Neues Antikorruptionsgesetz laut ÖVP „strengstes“ der Welt. Wirklich?
Mit dieser Verschärfung des Korruptionsstrafrechts schließen wir eine Lücke und schaffen das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt.
Unbelegt
„Korruption ist Gift für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gesellschaft.“ Den Befund von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) teilen alle Antikorruptions-Experten. Und begrüßen – weitgehend – die von der Regierung vorgestellten strengeren Regelungen gegen Korruption in der Politik.
Durch das neue Gesetz soll verboten werden, was Heinz-Christian Strache auf Ibiza vorführte: Im Sommer 2017 hatte der Ex-FPÖ-Chef einer vermeintlichen russischen Oligarchin Versprechungen für den Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung gemacht. Seine Andeutungen zu möglichen Gesetzesänderungen im Ibiza-Video konnten damals jedoch nicht strafbar sein, weil Strache zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht Vizekanzler war.
Diese sogenannte Vorabkorruption – das Anfüttern von Personen, die sich um ein politisches Amt bewerben – soll nun unterbunden werden. Unter Strafe gestellt wird in Zukunft auch der Kauf eines Listenplatzes etwa bei der Nationalratswahl. Korruptionsverurteilungen sollen schneller zum Amtsverlust führen; für Vereine mit Politikkontakten gibt es striktere Regelungen. Laut Regierung schließe die Reform „Lücken“. Stimmt, sagen Fachleute aus Praxis und Wissenschaft. Was hingegen bezweifelt wird: dass Österreich damit weltweiter Spitzenreiter im Kampf gegen Korruption werde, wie von ÖVP-Ministerin Edtstadler bei der Vorstellung des Gesetzespakets behauptet: „Mit dieser Verschärfung des Korruptionsstrafrechts schließen wir eine Lücke und schaffen das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt.“
Wie steht Österreich im internationalen Vergleich tatsächlich da, und warum ist die Strafrechtsreform nur ein kleiner Puzzlestein im Kampf gegen Korruption?
Strenges britisches Antikorruptionsgesetz
Anwalt Oliver Werner stellt für seine Kanzlei regelmäßig Antikorruptionsbestimmungen von über 45 Ländern gegenüber – mit Kollegen aus der ganzen Welt. Dass Österreich künftig über die strengsten Korruptionsgesetze weltweit verfügen soll, kann der Partner bei „CMS Reich-Rohrwig Hainz“ nicht nachvollziehen: „Das britische Antikorruptionsgesetz ist insgesamt viel strenger.“ Anders als in Österreich können in Großbritannien Unternehmen bei Versäumnissen in der Korruptionsverhinderung mit einer unbegrenzten Geldstrafe geahndet werden. In Österreich sind die Strafen dagegen nach oben hin begrenzt. Die englischen Regelungen gelten außerdem „extraterritorial“ viel umfassender als jedes österreichische Gesetz, sagt Werner: „Wenn ein österreichisches Unternehmen mit Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich etwa in Serbien Beamte besticht, können sich die britischen Behörden einschalten und ermitteln. Und das meist sehr erfolgreich.“
Beweisproblem bei Korruption
Sein Kollege, Anwalt Florian Singer, sieht das ähnlich. Er betont: „Sich mit dem Prädikat des schärfsten Korruptionsstrafrechts zu schmücken, ist unseriös, solange Gesetze ineffektiv oder schwer umzusetzen sind.“ Für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit braucht es etwa stets einen Konnex zwischen Zahlung einer Geldsumme und einer Amtshandlung. Und das sei oft schwer nachzuweisen, erklärt Singer: „Dieses Beweisproblem wird sich auch bei der neu vorgesehenen Bestechung von Kandidaten für ein Amt stellen.“ Die bloße zeitliche Nähe zwischen Parteispende und Kandidatur würde als Nachweis nicht genügen.
