ihrer Hochzeit einlud, oder Heinz-Christian Strache, der als FPÖ-Obmann einen Freundschaftsvertrag mit Putins Partei „Einiges Russland“ unterzeichnete, um nichts nach. Denn Kickl stört sich daran, dass Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer klare Worte zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine finden.

Bereits vor dem russischen Einmarsch in der Ukraine verurteilte ÖVP-Kanzler Nehammer den Völkerrechtsbruch durch Putin, der die von russischen Separatisten besetzten Gebiete in der Ostukraine offiziell als autonome Volksrepubliken anerkannt hatte. Bundespräsident Van der Bellen sah durch die Russische Föderation eine „rote Linie überschritten“.

In einer Pressekonferenz am 22. Februar kritisierte Kickl diese klare Positionierung: „Österreich hat die verfassungsrechtliche Verpflichtung, immerwährend neutral zu sein. (…) Daraus leitet sich auch ab, dass Österreich weder auf der Seite Russlands noch auf Seite der USA/NATO stehen darf.“ Die Statements von ÖVP-Kanzler Nehammer zur Ukraine stufte der FPÖ-Chef als „peinliche Auftritte“ ein, die auch „nicht mit der österreichischen Verfassung kompatibel sei (sic!)“ – wie aus einer FPÖ-Aussendung zur Pressekonferenz hervorgeht. Kickl zog auch einen Vergleich, der angesichts der nunmehrigen russischen Militäroffensive gegen die Ukraine schlecht gealtert ist: Die Coronakrise und der Ukraine-Krieg hätten eine Gemeinsamkeit, behauptete Kickl. Es handle sich in beiden Fällen um von der österreichischen Regierung dramatisierte Gefahren, die als „Existenzberechtigung“ für deren Schaffen dienen sollen – also eine Art Ablenkungsmanöver für türkis-grüne Verfehlungen sein sollen.

Ein Blick in die Bundesverfassung zeigt allerdings: Kickls Behauptungen sind schlichtweg falsch.

Verfassungsgesetz über die Neutralität

Seit 1955 ist Österreich neutral, die sogenannte immerwährende Neutralität wurde in jenem Jahr in der Verfassung verankert. Daraus zitierte Kickl sogar explizit, allerdings ohne auf eine wichtige Konkretisierung des Neutralitätsprinzips einen Absatz weiter hinzuweisen: Zur deren Sicherung wird Österreich, so steht es im Gesetz, „in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.“ Völkerrechtsexperte Ralph Janik erklärt gegenüber faktiv näher: „Wir dürfen keine Waffen an Kriegsparteien liefern oder Überfluggenehmigungen und Truppenverlegungen durch das österreichische Gebiet zulassen. Letzteres hat Österreich zum Beispiel den Amerikanern im Irakkrieg untersagt.“

Rechtliche vs. politische Neutralität

Sehr wohl dürfe Österreich jedoch benennen, wer in einem Konflikt der Aggressor sei sowie Staaten Völkerrechtsverletzungen vorwerfen, meint Janik: „Im Völkerrecht werden neutrale Staaten nicht als Inseln gesehen, die sich gar nicht äußern dürfen.“ Das sei allenfalls eine politische Auslegung, rechtlich jedoch irrelevant. Die Aussage von Kickl sei rechtlich demnach „keinesfalls richtig“, beurteilt der Experte. Verfassungsjurist Peter Bußjäger stimmt zu: „Die Aussage ist haltlos. Neutralität bedeutet nicht, politisch neutral, sondern nur militärisch neutral zu sein.“ In der Vergangenheit hat sich Österreich immer wieder gegen eine Konfliktpartei positioniert. Bereits beim ungarischen Volksaufstand gegen die sowjetische Besatzung 1956, ein Jahr nach Bekennung zur Neutralität, zeigte sich Österreich gegenüber dem Westen solidarisch.

Auch dass Österreich wirtschaftliche Sanktionen gegen einen Staat mittragen darf, ist im Sinne der Neutralität unstrittig. „Das steht völlig außer Frage“, erklärt Experte Bußjäger. In der Bundesverfassung (Art 23j) ist diesbezüglich etwa festgelegt, dass Österreich an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU mitwirkt. Explizit genannt sind Maßnahmen, „mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden“.

faktiv konfrontierte eine Sprecherin von Herbert Kickl mit seinen Behauptungen. Die Sprecherin verwies allerdings nur auf eine Rede des FPÖ-Chefs im Nationalrat am Donnerstagvormittag, in der Kickl seine Aussage in ähnlicher Art und Weise wiederholte. Er bezeichnete den russischen Einmarsch im Plenum zwar als „in keinster Weise zu rechtfertigen", geißelte aber die „Strategie der absoluten Parteilichkeit und Einseitigkeit". Des Weiteren wurde auf die Erläuterungen zum Neutralitätsgesetz hingewiesen, wonach Österreich verhalten sei, „bei zwischenstaatlichen Akten dem Neutralitätsstatus Österreichs, wie er oben dargestellt wurde, Rechnung zu tragen“. Der darauffolgende Passus blieb jedoch unerwähnt: „Im übrigen bleibt aber die vollziehende Gewalt in der Gestaltung der Innen- und Außenpolitik vollkommen frei." Und: In den Erläuterungen wird explizit erklärt, wozu ein „dauernd neutraler Staat“ genau verpflichtet ist: Er darf keine Bindungen eingehen, die ihn in einen Krieg verwickeln könnten. Er darf keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen.

Fazit

Die Bundesregierung darf eine klare Position in Konflikten einnehmen, Aggressionen verurteilen und auf Völkerrechtsverletzungen hinweisen. Dies ist kein Widerspruch zum Prinzip der Neutralität, wie es in der Verfassung verankert ist. Die Aussage von Kickl ist somit rechtlich als eindeutig falsch einzustufen.

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.