Karoline Edtstadler, Ministerin für EU und Verfassung (ÖVP)
Faktencheck

ÖVP-Chats: Verfassungsministerin Edtstadler führt juristisch in die Irre

Die WKStA würde in der Chat-Affäre auch private Chats auswerten, die strafrechtlich nicht relevant seien, meint ÖVP-Ministerin Edtstadler. Expertinnen widersprechen.

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Hier gab es auch Handy-Auswertungen, die gar nichts mit strafrechtlichen Tatbeständen zu tun haben und die einfach Menschen an den Pranger stellen, lange bevor überhaupt entschieden ist, ob es ein strafrechtliches Verfahren geben wird."

Karoline Edtstadler, Ministerin für EU und Verfassung (ÖVP) im ORF-Report

In den vergangenen Tagen wurden prominente ÖVP-Mitglieder nicht müde, die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) offen zu kritisieren. Sie werfen der Justiz unter anderem vor, bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auch private Chats auszuwerten und stellen eine politische Motivation in den Raum. Nun sorgte auch die ehemalige Richterin und Juristin Karoline Edtstadler, derzeit ÖVP-Verfassungsministerin, mit einem Angriff gegen die Ermittlungsbehörden für Aufsehen. 

Auch ihr zentraler Kritikpunkt lautet: Die WKStA werte nicht nur strafrechtlich relevante Chat-Nachrichten aus, sondern auch politische und private Chats, die keinerlei Bedeutung für ein Strafverfahren hätten. So meinte Edtstadler im ORF-„Report“ am 19. Oktober 2021: „Hier gab es auch Handy-Auswertungen, die gar nichts mit strafrechtlichen Tatbeständen zu tun haben und die einfach Menschen an den Pranger stellen, lange bevor überhaupt entschieden ist, ob es ein strafrechtliches Verfahren geben wird.“ 

So ist die Rechtslage 

Ingeborg Zerbes, stellvertretende Leiterin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien, erklärt auf profil-Anfrage die Rechtslage: „Freilich muss die WKStA mehr anschauen als das, was sich dann tatsächlich als relevant herausstellt. Sie kann ja nicht schon vorher wissen, welche Teile der Chats nichts mit dem strafrechtlichen Vorwurf zu tun haben.“ Dies gehe laut der Expertin auch aus § 110 Strafprozessordnung hervor. Aus dieser Regelung zur Sicherstellung von Gegenständen wie Laptops oder Handys kann das „Recht zur Auswertung“ abgeleitet werden: „Wenn ein Gegenstand aufgrund seiner Beweisrelevanz sichergestellt wird, dann darf dieser natürlich auch untersucht werden. Das heißt: Wenn erwartet wird, dass die Daten auf einem Handy Relevanz für die Ermittlungen haben, dann dürfen die Strafverfolgungsbehörden es nicht nur von außen anschauen, sondern auch die Nachrichten lesen.“ So geschehen auch in der aktuellen Causa mit den elektronischen Geräten von Thomas Schmid und anderen.

Das bedeutet nun natürlich nicht, dass sämtliche Chats, die derzeit ausgewertet werden, später auch in einem allfälligen Gerichtsverfahren von strafrechtlicher Bedeutung sein werden und etwa Grundlage für eine mögliche Verurteilung der Beschuldigten darstellen. Das gilt es zu prüfen. Außer Frage steht allerdings, dass die Chats ausgewertet werden dürfen. Im Übrigen tauschten sich die Protagonisten der türkisen Chat-Affäre, also Thomas Schmid, Sebastian Kurz, Johannes Frischmann und Co. nicht über private Themen aus - sondern über berufliche Pläne. Die Chats waren also nur insoweit „privat“, als damit eine nicht-öffentliche Art der Kommunikation gemeint ist. Der Inhalt der Chats ist jedenfalls hochbrisant. Und damit auch für die Ermittler relevant. Klar ist aber auch: Für alle Beteiligten gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.

Die WKStA widerspricht 

Auch die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, konterte Edtstadlers Kritik. Dem Vorwurf, dass nicht nur strafrechtlich relevante Chats ausgewertet würden, entgegnete sie im „Ö1-Morgenjournal“ vom 20. Oktober: „Das ist eine bloße Unterstellung und man sieht aus den Akten, dass das auch falsch ist.“ Vrabl-Sanda weiter: „Wenn zum Beispiel Verbindungen zwischen einzelnen Beteiligten einer Tat sich aus Nachrichten ergeben, ist das eine Tatsache, die wir auf jeden Fall zum Akt nehmen müssen. Es kann zum Beispiel auch sein, dass wir aus unterschiedlichen Nachrichten Hinweise bekommen, ob jemand etwas will oder ob er sich gar nicht damit beschäftigt hat. Das ist relevant für das Strafverfahren und daher kann man nicht sagen, das sind alles private Nachrichten. Und es kommt auch nur das zu den Akten, was eben diese strafrechtliche Relevanz aufweist.“ 

Fazit 

Dass die WKStA Handy-Auswertungen durchführt, die mit den strafrechtlichen Vorwürfen nichts zu tun haben, bestreiten Fachleute. Auch allgemeine Nachrichten, die Aufschluss über Vernetzung und Absprache der Beteiligten sowie eventuelle Motive geben, sind demnach von Bedeutung – auch wenn diese mitunter sehr privat erscheinen. Die Aussage von Ministerin Edtstadler ist daher als irreführend zu bewerten. 

Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.