Fachleute: Superlative bei Korruptionsgesetz „Fehl am Platz“
Martin Kreutner, Proponent des Antikorruptions-Volksbegehrens, sieht Superlative der ÖVP ebenfalls „fehl am Platz“. Schließlich sei wesentlich, wie Gesetze in Rechtskulturen eingebettet und umgesetzt werden. „Am Papier hat auch Afghanistan ein sehr strenges Antikorruptionsgesetz“. Kreutner hebt die bis dato eher milden Strafen im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz hervor, wodurch Unternehmen für Handlungen ihrer Mitarbeiter sanktioniert werden können: „In den USA ist man da Weltmeister. Firmen drohen Strafen bis zu Milliardenhöhe.“ Was aber auch nicht immer positiv zu sehen sei. Hierzulande soll der maximale Strafrahmen von 10.000 auf 30.000 Euro Tagsatz erhöht werden. Auch Frankreichs Regelungen stellen Fachleute im Kampf gegen Korruption ein besonders gutes Zeugnis aus. Gleich wie deutschen Gesetzen: Unternehmen können im Bereich der Korruption mit weitaus höheren Strafzahlungen – bis zu etwa doppelter Höhe wie in Österreich – belangt werden; die illegale Parteienfinanzierung ist im großen Nachbarland gerichtlich strafbar. Hubert Sickinger, Experte für Parteienfinanzierung, erklärt: „Wenn die Spendenobergrenze für Parteien in Österreich überschritten und die Summe nicht zurückgezahlt oder an den Rechnungshof abgeliefert wird, droht eine Geldbuße. Das ist aber nur eine Verwaltungssanktion.“ Der Politikwissenschafter plädiert – bei gravierenden Verstößen – für eine Strafbestimmung für Parteifunktionäre.
Insgesamt bewertet kein Experte, mit dem profil sprach, Österreichs Antikorruptionsgesetze als die strengsten der Welt. Die unterschiedlichen Rechtssysteme erschweren einen direkten Vergleich, moniert Alois Birklbauer, Strafrechtsprofessor an der Universität Linz. Kollege Robert Kert von der WU Wien bemängelt: „Wo setzt man dafür an? In anderen Staaten sind möglicherweise andere Verhaltensweisen strafbar oder drohen härtere Strafen.“ Bei schwerer Korruption kann man in Österreich künftig bis zu 15 Jahre ins Gefängnis kommen; in Thailand droht sogar die Todesstrafe.
Mandatskauf: Unikum in Österreich?
Wie Edtstadler auf ihre Behauptung kommt, wenn selbst führende Fachleute sich nicht trauen, dem neuen Korruptionsgesetz einen „Superlativ-Stempel“ aufzudrücken? Auf profil-Anfrage heißt es aus dem Büro der Ministerin, dass man sich nur auf die neue Regelung zum Mandatskauf, bezogen habe – über Geld zu einem Listenplatz für Europaparlament, Nationalrat oder Landtag zu kommen, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein Gutachten, das profil auszugsweise vorliegt, bescheinige, dass man mit diesem Paragraf 265a Strafgesetzbuch „in Europa strafrechtliches Neuland“ betrete. Experten mahnen auch hier zur differenzierten Betrachtung. Etwa Georg Krakow, einst Staatsanwalt und Kabinettschef im Justizministerium, heute Vorstandsmitglied von Transparency International: „Es mag dazu vielleicht kein europäisches Vorbild im Strafrecht geben. Das heißt nicht, dass es in allen anderen Staaten nicht strafbar ist, Parteiverantwortliche zu bestechen, damit eine bestimmte Person ein Mandat erhält.“ Meist seien solche Fälle indirekt vom Gesetz umfasst, so Krakow. Und: Die neue Regelung bedinge auch nicht zwingend, dass Österreich über das „strengste Antikorruptionsrecht der Welt“ verfüge. Der Vorschlag mache das Korruptionsstrafrecht aber jedenfalls strikter als jetzt.
Fazit und Ausblick
Insgesamt können alle Fachleute, mit denen profil sprach, der Behauptung der ÖVP-Ministerin wenig abgewinnen; ausreichende Belege liefert Edtstadler keine. Ihre Aussage ist als unbelegt einzustufen.
Wie es weitergeht? Nach einer Begutachtungsfrist bis Anfang März soll das Gesetz im Parlament beschlossen werden. Was noch auf sich warten lässt: die Umsetzung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft sowie die von ÖVP und Grünen versprochene Abschaffung des Amtsgeheimnisses – für viele Fachleute im Kampf gegen Korruption zentraler als jede Regelung im Strafrecht.